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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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der Manufacturen und Fabriken.
ren und Fabriken kommt auf den inn- und ausländi-
schen Debit an. Der Debit hängt, wie wir mehr-
malen errinnert haben, von dem wohlfeilen Preiß der
Waaren ab. Wenn man aber große Kosten aufwen-
det; so will man dieselben verintreßiret haben; und
folglich muß notwendig eine Vertheurung der Waaren
entstehen. Es gehöret demnach nothwendig unter die
guten Maaßregeln, daß man in Ansehung der Gebäu-
de, so viel möglich, die Kosten schonet. Man wird
allenthalben alte, aber noch gute Gebäude zu kaufen
bekommen können, die mit wenigen Kosten zu dem vor-
habenden Endzwecke eingerichtet und in brauchbaren
Stand gesetzet werden können. Bey guten Fortgange
der Fabriken können solche Gebäude allemal erweitert
und mithin das Werk mehr ausgebreitet werden; und
dieses ist allemal sicherer, als wenn bey dem Verfall
der Fabrike ein großes Gebäude unnütze wird und nichts
als den leeren Namen eines wohlgemeinten, aber übel-
veranstalteten Unternehmens übrig behält. Erfordern
diese oder jene Arten der Fabriken schlechterdings gleich
anfangs einen großen Umfang; so wird man allemal
große Gebäude im Lande finden, die entweder zu kau-
fen stehen, oder die dem Landesherrn gehören und we-
nig Nutzen haben. Es ist in verschiednen Landen ein
großer Ueberfluß von Landesherrlichen Schlößern und
Häusern. Jedes Amt ist fast mit einem solchen herr-
schaftlichen Gebäude versehen, darunter es viele giebt,
die der Landesherr kaum einmal in seinem Leben ein paar
Tage bewohnet. Solche überflüßigen Gebäude sind
ohnedem wider die guten Grundsätze des Finanzwe-

sens.

der Manufacturen und Fabriken.
ren und Fabriken kommt auf den inn- und auslaͤndi-
ſchen Debit an. Der Debit haͤngt, wie wir mehr-
malen errinnert haben, von dem wohlfeilen Preiß der
Waaren ab. Wenn man aber große Koſten aufwen-
det; ſo will man dieſelben verintreßiret haben; und
folglich muß notwendig eine Vertheurung der Waaren
entſtehen. Es gehoͤret demnach nothwendig unter die
guten Maaßregeln, daß man in Anſehung der Gebaͤu-
de, ſo viel moͤglich, die Koſten ſchonet. Man wird
allenthalben alte, aber noch gute Gebaͤude zu kaufen
bekommen koͤnnen, die mit wenigen Koſten zu dem vor-
habenden Endzwecke eingerichtet und in brauchbaren
Stand geſetzet werden koͤnnen. Bey guten Fortgange
der Fabriken koͤnnen ſolche Gebaͤude allemal erweitert
und mithin das Werk mehr ausgebreitet werden; und
dieſes iſt allemal ſicherer, als wenn bey dem Verfall
der Fabrike ein großes Gebaͤude unnuͤtze wird und nichts
als den leeren Namen eines wohlgemeinten, aber uͤbel-
veranſtalteten Unternehmens uͤbrig behaͤlt. Erfordern
dieſe oder jene Arten der Fabriken ſchlechterdings gleich
anfangs einen großen Umfang; ſo wird man allemal
große Gebaͤude im Lande finden, die entweder zu kau-
fen ſtehen, oder die dem Landesherrn gehoͤren und we-
nig Nutzen haben. Es iſt in verſchiednen Landen ein
großer Ueberfluß von Landesherrlichen Schloͤßern und
Haͤuſern. Jedes Amt iſt faſt mit einem ſolchen herr-
ſchaftlichen Gebaͤude verſehen, darunter es viele giebt,
die der Landesherr kaum einmal in ſeinem Leben ein paar
Tage bewohnet. Solche uͤberfluͤßigen Gebaͤude ſind
ohnedem wider die guten Grundſaͤtze des Finanzwe-

ſens.
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[79/0107] der Manufacturen und Fabriken. ren und Fabriken kommt auf den inn- und auslaͤndi- ſchen Debit an. Der Debit haͤngt, wie wir mehr- malen errinnert haben, von dem wohlfeilen Preiß der Waaren ab. Wenn man aber große Koſten aufwen- det; ſo will man dieſelben verintreßiret haben; und folglich muß notwendig eine Vertheurung der Waaren entſtehen. Es gehoͤret demnach nothwendig unter die guten Maaßregeln, daß man in Anſehung der Gebaͤu- de, ſo viel moͤglich, die Koſten ſchonet. Man wird allenthalben alte, aber noch gute Gebaͤude zu kaufen bekommen koͤnnen, die mit wenigen Koſten zu dem vor- habenden Endzwecke eingerichtet und in brauchbaren Stand geſetzet werden koͤnnen. Bey guten Fortgange der Fabriken koͤnnen ſolche Gebaͤude allemal erweitert und mithin das Werk mehr ausgebreitet werden; und dieſes iſt allemal ſicherer, als wenn bey dem Verfall der Fabrike ein großes Gebaͤude unnuͤtze wird und nichts als den leeren Namen eines wohlgemeinten, aber uͤbel- veranſtalteten Unternehmens uͤbrig behaͤlt. Erfordern dieſe oder jene Arten der Fabriken ſchlechterdings gleich anfangs einen großen Umfang; ſo wird man allemal große Gebaͤude im Lande finden, die entweder zu kau- fen ſtehen, oder die dem Landesherrn gehoͤren und we- nig Nutzen haben. Es iſt in verſchiednen Landen ein großer Ueberfluß von Landesherrlichen Schloͤßern und Haͤuſern. Jedes Amt iſt faſt mit einem ſolchen herr- ſchaftlichen Gebaͤude verſehen, darunter es viele giebt, die der Landesherr kaum einmal in ſeinem Leben ein paar Tage bewohnet. Solche uͤberfluͤßigen Gebaͤude ſind ohnedem wider die guten Grundſaͤtze des Finanzwe- ſens.

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/107>, abgerufen am 30.04.2024.