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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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der Manufacturen und Fabriken.
die Beschauanstalten paßiret, muß zugleich taxiret
werden: und der geschätzte Werth muß dem Manu-
facturier, wenn er es in die Niederlage liefert, so fort
entweder in baaren Gelde, oder in Materialien, wie er
es verlanget, bezahlet werden. Bey dieser Taxe muß
man strenge auf den Preiß der auswärtigen Waaren,
von eben dieser Art, Güthe und Beschaffenheit sehen,
den sie in der Großhandlung aus der ersten Hand ha-
ben; und gleichwie die Niederlage des Manufacturhau-
ses, das in allen seinen Anstalten und Unternehmungen
ganz ohne Vortheil verfahren muß, solche Waaren um
eben diesen Preiß wieder an die Kaufleute des Landes
zu verlaßen hat; so haben die Kaufleute an den innlän-
dischen Manufacturen, wenn sie solche wieder einzeln
verkaufen, eben so viel und in Ansehung der erspahren-
den Fracht noch mehr Vortheil, als an den auswär-
tigen; und die Absicht wird mithin erreichet, daß die
innländischen Waaren mit den auswärtigen vollkom-
men in einerley Preiße stehen können, eine Sache, die
zur Aufnahme der Manufacturen, wie wir mehrmalen
erinnert haben, so unumgänglich nothwendig ist. Die
innländischen Kaufleute haben alsdenn auch keine Ursache
die Landesmanufacturen mit gehäßigen Augen anzuse-
hen, und damit ihnen um so mehr aller Grund darzu
benommen werde; so ist es dienlich, daß das Manu-
facturhaus denen innländischen Kaufleuten auf 6 Mo-
nathe Credit giebt, weil sie solchen gemeiniglich bey den
Ausländern erhalten können. Diese Einrichtung findet
in der Manufacturniederlage zu Koppenhagen wirklich
statt und verdienet allenthalben nachgeahmet zu werden.

Man
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der Manufacturen und Fabriken.
die Beſchauanſtalten paßiret, muß zugleich taxiret
werden: und der geſchaͤtzte Werth muß dem Manu-
facturier, wenn er es in die Niederlage liefert, ſo fort
entweder in baaren Gelde, oder in Materialien, wie er
es verlanget, bezahlet werden. Bey dieſer Taxe muß
man ſtrenge auf den Preiß der auswaͤrtigen Waaren,
von eben dieſer Art, Guͤthe und Beſchaffenheit ſehen,
den ſie in der Großhandlung aus der erſten Hand ha-
ben; und gleichwie die Niederlage des Manufacturhau-
ſes, das in allen ſeinen Anſtalten und Unternehmungen
ganz ohne Vortheil verfahren muß, ſolche Waaren um
eben dieſen Preiß wieder an die Kaufleute des Landes
zu verlaßen hat; ſo haben die Kaufleute an den innlaͤn-
diſchen Manufacturen, wenn ſie ſolche wieder einzeln
verkaufen, eben ſo viel und in Anſehung der erſpahren-
den Fracht noch mehr Vortheil, als an den auswaͤr-
tigen; und die Abſicht wird mithin erreichet, daß die
innlaͤndiſchen Waaren mit den auswaͤrtigen vollkom-
men in einerley Preiße ſtehen koͤnnen, eine Sache, die
zur Aufnahme der Manufacturen, wie wir mehrmalen
erinnert haben, ſo unumgaͤnglich nothwendig iſt. Die
innlaͤndiſchen Kaufleute haben alsdenn auch keine Urſache
die Landesmanufacturen mit gehaͤßigen Augen anzuſe-
hen, und damit ihnen um ſo mehr aller Grund darzu
benommen werde; ſo iſt es dienlich, daß das Manu-
facturhaus denen innlaͤndiſchen Kaufleuten auf 6 Mo-
nathe Credit giebt, weil ſie ſolchen gemeiniglich bey den
Auslaͤndern erhalten koͤnnen. Dieſe Einrichtung findet
in der Manufacturniederlage zu Koppenhagen wirklich
ſtatt und verdienet allenthalben nachgeahmet zu werden.

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[113/0141] der Manufacturen und Fabriken. die Beſchauanſtalten paßiret, muß zugleich taxiret werden: und der geſchaͤtzte Werth muß dem Manu- facturier, wenn er es in die Niederlage liefert, ſo fort entweder in baaren Gelde, oder in Materialien, wie er es verlanget, bezahlet werden. Bey dieſer Taxe muß man ſtrenge auf den Preiß der auswaͤrtigen Waaren, von eben dieſer Art, Guͤthe und Beſchaffenheit ſehen, den ſie in der Großhandlung aus der erſten Hand ha- ben; und gleichwie die Niederlage des Manufacturhau- ſes, das in allen ſeinen Anſtalten und Unternehmungen ganz ohne Vortheil verfahren muß, ſolche Waaren um eben dieſen Preiß wieder an die Kaufleute des Landes zu verlaßen hat; ſo haben die Kaufleute an den innlaͤn- diſchen Manufacturen, wenn ſie ſolche wieder einzeln verkaufen, eben ſo viel und in Anſehung der erſpahren- den Fracht noch mehr Vortheil, als an den auswaͤr- tigen; und die Abſicht wird mithin erreichet, daß die innlaͤndiſchen Waaren mit den auswaͤrtigen vollkom- men in einerley Preiße ſtehen koͤnnen, eine Sache, die zur Aufnahme der Manufacturen, wie wir mehrmalen erinnert haben, ſo unumgaͤnglich nothwendig iſt. Die innlaͤndiſchen Kaufleute haben alsdenn auch keine Urſache die Landesmanufacturen mit gehaͤßigen Augen anzuſe- hen, und damit ihnen um ſo mehr aller Grund darzu benommen werde; ſo iſt es dienlich, daß das Manu- facturhaus denen innlaͤndiſchen Kaufleuten auf 6 Mo- nathe Credit giebt, weil ſie ſolchen gemeiniglich bey den Auslaͤndern erhalten koͤnnen. Dieſe Einrichtung findet in der Manufacturniederlage zu Koppenhagen wirklich ſtatt und verdienet allenthalben nachgeahmet zu werden. Man H

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/141>, abgerufen am 30.04.2024.