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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.

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Eltern und Großeltern für die Zahlung der Ali-
mente haftbar zu machen, damit sie nicht wie
gegenwärtig, jeder Verantwortlichkeit los und
ledig, darauf lossündigen können.

Marianne Weber möchte das Verantwortlich-
keitsgefühl des Mannes für seine sexuellen Hand-
lungen dadurch entwickeln, daß eine gesetzliche
Gleichverantwortlichkeit des Vaters mit der
Mutter dem unehelichen Kinde gegenüber stipu-
liert wird. Technisch-juristisch denkt sie sich das so,
daß die unehelichen Kinder etwa so behandelt wer-
den würden, wie die Kinder aus geschiedenen Ehen,
in denen beide Eltern als schuldiger Teil erklärt
sind. Sie würden dann aber der Vater- und der
Mutterfamilie zugerechnet werden, und auch gegen
die Vater- und die Mutterfamilie volles Erbrecht,
vollen Unterhaltungsanspruch und den Anspruch
auf standesgemäße Erziehung erwerben. Dieser
Vorschlag deckt sich mit dem meinen, die Unter-
haltspflicht der unehelichen Kinder nach dem
Stande des Vaters zu regeln, und führt ihn noch
weiter aus.

Sicherlich sind die Richtlinien, die auch den un-
ehelichen Kindern ihren Vater zurückgeben, die
wünschenswertesten, aber am schwierigsten durch-
führbar.

Jedenfalls ist dieses Problem eins der wich-
tigsten der Gegenwart, dem die Aufmerksamkeit

Eltern und Großeltern für die Zahlung der Ali-
mente haftbar zu machen, damit sie nicht wie
gegenwärtig, jeder Verantwortlichkeit los und
ledig, darauf lossündigen können.

Marianne Weber möchte das Verantwortlich-
keitsgefühl des Mannes für seine sexuellen Hand-
lungen dadurch entwickeln, daß eine gesetzliche
Gleichverantwortlichkeit des Vaters mit der
Mutter dem unehelichen Kinde gegenüber stipu-
liert wird. Technisch-juristisch denkt sie sich das so,
daß die unehelichen Kinder etwa so behandelt wer-
den würden, wie die Kinder aus geschiedenen Ehen,
in denen beide Eltern als schuldiger Teil erklärt
sind. Sie würden dann aber der Vater- und der
Mutterfamilie zugerechnet werden, und auch gegen
die Vater- und die Mutterfamilie volles Erbrecht,
vollen Unterhaltungsanspruch und den Anspruch
auf standesgemäße Erziehung erwerben. Dieser
Vorschlag deckt sich mit dem meinen, die Unter-
haltspflicht der unehelichen Kinder nach dem
Stande des Vaters zu regeln, und führt ihn noch
weiter aus.

Sicherlich sind die Richtlinien, die auch den un-
ehelichen Kindern ihren Vater zurückgeben, die
wünschenswertesten, aber am schwierigsten durch-
führbar.

Jedenfalls ist dieses Problem eins der wich-
tigsten der Gegenwart, dem die Aufmerksamkeit

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[303/0307] Eltern und Großeltern für die Zahlung der Ali- mente haftbar zu machen, damit sie nicht wie gegenwärtig, jeder Verantwortlichkeit los und ledig, darauf lossündigen können. Marianne Weber möchte das Verantwortlich- keitsgefühl des Mannes für seine sexuellen Hand- lungen dadurch entwickeln, daß eine gesetzliche Gleichverantwortlichkeit des Vaters mit der Mutter dem unehelichen Kinde gegenüber stipu- liert wird. Technisch-juristisch denkt sie sich das so, daß die unehelichen Kinder etwa so behandelt wer- den würden, wie die Kinder aus geschiedenen Ehen, in denen beide Eltern als schuldiger Teil erklärt sind. Sie würden dann aber der Vater- und der Mutterfamilie zugerechnet werden, und auch gegen die Vater- und die Mutterfamilie volles Erbrecht, vollen Unterhaltungsanspruch und den Anspruch auf standesgemäße Erziehung erwerben. Dieser Vorschlag deckt sich mit dem meinen, die Unter- haltspflicht der unehelichen Kinder nach dem Stande des Vaters zu regeln, und führt ihn noch weiter aus. Sicherlich sind die Richtlinien, die auch den un- ehelichen Kindern ihren Vater zurückgeben, die wünschenswertesten, aber am schwierigsten durch- führbar. Jedenfalls ist dieses Problem eins der wich- tigsten der Gegenwart, dem die Aufmerksamkeit

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-12-07T10:34:09Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-12-07T10:34:09Z)

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/307>, abgerufen am 27.04.2024.