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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741.

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durch Wunder sich als den Sohn GOt-Glaube
gelten.

tes bewieß, kan man diejenigen, welche
von den Wundern seiner Gebuhrt nichts
wusten, keines strafbahren Unglaubens
beschuldigen, wenn sie ihn für einen blos-
sen Menschen und nicht für den Meßias
und den Sohn GOttes hielten. Denn
GOtt konnte nicht von ihnen fordern
etwas zu glauben, wovon etwas zu
wissen und zu erfahren ihnen nach ih-
ren Umständen gantz und gar unmög-
lich war. Christus sagt daher selbst
von denen, welche nicht glauben wolten,
daß er als der verheissene Meßias von
GOtt gesandt wäre: Wenn ich nicht
kommen wäre und hätte es ihnen
gesagt, so hätten sie keine Sünde.

Es könnte ihnen nemlich dieses nicht zur
Sünde ausgelegt werden, daß sie ihn
als einen blossen Menschen angesehen.
Joh. Cap. 15. v. 22. Ehe also Chri-
stus sich als den Meßias offenbahrete,
war Niemand schuldig ihn als densel-
ben anzunehmen, so bald er sich aber für
den Heiland der Welt erklärete, und sei-
ne Aussage mit Wundern bekräftigte,
wurde man schuldig ihn für denjenigen
zu halten, dazu ihn GOtt erwählet hat-
te. Zu verschiedenen Zeiten kan also
von GOtt ein in gewissen Stücken un-
gleicher Glaube gefordert werden. So

kön-





durch Wunder ſich als den Sohn GOt-Glaube
gelten.

tes bewieß, kan man diejenigen, welche
von den Wundern ſeiner Gebuhrt nichts
wuſten, keines ſtrafbahren Unglaubens
beſchuldigen, wenn ſie ihn fuͤr einen bloſ-
ſen Menſchen und nicht fuͤr den Meßias
und den Sohn GOttes hielten. Denn
GOtt konnte nicht von ihnen fordern
etwas zu glauben, wovon etwas zu
wiſſen und zu erfahren ihnen nach ih-
ren Umſtaͤnden gantz und gar unmoͤg-
lich war. Chriſtus ſagt daher ſelbſt
von denen, welche nicht glauben wolten,
daß er als der verheiſſene Meßias von
GOtt geſandt waͤre: Wenn ich nicht
kommen waͤre und haͤtte es ihnen
geſagt, ſo haͤtten ſie keine Suͤnde.

Es koͤnnte ihnen nemlich dieſes nicht zur
Suͤnde ausgelegt werden, daß ſie ihn
als einen bloſſen Menſchen angeſehen.
Joh. Cap. 15. v. 22. Ehe alſo Chri-
ſtus ſich als den Meßias offenbahrete,
war Niemand ſchuldig ihn als denſel-
ben anzunehmen, ſo bald er ſich aber fuͤr
den Heiland der Welt erklaͤrete, und ſei-
ne Auſſage mit Wundern bekraͤftigte,
wurde man ſchuldig ihn fuͤr denjenigen
zu halten, dazu ihn GOtt erwaͤhlet hat-
te. Zu verſchiedenen Zeiten kan alſo
von GOtt ein in gewiſſen Stuͤcken un-
gleicher Glaube gefordert werden. So

koͤn-
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[525[521]/0557] durch Wunder ſich als den Sohn GOt- tes bewieß, kan man diejenigen, welche von den Wundern ſeiner Gebuhrt nichts wuſten, keines ſtrafbahren Unglaubens beſchuldigen, wenn ſie ihn fuͤr einen bloſ- ſen Menſchen und nicht fuͤr den Meßias und den Sohn GOttes hielten. Denn GOtt konnte nicht von ihnen fordern etwas zu glauben, wovon etwas zu wiſſen und zu erfahren ihnen nach ih- ren Umſtaͤnden gantz und gar unmoͤg- lich war. Chriſtus ſagt daher ſelbſt von denen, welche nicht glauben wolten, daß er als der verheiſſene Meßias von GOtt geſandt waͤre: Wenn ich nicht kommen waͤre und haͤtte es ihnen geſagt, ſo haͤtten ſie keine Suͤnde. Es koͤnnte ihnen nemlich dieſes nicht zur Suͤnde ausgelegt werden, daß ſie ihn als einen bloſſen Menſchen angeſehen. Joh. Cap. 15. v. 22. Ehe alſo Chri- ſtus ſich als den Meßias offenbahrete, war Niemand ſchuldig ihn als denſel- ben anzunehmen, ſo bald er ſich aber fuͤr den Heiland der Welt erklaͤrete, und ſei- ne Auſſage mit Wundern bekraͤftigte, wurde man ſchuldig ihn fuͤr denjenigen zu halten, dazu ihn GOtt erwaͤhlet hat- te. Zu verſchiedenen Zeiten kan alſo von GOtt ein in gewiſſen Stuͤcken un- gleicher Glaube gefordert werden. So koͤn- Glaube gelten.

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Zitationshilfe: Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 1. Göttingen, 1741, S. 525[521]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen01_1741/557>, abgerufen am 27.04.2024.