der eigentlichen Staatskunde alles in sich be- greift, was zur Landesregierung und zur Erwerbung der Befriedigungsmittel gehört .
* Vielleicht wird den andern Fakultäten dieser Saz partheiisch vorkommen, aber die Wahrheit der Sache redet für mich.
§. 557. Die Besezung der hohen Schu- len erfordert einen gelehrten Vorstand, der fähig ist, Männer von Genie und mit reifer Thätigkeit ausgerüstet, zu wählen und aus- zusuchen. Diese muß der Fürst ordentlich besolden und begnadigen, damit er sie ha- ben könne, und sie willig dem Berufe folgen mögen. Auch muß den Lehrern die Juris- diktion über ihre Studenten zugestanden wer- den, damit sie nach ihrer besten Einsicht die Studien leiten und zum erwünschten Zwecke führen können. Aus diesen Pflanzgärten der Weisheit kann der Fürst seine Bedienten nehmen, und sie von den geringsten zu den schweresten Aemtern aufrücken lassen.
§. 558. Sowohl die äussere Vertheidigung des Staates, als der innere Schuz und Ruhe desselben erfodert einen Wehrstand, einen Kriegsstaat. Fürsten, deren Staaten nicht
stark
Staatshaushaltung
der eigentlichen Staatskunde alles in ſich be- greift, was zur Landesregierung und zur Erwerbung der Befriedigungsmittel gehoͤrt .
* Vielleicht wird den andern Fakultaͤten dieſer Saz partheiiſch vorkommen, aber die Wahrheit der Sache redet fuͤr mich.
§. 557. Die Beſezung der hohen Schu- len erfordert einen gelehrten Vorſtand, der faͤhig iſt, Maͤnner von Genie und mit reifer Thaͤtigkeit ausgeruͤſtet, zu waͤhlen und aus- zuſuchen. Dieſe muß der Fuͤrſt ordentlich beſolden und begnadigen, damit er ſie ha- ben koͤnne, und ſie willig dem Berufe folgen moͤgen. Auch muß den Lehrern die Juris- diktion uͤber ihre Studenten zugeſtanden wer- den, damit ſie nach ihrer beſten Einſicht die Studien leiten und zum erwuͤnſchten Zwecke fuͤhren koͤnnen. Aus dieſen Pflanzgaͤrten der Weisheit kann der Fuͤrſt ſeine Bedienten nehmen, und ſie von den geringſten zu den ſchwereſten Aemtern aufruͤcken laſſen.
§. 558. Sowohl die aͤuſſere Vertheidigung des Staates, als der innere Schuz und Ruhe deſſelben erfodert einen Wehrſtand, einen Kriegsſtaat. Fuͤrſten, deren Staaten nicht
ſtark
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Staatshaushaltung
der eigentlichen Staatskunde alles in ſich be-
greift, was zur Landesregierung und zur
Erwerbung der Befriedigungsmittel gehoͤrt .
* Vielleicht wird den andern Fakultaͤten
dieſer Saz partheiiſch vorkommen, aber
die Wahrheit der Sache redet fuͤr mich.
§. 557. Die Beſezung der hohen Schu-
len erfordert einen gelehrten Vorſtand, der
faͤhig iſt, Maͤnner von Genie und mit reifer
Thaͤtigkeit ausgeruͤſtet, zu waͤhlen und aus-
zuſuchen. Dieſe muß der Fuͤrſt ordentlich
beſolden und begnadigen, damit er ſie ha-
ben koͤnne, und ſie willig dem Berufe folgen
moͤgen. Auch muß den Lehrern die Juris-
diktion uͤber ihre Studenten zugeſtanden wer-
den, damit ſie nach ihrer beſten Einſicht die
Studien leiten und zum erwuͤnſchten Zwecke
fuͤhren koͤnnen. Aus dieſen Pflanzgaͤrten der
Weisheit kann der Fuͤrſt ſeine Bedienten
nehmen, und ſie von den geringſten zu den
ſchwereſten Aemtern aufruͤcken laſſen.
§. 558. Sowohl die aͤuſſere Vertheidigung
des Staates, als der innere Schuz und Ruhe
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 274. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/294>, abgerufen am 13.06.2024.
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