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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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zu laßen, oder mit großen Verlust wieder an Privat-
personen zu verkaufen. Die Ursachen des Verfalls
sind vorhin gezeiget. Alles was der Regent thun soll,
ist, daß er Manufacturen und Fabriken anleget, bloß
sie im Lande zu gründen und in Gang zu bringen. Die-
ses ist eine löbliche Vorsorge und Unternehmung, zu-
mal wenn es schwehr hält, im Lande Entreprenneurs zu
finden. Allein so bald sie in Gang gebracht sind und
bestehen können; so muß er sie an Privatpersonen
überlaßen, wenn er guten Grundsätzen gemäß verfah-
ren will.

Wenn es zu rechtfertigen ist, daß der Regent selbstZu Bedürf-
niß des
Kriegshee-
res kann der
Regent Fa-
briken anle-
gen.

auf seine Rechnung Manufacturen und Fabriken an-
legt; so ist es zu Verfertigung der Nothwendigkeiten
vor sein Kriegesheer. Hier ist der Regent selbst Haus-
hälter; und es kann einem Haushälter nicht verdacht
werden, wenn er seine Nothwendigkeiten selbst verfer-
tigen läßt. Ueberdieß, wenn er hier durch eine gute
Wirthschaft etwas erspahren kann; so ist es so gut,
als erspahret er seinen Unterthanen etwas, weil sie desto
mehr Abgaben entrichten müssen, je mehr die Unter-
haltung des Kriegsheeres Aufwand verursachet. Wenn
er die Nothwendigkeiten vor sein Kriegesheer einkauft;
so haben einige seiner Unterthanen Nahrung und Ge-
winnst dabey. Allein wenn er durch Anlegung eigner
Manufacturen und Fabriken etwas an dem Aufwande
erspahret; so gewinnen dabey alle seine Unterthanen in
Ansehung der Verminderung der Abgaben. Es kann

auch
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der Manufacturen und Fabriken.
zu laßen, oder mit großen Verluſt wieder an Privat-
perſonen zu verkaufen. Die Urſachen des Verfalls
ſind vorhin gezeiget. Alles was der Regent thun ſoll,
iſt, daß er Manufacturen und Fabriken anleget, bloß
ſie im Lande zu gruͤnden und in Gang zu bringen. Die-
ſes iſt eine loͤbliche Vorſorge und Unternehmung, zu-
mal wenn es ſchwehr haͤlt, im Lande Entreprenneurs zu
finden. Allein ſo bald ſie in Gang gebracht ſind und
beſtehen koͤnnen; ſo muß er ſie an Privatperſonen
uͤberlaßen, wenn er guten Grundſaͤtzen gemaͤß verfah-
ren will.

Wenn es zu rechtfertigen iſt, daß der Regent ſelbſtZu Bedürf-
niß des
Kriegshee-
res kann der
Regent Fa-
briken anle-
gen.

auf ſeine Rechnung Manufacturen und Fabriken an-
legt; ſo iſt es zu Verfertigung der Nothwendigkeiten
vor ſein Kriegesheer. Hier iſt der Regent ſelbſt Haus-
haͤlter; und es kann einem Haushaͤlter nicht verdacht
werden, wenn er ſeine Nothwendigkeiten ſelbſt verfer-
tigen laͤßt. Ueberdieß, wenn er hier durch eine gute
Wirthſchaft etwas erſpahren kann; ſo iſt es ſo gut,
als erſpahret er ſeinen Unterthanen etwas, weil ſie deſto
mehr Abgaben entrichten muͤſſen, je mehr die Unter-
haltung des Kriegsheeres Aufwand verurſachet. Wenn
er die Nothwendigkeiten vor ſein Kriegesheer einkauft;
ſo haben einige ſeiner Unterthanen Nahrung und Ge-
winnſt dabey. Allein wenn er durch Anlegung eigner
Manufacturen und Fabriken etwas an dem Aufwande
erſpahret; ſo gewinnen dabey alle ſeine Unterthanen in
Anſehung der Verminderung der Abgaben. Es kann

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[87/0115] der Manufacturen und Fabriken. zu laßen, oder mit großen Verluſt wieder an Privat- perſonen zu verkaufen. Die Urſachen des Verfalls ſind vorhin gezeiget. Alles was der Regent thun ſoll, iſt, daß er Manufacturen und Fabriken anleget, bloß ſie im Lande zu gruͤnden und in Gang zu bringen. Die- ſes iſt eine loͤbliche Vorſorge und Unternehmung, zu- mal wenn es ſchwehr haͤlt, im Lande Entreprenneurs zu finden. Allein ſo bald ſie in Gang gebracht ſind und beſtehen koͤnnen; ſo muß er ſie an Privatperſonen uͤberlaßen, wenn er guten Grundſaͤtzen gemaͤß verfah- ren will. Wenn es zu rechtfertigen iſt, daß der Regent ſelbſt auf ſeine Rechnung Manufacturen und Fabriken an- legt; ſo iſt es zu Verfertigung der Nothwendigkeiten vor ſein Kriegesheer. Hier iſt der Regent ſelbſt Haus- haͤlter; und es kann einem Haushaͤlter nicht verdacht werden, wenn er ſeine Nothwendigkeiten ſelbſt verfer- tigen laͤßt. Ueberdieß, wenn er hier durch eine gute Wirthſchaft etwas erſpahren kann; ſo iſt es ſo gut, als erſpahret er ſeinen Unterthanen etwas, weil ſie deſto mehr Abgaben entrichten muͤſſen, je mehr die Unter- haltung des Kriegsheeres Aufwand verurſachet. Wenn er die Nothwendigkeiten vor ſein Kriegesheer einkauft; ſo haben einige ſeiner Unterthanen Nahrung und Ge- winnſt dabey. Allein wenn er durch Anlegung eigner Manufacturen und Fabriken etwas an dem Aufwande erſpahret; ſo gewinnen dabey alle ſeine Unterthanen in Anſehung der Verminderung der Abgaben. Es kann auch Zu Bedürf- niß des Kriegshee- res kann der Regent Fa- briken anle- gen. F 4

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/115>, abgerufen am 30.04.2024.