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Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.

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Periode 4. Studium.
che Vortrag bleibt doch daneben. Die togati
oder scholastici sind mehr unsern Advocaten
als den ehemahligen Rednern ähnlich; die
Procuratoren werden in vielen Fällen sogar
erfordert.


Studium des Rechts.

§. 172.

In dieser Periode des Verfalls der Juris-
prudenz sind die drey juristischen Univer-
sitäten zu Rom, Constantinopel und Beryt
merkwürdig, denn ähnliche Anstalten, von
Hadrian an, waren vielleicht noch nicht so aus-
gebildet. Daß Beryt bald nach Alexander
Sever
empor kommt, könnte auf die Ver-
muthung leiten, daß dieser Kaiser der Stif-
ter von etwas sey, was sein Vaterland Sy-
rien auszeichnet; aber schon vor ihm waren
ja Papinian und Ulpian eben daher, und
es scheinen also unbekannte kleine Umstände
zusammengewirkt zu haben, um gerade diese
Provinz zum Sitze der Jurisprudenz zu ma-
chen.

Junge Juristen fingen mit der Advoca-
tur an, und gelangten noch immer, und fast
noch ausschließender als vorher, zu Gouver-

ne-

Periode 4. Studium.
che Vortrag bleibt doch daneben. Die togati
oder ſcholaſtici ſind mehr unſern Advocaten
als den ehemahligen Rednern aͤhnlich; die
Procuratoren werden in vielen Faͤllen ſogar
erfordert.


Studium des Rechts.

§. 172.

In dieſer Periode des Verfalls der Juris-
prudenz ſind die drey juriſtiſchen Univer-
ſitaͤten zu Rom, Conſtantinopel und Beryt
merkwuͤrdig, denn aͤhnliche Anſtalten, von
Hadrian an, waren vielleicht noch nicht ſo aus-
gebildet. Daß Beryt bald nach Alexander
Sever
empor kommt, koͤnnte auf die Ver-
muthung leiten, daß dieſer Kaiſer der Stif-
ter von etwas ſey, was ſein Vaterland Sy-
rien auszeichnet; aber ſchon vor ihm waren
ja Papinian und Ulpian eben daher, und
es ſcheinen alſo unbekannte kleine Umſtaͤnde
zuſammengewirkt zu haben, um gerade dieſe
Provinz zum Sitze der Jurisprudenz zu ma-
chen.

Junge Juriſten fingen mit der Advoca-
tur an, und gelangten noch immer, und faſt
noch ausſchließender als vorher, zu Gouver-

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[203/0215] Periode 4. Studium. che Vortrag bleibt doch daneben. Die togati oder ſcholaſtici ſind mehr unſern Advocaten als den ehemahligen Rednern aͤhnlich; die Procuratoren werden in vielen Faͤllen ſogar erfordert. Studium des Rechts. §. 172. In dieſer Periode des Verfalls der Juris- prudenz ſind die drey juriſtiſchen Univer- ſitaͤten zu Rom, Conſtantinopel und Beryt merkwuͤrdig, denn aͤhnliche Anſtalten, von Hadrian an, waren vielleicht noch nicht ſo aus- gebildet. Daß Beryt bald nach Alexander Sever empor kommt, koͤnnte auf die Ver- muthung leiten, daß dieſer Kaiſer der Stif- ter von etwas ſey, was ſein Vaterland Sy- rien auszeichnet; aber ſchon vor ihm waren ja Papinian und Ulpian eben daher, und es ſcheinen alſo unbekannte kleine Umſtaͤnde zuſammengewirkt zu haben, um gerade dieſe Provinz zum Sitze der Jurisprudenz zu ma- chen. Junge Juriſten fingen mit der Advoca- tur an, und gelangten noch immer, und faſt noch ausſchließender als vorher, zu Gouver- ne-

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Zitationshilfe: Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790, S. 203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790/215>, abgerufen am 30.04.2024.