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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.

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Sieb. Kap. Genaue Nachricht vom Handel der Holländer in Japan.
um Geschenke, Reisekosten, und dergleichen andre Ausgaben anzumerken und aufzuschrei-
ben, durch welche Geschäfte, ihrer Meinung nach, das Amt der Oberdolmetscher zu sehr
beschwert und auch herabgesezt würde. Sie selbst glauben, daß sie die Geschäfte auch mit
wenigern Personen bestreiten könten, besonders da auch jeder Dolmetscher noch seinen beson-
dern Schreiber hat.*) Die edle Compagnie bezahlt nur zwei, welche die Hofreise mit
uns verrichten, die aber auch in der Handelszeit allerlei vortheilhafte Nebenbeschäftigun-
gen bekommen.

Nach diesen kommen noch die Desima Tsijetzki oder Aufseher über die Kuli oder
Tagelöhner. Auf unsrer Jnsel finden sich derselben funfzehn, welche die Hauptliste aller
Taglöhner und auf unsrer Jnsel die völlige Disposition über dieselbe führen, und jedem seine
Arbeit anweisen. Unter ihnen stehn noch niedrigere Quartiermeister,**) als wirkliche An-
treiber der gemeinen Träger. Alle haben besonders die Verpflichtung, auf die diebische
Hände der Kuli's wohl Acht zu geben, wozu sie besonders von der edlen Compagnie gehal-
ten und bezahlt sind. Die gemeinen Kulis, welche, so lange die Schiffe hier liegen,
gebraucht werden, sind ungewisse Personen. Da diese Arbeit doppelt bezahlt wird, so ist sie
abwechselnd nach den Gassen vertheilt, damit alle Taglöhner der ganzen Stadt diese Wohl-
that genießen mögen. Jeder Ottona hält deshalb eine Liste von seinen Leuten.

Noch ist unter unsern Bedienten übrig die Cannaba Nakama d. i. die Zunft
der Geldkammerbedienten,
welche das Geld vor erhandelte Güter von den Kaufleuten
einhebt, es in die Goldmünzen Cabanj umsezt, diese jährlich mit einem kleinen dazu be-
sonders bestimten Stempel bezeichnet, und endlich durch die Hände der Dolmetscher an die
Holländer auszahlen läst. Vorher aber zieht diese Geldkammer von diesem Gelde ein pro
Cent
für ihre Bemühung, und funfzehn oder mehr zum Vortheil der Stadt, nach dem
jährlichen abwechselnden Werth der Cabanj, welche zwischen 55 und 59 Mowe oder Maas
Silber
gilt. Außerdem aber haben sie auch noch darin einen großen Vortheil, daß sie die
Cabanj allemal an uns vor 68 Maas ausgeben, und ausserdem erhält der Direktor dieser
Kammer jährlich 100, und jedes andre Mitglied 50 Tails von den Holländern. Dieses
Collegium besteht aus 36 Personen, Ober- und Unterbediente zusammengerechnet, nemlich

fünf
*) [Spaltenumbruch] Der englische Uebersetzer versteht dies von
den Schreibern, deren Sekretairs dann an ihrer
Stelle mitgiengen. Es ist auch die Stelle in den
Handschriften dunkel und zweideutig ausgedrukt;
mir, aber scheint es wahrscheinlicher, daß jeder[Spaltenumbruch]
Dolmetscher sich einen besondern Sekretär halte, als
jeder Schreiber.
**) Scheuchzer macht einen von den funfzehn zu
diesem Quartiermeister.

Sieb. Kap. Genaue Nachricht vom Handel der Hollaͤnder in Japan.
um Geſchenke, Reiſekoſten, und dergleichen andre Ausgaben anzumerken und aufzuſchrei-
ben, durch welche Geſchaͤfte, ihrer Meinung nach, das Amt der Oberdolmetſcher zu ſehr
beſchwert und auch herabgeſezt wuͤrde. Sie ſelbſt glauben, daß ſie die Geſchaͤfte auch mit
wenigern Perſonen beſtreiten koͤnten, beſonders da auch jeder Dolmetſcher noch ſeinen beſon-
dern Schreiber hat.*) Die edle Compagnie bezahlt nur zwei, welche die Hofreiſe mit
uns verrichten, die aber auch in der Handelszeit allerlei vortheilhafte Nebenbeſchaͤftigun-
gen bekommen.

Nach dieſen kommen noch die Deſima Tſijetzki oder Aufſeher uͤber die Kuli oder
Tageloͤhner. Auf unſrer Jnſel finden ſich derſelben funfzehn, welche die Hauptliſte aller
Tagloͤhner und auf unſrer Jnſel die voͤllige Diſpoſition uͤber dieſelbe fuͤhren, und jedem ſeine
Arbeit anweiſen. Unter ihnen ſtehn noch niedrigere Quartiermeiſter,**) als wirkliche An-
treiber der gemeinen Traͤger. Alle haben beſonders die Verpflichtung, auf die diebiſche
Haͤnde der Kuli’s wohl Acht zu geben, wozu ſie beſonders von der edlen Compagnie gehal-
ten und bezahlt ſind. Die gemeinen Kulis, welche, ſo lange die Schiffe hier liegen,
gebraucht werden, ſind ungewiſſe Perſonen. Da dieſe Arbeit doppelt bezahlt wird, ſo iſt ſie
abwechſelnd nach den Gaſſen vertheilt, damit alle Tagloͤhner der ganzen Stadt dieſe Wohl-
that genießen moͤgen. Jeder Ottona haͤlt deshalb eine Liſte von ſeinen Leuten.

Noch iſt unter unſern Bedienten uͤbrig die Cannaba Nakama d. i. die Zunft
der Geldkammerbedienten,
welche das Geld vor erhandelte Guͤter von den Kaufleuten
einhebt, es in die Goldmuͤnzen Cabanj umſezt, dieſe jaͤhrlich mit einem kleinen dazu be-
ſonders beſtimten Stempel bezeichnet, und endlich durch die Haͤnde der Dolmetſcher an die
Hollaͤnder auszahlen laͤſt. Vorher aber zieht dieſe Geldkammer von dieſem Gelde ein pro
Cent
fuͤr ihre Bemuͤhung, und funfzehn oder mehr zum Vortheil der Stadt, nach dem
jaͤhrlichen abwechſelnden Werth der Cabanj, welche zwiſchen 55 und 59 Mowe oder Maas
Silber
gilt. Außerdem aber haben ſie auch noch darin einen großen Vortheil, daß ſie die
Cabanj allemal an uns vor 68 Maas ausgeben, und auſſerdem erhaͤlt der Direktor dieſer
Kammer jaͤhrlich 100, und jedes andre Mitglied 50 Tails von den Hollaͤndern. Dieſes
Collegium beſteht aus 36 Perſonen, Ober- und Unterbediente zuſammengerechnet, nemlich

fuͤnf
*) [Spaltenumbruch] Der engliſche Ueberſetzer verſteht dies von
den Schreibern, deren Sekretairs dann an ihrer
Stelle mitgiengen. Es iſt auch die Stelle in den
Handſchriften dunkel und zweideutig ausgedrukt;
mir, aber ſcheint es wahrſcheinlicher, daß jeder[Spaltenumbruch]
Dolmetſcher ſich einen beſondern Sekretaͤr halte, als
jeder Schreiber.
**) Scheuchzer macht einen von den funfzehn zu
dieſem Quartiermeiſter.
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[95/0109] Sieb. Kap. Genaue Nachricht vom Handel der Hollaͤnder in Japan. um Geſchenke, Reiſekoſten, und dergleichen andre Ausgaben anzumerken und aufzuſchrei- ben, durch welche Geſchaͤfte, ihrer Meinung nach, das Amt der Oberdolmetſcher zu ſehr beſchwert und auch herabgeſezt wuͤrde. Sie ſelbſt glauben, daß ſie die Geſchaͤfte auch mit wenigern Perſonen beſtreiten koͤnten, beſonders da auch jeder Dolmetſcher noch ſeinen beſon- dern Schreiber hat. *) Die edle Compagnie bezahlt nur zwei, welche die Hofreiſe mit uns verrichten, die aber auch in der Handelszeit allerlei vortheilhafte Nebenbeſchaͤftigun- gen bekommen. Nach dieſen kommen noch die Deſima Tſijetzki oder Aufſeher uͤber die Kuli oder Tageloͤhner. Auf unſrer Jnſel finden ſich derſelben funfzehn, welche die Hauptliſte aller Tagloͤhner und auf unſrer Jnſel die voͤllige Diſpoſition uͤber dieſelbe fuͤhren, und jedem ſeine Arbeit anweiſen. Unter ihnen ſtehn noch niedrigere Quartiermeiſter, **) als wirkliche An- treiber der gemeinen Traͤger. Alle haben beſonders die Verpflichtung, auf die diebiſche Haͤnde der Kuli’s wohl Acht zu geben, wozu ſie beſonders von der edlen Compagnie gehal- ten und bezahlt ſind. Die gemeinen Kulis, welche, ſo lange die Schiffe hier liegen, gebraucht werden, ſind ungewiſſe Perſonen. Da dieſe Arbeit doppelt bezahlt wird, ſo iſt ſie abwechſelnd nach den Gaſſen vertheilt, damit alle Tagloͤhner der ganzen Stadt dieſe Wohl- that genießen moͤgen. Jeder Ottona haͤlt deshalb eine Liſte von ſeinen Leuten. Noch iſt unter unſern Bedienten uͤbrig die Cannaba Nakama d. i. die Zunft der Geldkammerbedienten, welche das Geld vor erhandelte Guͤter von den Kaufleuten einhebt, es in die Goldmuͤnzen Cabanj umſezt, dieſe jaͤhrlich mit einem kleinen dazu be- ſonders beſtimten Stempel bezeichnet, und endlich durch die Haͤnde der Dolmetſcher an die Hollaͤnder auszahlen laͤſt. Vorher aber zieht dieſe Geldkammer von dieſem Gelde ein pro Cent fuͤr ihre Bemuͤhung, und funfzehn oder mehr zum Vortheil der Stadt, nach dem jaͤhrlichen abwechſelnden Werth der Cabanj, welche zwiſchen 55 und 59 Mowe oder Maas Silber gilt. Außerdem aber haben ſie auch noch darin einen großen Vortheil, daß ſie die Cabanj allemal an uns vor 68 Maas ausgeben, und auſſerdem erhaͤlt der Direktor dieſer Kammer jaͤhrlich 100, und jedes andre Mitglied 50 Tails von den Hollaͤndern. Dieſes Collegium beſteht aus 36 Perſonen, Ober- und Unterbediente zuſammengerechnet, nemlich fuͤnf *) Der engliſche Ueberſetzer verſteht dies von den Schreibern, deren Sekretairs dann an ihrer Stelle mitgiengen. Es iſt auch die Stelle in den Handſchriften dunkel und zweideutig ausgedrukt; mir, aber ſcheint es wahrſcheinlicher, daß jeder Dolmetſcher ſich einen beſondern Sekretaͤr halte, als jeder Schreiber. **) Scheuchzer macht einen von den funfzehn zu dieſem Quartiermeiſter.

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Zitationshilfe: Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/109>, abgerufen am 01.05.2024.