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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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III. Absch. von Anlegung und Gründung
fahren muß Niemand zu mühsam scheinen. Die Re-
gierung kann niemals gegründete Maaßregeln in denen
Commercien und Manufacturen ergreifen, wenn sie
nicht eine sehr genaue Kenntniß von dem Zustande der-
selben hat. Jn den Preußischen Landen hat man diese
Verzeichnisse vor einigen Jahren wirklich eingeben
laßen. Ja man ist so gar so weit gegangen, daß man
einen jeden Hauswirth hat aufzeichnen laßen, was er
vor Waaren aus andern preußischen Provinzen hat
kommen laßen und wieder von den Waaren der Pro-
vinz in andre preußische Staaten verführet und ver-
handelt hat. Auch dieses ist eine nützliche Verfügung.
Die Regierung muß nicht allein die Beschaffenheit des
auswärtigen Handels genau kennen, sondern sie muß
auch die Stärke des Handels wissen, den eine Provinz
mit der andern treibet. Alsdenn tappet sie nicht im
Finstern und ihre Maaßregeln sind nicht auf gerathe
wohl ergriffen; ein gemeiner, aber großer Fehler vie-
ler Regierungen und den man es vielleicht am meisten
beymeßen muß, wenn viele Anstalten einen schlechten
Fortgang haben.

Sodann
muß man
zuförderst
geschickte
Leute und
Arbeiter zu
denen Ma-
nufacturen
kommen
laßen.

Wenn man nun also diejenigen Arten von Manu-
facturen und Fabriken weiß, auf deren Anlegung man
am ersten bedacht seyn muß; so muß man zuförderst
bemühet seyn, Leute und Arbeiter herbeyzuschaffen,
welche die Anlegung und Verfertigung solcher Manu-
facturen genugsam verstehen. Da man hier voraus-
setzet, daß ein solches Land noch wenig oder gar keine

Manu-

III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
fahren muß Niemand zu muͤhſam ſcheinen. Die Re-
gierung kann niemals gegruͤndete Maaßregeln in denen
Commercien und Manufacturen ergreifen, wenn ſie
nicht eine ſehr genaue Kenntniß von dem Zuſtande der-
ſelben hat. Jn den Preußiſchen Landen hat man dieſe
Verzeichniſſe vor einigen Jahren wirklich eingeben
laßen. Ja man iſt ſo gar ſo weit gegangen, daß man
einen jeden Hauswirth hat aufzeichnen laßen, was er
vor Waaren aus andern preußiſchen Provinzen hat
kommen laßen und wieder von den Waaren der Pro-
vinz in andre preußiſche Staaten verfuͤhret und ver-
handelt hat. Auch dieſes iſt eine nuͤtzliche Verfuͤgung.
Die Regierung muß nicht allein die Beſchaffenheit des
auswaͤrtigen Handels genau kennen, ſondern ſie muß
auch die Staͤrke des Handels wiſſen, den eine Provinz
mit der andern treibet. Alsdenn tappet ſie nicht im
Finſtern und ihre Maaßregeln ſind nicht auf gerathe
wohl ergriffen; ein gemeiner, aber großer Fehler vie-
ler Regierungen und den man es vielleicht am meiſten
beymeßen muß, wenn viele Anſtalten einen ſchlechten
Fortgang haben.

Sodann
muß man
zuförderſt
geſchickte
Leute und
Arbeiter zu
denen Ma-
nufacturen
kommen
laßen.

Wenn man nun alſo diejenigen Arten von Manu-
facturen und Fabriken weiß, auf deren Anlegung man
am erſten bedacht ſeyn muß; ſo muß man zufoͤrderſt
bemuͤhet ſeyn, Leute und Arbeiter herbeyzuſchaffen,
welche die Anlegung und Verfertigung ſolcher Manu-
facturen genugſam verſtehen. Da man hier voraus-
ſetzet, daß ein ſolches Land noch wenig oder gar keine

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[74/0102] III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung fahren muß Niemand zu muͤhſam ſcheinen. Die Re- gierung kann niemals gegruͤndete Maaßregeln in denen Commercien und Manufacturen ergreifen, wenn ſie nicht eine ſehr genaue Kenntniß von dem Zuſtande der- ſelben hat. Jn den Preußiſchen Landen hat man dieſe Verzeichniſſe vor einigen Jahren wirklich eingeben laßen. Ja man iſt ſo gar ſo weit gegangen, daß man einen jeden Hauswirth hat aufzeichnen laßen, was er vor Waaren aus andern preußiſchen Provinzen hat kommen laßen und wieder von den Waaren der Pro- vinz in andre preußiſche Staaten verfuͤhret und ver- handelt hat. Auch dieſes iſt eine nuͤtzliche Verfuͤgung. Die Regierung muß nicht allein die Beſchaffenheit des auswaͤrtigen Handels genau kennen, ſondern ſie muß auch die Staͤrke des Handels wiſſen, den eine Provinz mit der andern treibet. Alsdenn tappet ſie nicht im Finſtern und ihre Maaßregeln ſind nicht auf gerathe wohl ergriffen; ein gemeiner, aber großer Fehler vie- ler Regierungen und den man es vielleicht am meiſten beymeßen muß, wenn viele Anſtalten einen ſchlechten Fortgang haben. Wenn man nun alſo diejenigen Arten von Manu- facturen und Fabriken weiß, auf deren Anlegung man am erſten bedacht ſeyn muß; ſo muß man zufoͤrderſt bemuͤhet ſeyn, Leute und Arbeiter herbeyzuſchaffen, welche die Anlegung und Verfertigung ſolcher Manu- facturen genugſam verſtehen. Da man hier voraus- ſetzet, daß ein ſolches Land noch wenig oder gar keine Manu-

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/102>, abgerufen am 30.04.2024.