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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Staatswissenschaft
Wasser- Schleussenbau, Erleichterung und
Verbesserung der Gewerbe, Postanstallten,
und was dergleichen mehr ist, wodurch der
Staatswirth die einzelne und allgemeine
Glückseligkeit befördern, und auf eine billi-
ge Weise die Abgaben und Auflagen vermeh-
ren kann.

§. 476. Aus allem diesem, was bis da-
her verhandelt worden, erhellet nicht nur:
daß die Staatsgewerbe und ihre Känntnisse
von weitläuftigem Umfange seien, sondern
daß auch vielerlei Hilfswissenschaften dem
Staatswirthe nöthig seien, wenn er seinem
wichtigen Amte Genügen thun will.

§. 477. Das erste, was er wissen muß,
ist der ganze Umfang der Kameralwissenschaf-
ten mit ihren Hilfswissenschaften. Und da
er so wohl in Kriegs- und Friedenszeiten nicht
allein von seinem, sondern auch von andern
Staaten, in Ansehung ihrer Lage und Beschaf-
fenheit, gründliche Känntniß haben muß, so
soll er auch in der Geographie vollkommen
erfahren seyn.

§. 478.

Staatswiſſenſchaft
Waſſer- Schleuſſenbau, Erleichterung und
Verbeſſerung der Gewerbe, Poſtanſtallten,
und was dergleichen mehr iſt, wodurch der
Staatswirth die einzelne und allgemeine
Gluͤckſeligkeit befoͤrdern, und auf eine billi-
ge Weiſe die Abgaben und Auflagen vermeh-
ren kann.

§. 476. Aus allem dieſem, was bis da-
her verhandelt worden, erhellet nicht nur:
daß die Staatsgewerbe und ihre Kaͤnntniſſe
von weitlaͤuftigem Umfange ſeien, ſondern
daß auch vielerlei Hilfswiſſenſchaften dem
Staatswirthe noͤthig ſeien, wenn er ſeinem
wichtigen Amte Genuͤgen thun will.

§. 477. Das erſte, was er wiſſen muß,
iſt der ganze Umfang der Kameralwiſſenſchaf-
ten mit ihren Hilfswiſſenſchaften. Und da
er ſo wohl in Kriegs- und Friedenszeiten nicht
allein von ſeinem, ſondern auch von andern
Staaten, in Anſehung ihrer Lage und Beſchaf-
fenheit, gruͤndliche Kaͤnntniß haben muß, ſo
ſoll er auch in der Geographie vollkommen
erfahren ſeyn.

§. 478.
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[235/0255] Staatswiſſenſchaft Waſſer- Schleuſſenbau, Erleichterung und Verbeſſerung der Gewerbe, Poſtanſtallten, und was dergleichen mehr iſt, wodurch der Staatswirth die einzelne und allgemeine Gluͤckſeligkeit befoͤrdern, und auf eine billi- ge Weiſe die Abgaben und Auflagen vermeh- ren kann. §. 476. Aus allem dieſem, was bis da- her verhandelt worden, erhellet nicht nur: daß die Staatsgewerbe und ihre Kaͤnntniſſe von weitlaͤuftigem Umfange ſeien, ſondern daß auch vielerlei Hilfswiſſenſchaften dem Staatswirthe noͤthig ſeien, wenn er ſeinem wichtigen Amte Genuͤgen thun will. §. 477. Das erſte, was er wiſſen muß, iſt der ganze Umfang der Kameralwiſſenſchaf- ten mit ihren Hilfswiſſenſchaften. Und da er ſo wohl in Kriegs- und Friedenszeiten nicht allein von ſeinem, ſondern auch von andern Staaten, in Anſehung ihrer Lage und Beſchaf- fenheit, gruͤndliche Kaͤnntniß haben muß, ſo ſoll er auch in der Geographie vollkommen erfahren ſeyn. §. 478.

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/255>, abgerufen am 02.05.2024.