Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

III. Absch. von Anlegung und Gründung
gend genugsame Arbeiter zu denen Manufacturen zu
finden; so läßt sich solche doch durch Fleiß und gute
Maaßregeln heben, wie wir oben durch das Beyspiel
der großen Oesterreichischen Cattunfabrike gezeiget ha-
ben. Noch grösser aber scheinet die Schwierigkeit zu seyn,
wenn die Landstädte, die sonst zu Anlegung der Ma-
nufacturen und Fabriken geschickt wären, eine so
schlechte Beschaffenheit haben, daß auf ihre Markttä-
ge, die nur den Namen nach vorhanden sind, nicht
einmal genugsame Victualien zum Unterhalt der Fa-
brikenarbeiter kommen. Unterdessen ist auch diese
Schwierigkeit nicht unüberwindlich. Es ist gewiß,
daß ein weiser Regente alles ausrichten kann, was er
nur will, wenn er nur die behörigen Maaßregeln er-
greifet und anwendet. Man kann einer solchen Land-
stadt allerdings die benöthigte Zufuhre verschaffen,
wenn man denen umliegenden Landleuten einen schweh-
ren Zoll aufleget; so bald sie ihre Victualien wo an-
ders hinführen, als in diejenige Stadt, wohin man
die Zufuhre verschaffen will. Damit aber die Land-
leute sich nicht zu beschwehren haben, daß sie ihre Vi-
ctualien in dieser Stadt nicht loßwerden können, wel-
ches die gemeine Ausflucht ist, wenn man eine noch
ungewohnte Zufuhre an einen gewißen Ort ziehen will;
so muß man ein Magazin veranstalten, welches nach
10 oder 11 Uhr dasjenige um den Marktpreiß aufkau-
fet, was noch unverkauft vorhanden ist. Diese
Maaßregeln wird man nur eine kurze Zeit nöthig ha-
ben; so wird sich die Zufuhre auf beständig dahin
ziehen, zumal wenn die angelegten Manufacturen

und

III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
gend genugſame Arbeiter zu denen Manufacturen zu
finden; ſo laͤßt ſich ſolche doch durch Fleiß und gute
Maaßregeln heben, wie wir oben durch das Beyſpiel
der großen Oeſterreichiſchen Cattunfabrike gezeiget ha-
ben. Noch groͤſſer aber ſcheinet die Schwierigkeit zu ſeyn,
wenn die Landſtaͤdte, die ſonſt zu Anlegung der Ma-
nufacturen und Fabriken geſchickt waͤren, eine ſo
ſchlechte Beſchaffenheit haben, daß auf ihre Markttaͤ-
ge, die nur den Namen nach vorhanden ſind, nicht
einmal genugſame Victualien zum Unterhalt der Fa-
brikenarbeiter kommen. Unterdeſſen iſt auch dieſe
Schwierigkeit nicht unuͤberwindlich. Es iſt gewiß,
daß ein weiſer Regente alles ausrichten kann, was er
nur will, wenn er nur die behoͤrigen Maaßregeln er-
greifet und anwendet. Man kann einer ſolchen Land-
ſtadt allerdings die benoͤthigte Zufuhre verſchaffen,
wenn man denen umliegenden Landleuten einen ſchweh-
ren Zoll aufleget; ſo bald ſie ihre Victualien wo an-
ders hinfuͤhren, als in diejenige Stadt, wohin man
die Zufuhre verſchaffen will. Damit aber die Land-
leute ſich nicht zu beſchwehren haben, daß ſie ihre Vi-
ctualien in dieſer Stadt nicht loßwerden koͤnnen, wel-
ches die gemeine Ausflucht iſt, wenn man eine noch
ungewohnte Zufuhre an einen gewißen Ort ziehen will;
ſo muß man ein Magazin veranſtalten, welches nach
10 oder 11 Uhr dasjenige um den Marktpreiß aufkau-
fet, was noch unverkauft vorhanden iſt. Dieſe
Maaßregeln wird man nur eine kurze Zeit noͤthig ha-
ben; ſo wird ſich die Zufuhre auf beſtaͤndig dahin
ziehen, zumal wenn die angelegten Manufacturen

und
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0112" n="84"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi> Ab&#x017F;ch. von Anlegung und Gru&#x0364;ndung</hi></fw><lb/>
gend genug&#x017F;ame Arbeiter zu denen Manufacturen zu<lb/>
finden; &#x017F;o la&#x0364;ßt &#x017F;ich &#x017F;olche doch durch Fleiß und gute<lb/>
Maaßregeln heben, wie wir oben durch das Bey&#x017F;piel<lb/>
der großen Oe&#x017F;terreichi&#x017F;chen Cattunfabrike gezeiget ha-<lb/>
ben. Noch gro&#x0364;&#x017F;&#x017F;er aber &#x017F;cheinet die Schwierigkeit zu &#x017F;eyn,<lb/>
wenn die Land&#x017F;ta&#x0364;dte, die &#x017F;on&#x017F;t zu Anlegung der Ma-<lb/>
nufacturen und Fabriken ge&#x017F;chickt wa&#x0364;ren, eine &#x017F;o<lb/>
&#x017F;chlechte Be&#x017F;chaffenheit haben, daß auf ihre Marktta&#x0364;-<lb/>
ge, die nur den Namen nach vorhanden &#x017F;ind, nicht<lb/>
einmal genug&#x017F;ame Victualien zum Unterhalt der Fa-<lb/>
brikenarbeiter kommen. Unterde&#x017F;&#x017F;en i&#x017F;t auch die&#x017F;e<lb/>
Schwierigkeit nicht unu&#x0364;berwindlich. Es i&#x017F;t gewiß,<lb/>
daß ein wei&#x017F;er Regente alles ausrichten kann, was er<lb/>
nur will, wenn er nur die beho&#x0364;rigen Maaßregeln er-<lb/>
greifet und anwendet. Man kann einer &#x017F;olchen Land-<lb/>
&#x017F;tadt allerdings die beno&#x0364;thigte Zufuhre ver&#x017F;chaffen,<lb/>
wenn man denen umliegenden Landleuten einen &#x017F;chweh-<lb/>
ren Zoll aufleget; &#x017F;o bald &#x017F;ie ihre Victualien wo an-<lb/>
ders hinfu&#x0364;hren, als in diejenige Stadt, wohin man<lb/>
die Zufuhre ver&#x017F;chaffen will. Damit aber die Land-<lb/>
leute &#x017F;ich nicht zu be&#x017F;chwehren haben, daß &#x017F;ie ihre Vi-<lb/>
ctualien in die&#x017F;er Stadt nicht loßwerden ko&#x0364;nnen, wel-<lb/>
ches die gemeine Ausflucht i&#x017F;t, wenn man eine noch<lb/>
ungewohnte Zufuhre an einen gewißen Ort ziehen will;<lb/>
&#x017F;o muß man ein Magazin veran&#x017F;talten, welches nach<lb/>
10 oder 11 Uhr dasjenige um den Marktpreiß aufkau-<lb/>
fet, was noch unverkauft vorhanden i&#x017F;t. Die&#x017F;e<lb/>
Maaßregeln wird man nur eine kurze Zeit no&#x0364;thig ha-<lb/>
ben; &#x017F;o wird &#x017F;ich die Zufuhre auf be&#x017F;ta&#x0364;ndig dahin<lb/>
ziehen, zumal wenn die angelegten Manufacturen<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">und</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[84/0112] III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung gend genugſame Arbeiter zu denen Manufacturen zu finden; ſo laͤßt ſich ſolche doch durch Fleiß und gute Maaßregeln heben, wie wir oben durch das Beyſpiel der großen Oeſterreichiſchen Cattunfabrike gezeiget ha- ben. Noch groͤſſer aber ſcheinet die Schwierigkeit zu ſeyn, wenn die Landſtaͤdte, die ſonſt zu Anlegung der Ma- nufacturen und Fabriken geſchickt waͤren, eine ſo ſchlechte Beſchaffenheit haben, daß auf ihre Markttaͤ- ge, die nur den Namen nach vorhanden ſind, nicht einmal genugſame Victualien zum Unterhalt der Fa- brikenarbeiter kommen. Unterdeſſen iſt auch dieſe Schwierigkeit nicht unuͤberwindlich. Es iſt gewiß, daß ein weiſer Regente alles ausrichten kann, was er nur will, wenn er nur die behoͤrigen Maaßregeln er- greifet und anwendet. Man kann einer ſolchen Land- ſtadt allerdings die benoͤthigte Zufuhre verſchaffen, wenn man denen umliegenden Landleuten einen ſchweh- ren Zoll aufleget; ſo bald ſie ihre Victualien wo an- ders hinfuͤhren, als in diejenige Stadt, wohin man die Zufuhre verſchaffen will. Damit aber die Land- leute ſich nicht zu beſchwehren haben, daß ſie ihre Vi- ctualien in dieſer Stadt nicht loßwerden koͤnnen, wel- ches die gemeine Ausflucht iſt, wenn man eine noch ungewohnte Zufuhre an einen gewißen Ort ziehen will; ſo muß man ein Magazin veranſtalten, welches nach 10 oder 11 Uhr dasjenige um den Marktpreiß aufkau- fet, was noch unverkauft vorhanden iſt. Dieſe Maaßregeln wird man nur eine kurze Zeit noͤthig ha- ben; ſo wird ſich die Zufuhre auf beſtaͤndig dahin ziehen, zumal wenn die angelegten Manufacturen und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/112
Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/112>, abgerufen am 30.04.2024.