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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Allgemeine
nach den Regeln der Haushaltungswissen-
schaft, die an ihrem Orte hinlänglich geleh-
ret worden, eingerichtet werden. Der Land-
wirth soll alle Bedürfnisse, von den wesent-
lichsten bis zu den zufälligsten, ihrer Ord-
nung nach kennen, alsdann unter seinen Er-
zeugungen die beßten, zweckmäsigsten, zu-
gleich aber auch die wohlfeilsten auswählen,
und sie gehörig verwenden.

§. 170. Der reine Ertrag, welcher übrig
bleibt, besteht aus Erzeugungen; diese sol-
len so beschaffenseyn: daß sie so wohl wegen ih-
rer Güte, als auch wegen ihrer Seltenheit
den höchsten Werth haben. Die Verwen-
dung dieses reinen Ertrages zu Verbesserung
und Vermehrung seines Landgutes geschieht
durch Vertauschung gegen solche Dinge, die
wiederum die beßten Erwerbungsmittel auf
seine Nahrungsquelle abgeben. Dieses bewerk-
stelliget er, wann er den reinen Ertrag im
höchsten Preise verkauft, für das gewonne-
ne Geld aber nach Befriedigung der gesell-
schaftlichen Bedürfnisse, die Erwerbungsmit-
tel auf die nüzlichste Weise einkauft, und

die-

Allgemeine
nach den Regeln der Haushaltungswiſſen-
ſchaft, die an ihrem Orte hinlaͤnglich geleh-
ret worden, eingerichtet werden. Der Land-
wirth ſoll alle Beduͤrfniſſe, von den weſent-
lichſten bis zu den zufaͤlligſten, ihrer Ord-
nung nach kennen, alsdann unter ſeinen Er-
zeugungen die beßten, zweckmaͤſigſten, zu-
gleich aber auch die wohlfeilſten auswaͤhlen,
und ſie gehoͤrig verwenden.

§. 170. Der reine Ertrag, welcher uͤbrig
bleibt, beſteht aus Erzeugungen; dieſe ſol-
len ſo beſchaffenſeyn: daß ſie ſo wohl wegen ih-
rer Guͤte, als auch wegen ihrer Seltenheit
den hoͤchſten Werth haben. Die Verwen-
dung dieſes reinen Ertrages zu Verbeſſerung
und Vermehrung ſeines Landgutes geſchieht
durch Vertauſchung gegen ſolche Dinge, die
wiederum die beßten Erwerbungsmittel auf
ſeine Nahrungsquelle abgeben. Dieſes bewerk-
ſtelliget er, wann er den reinen Ertrag im
hoͤchſten Preiſe verkauft, fuͤr das gewonne-
ne Geld aber nach Befriedigung der geſell-
ſchaftlichen Beduͤrfniſſe, die Erwerbungsmit-
tel auf die nuͤzlichſte Weiſe einkauft, und

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[90/0110] Allgemeine nach den Regeln der Haushaltungswiſſen- ſchaft, die an ihrem Orte hinlaͤnglich geleh- ret worden, eingerichtet werden. Der Land- wirth ſoll alle Beduͤrfniſſe, von den weſent- lichſten bis zu den zufaͤlligſten, ihrer Ord- nung nach kennen, alsdann unter ſeinen Er- zeugungen die beßten, zweckmaͤſigſten, zu- gleich aber auch die wohlfeilſten auswaͤhlen, und ſie gehoͤrig verwenden. §. 170. Der reine Ertrag, welcher uͤbrig bleibt, beſteht aus Erzeugungen; dieſe ſol- len ſo beſchaffenſeyn: daß ſie ſo wohl wegen ih- rer Guͤte, als auch wegen ihrer Seltenheit den hoͤchſten Werth haben. Die Verwen- dung dieſes reinen Ertrages zu Verbeſſerung und Vermehrung ſeines Landgutes geſchieht durch Vertauſchung gegen ſolche Dinge, die wiederum die beßten Erwerbungsmittel auf ſeine Nahrungsquelle abgeben. Dieſes bewerk- ſtelliget er, wann er den reinen Ertrag im hoͤchſten Preiſe verkauft, fuͤr das gewonne- ne Geld aber nach Befriedigung der geſell- ſchaftlichen Beduͤrfniſſe, die Erwerbungsmit- tel auf die nuͤzlichſte Weiſe einkauft, und die-

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/110>, abgerufen am 01.05.2024.