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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.

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Kämpfers Geschichte von Japan. Viertes Buch.
Ausübung seines alten Handwerks noch immer nachhängt, da er seine Hausbedienten zu-
weilen bei den kleinsten Versehen ohne viele Umstände enthaupten läst. Der dritte Gouver-
neur heist Mijaki Tonnomo, ein ansehnlicher Herr von sechzig Jahren und großmüthiger
Denkart, auch aus einem vornehmen Geschlecht. Er hat den Rittertitel noch nicht erhal-
ten. Seine erblichen Einkünfte sind 4000 Kokf.

Der fixe Gehalt dieser hohen Bedienten ist schlecht, nemlich eines jeden nur 1500
bis 2000 Kokf Reis, welches zu Gelde gerechnet ohngefähr 7000 bis 10000 Taels aus-
macht. *) Die sogenanten Accidentien aber sind ausnehmend beträchtlich. Durch sie
würde ein Gouverneur in wenig Jahren große Schätze samlen können, wenn er nicht immer
dem Hofe und den Ministern so große Opfer bringen müste.

Von dem erwähnten kaiserlichen Gehalt mus dan doch ein Gouverneur allen Auf-
wand bestreiten, den der Wohlstand seines Rangs erfodert. Er mus zehn Joriki unter-
halten, welches zugleich bürgerliche und Militärbedienten sind, und alle von vornehmen
Adel seyn müssen; ferner 30 Doosju, gleichfals zum Militär-und Civildienste bestimt,
aber von geringrer Würde als die vorigen und daher auch aus dem niedern Adel. Die ersten
Joriki sind den Gouverneurs als Rathgeber vom Kaiser zugegeben, die Doosju aber nur
zu Ausrichtung ihrer Befehle. Diese Bediente werden an andern kaiserlichen Orten unmit-
telbar vom Hofe angestelt und besoldet, und so war es auch ehmals in Nangasacki. Seit
1688 aber nahmen sie die Gouverneurs selbst an, und müssen sie auch besolden. Diese
Abänderung ist durch die Gouverneurs selbst betrieben worden. Diese stelten nemlich vor,
daß ihren nüzlichsten Absichten und Unternehmungen von diesen Unterbedienten oft ohne al-
len Grund und Recht widersprochen werde, blos um ihr Ansehn als Fattamotto zu zeigen.
Dies Wort bedeutet **) Personen, die bei den Fahnen dienen, oder unabhängige kaiserliche
Militärbediente. Die Gouverneurs bewiesen, daß durch diesen Widerspruch der Vortheil
des gemeinen Wesens sehr oft leiden müsse. Aus dieser neuen Einrichtung ist dann nun
auch ein Unterschied zwischen Kaiserlichen und Landfürstlichen Edlen entstanden. Jene hei-
ßen eigentlich Kin ninsju, diese Sita Jaku. Nur vom gemeinen Man oder von Leu-
ten, die ihnen ein Compliment machen wollen, erhalten die leztere, die Titel Joriki und
Doosju. Auf eben solche Art nent man auch die Joriki zuweilen Buggio, welcher Titel
aber nur dem zukömt, der eine Commission hat, und bei derselben den Gouvernementsstab
führt, welches sonst aus eigner Macht nicht erlaubt ist. Dieser Titel währt daher nur so
lange die Commission und mit ihr verbundne Macht dauert. Nach dem Hofstyl heist

Buggio
*) [Spaltenumbruch] So sinde ich diese Zahlen in der englischen
Uebersetzung angegeben. Jn meinen Handschriften
aber fehlt die Zahl und der Plaz für dieselbe ist[Spaltenumbruch]
mit -- besetzt.
**) Fehlt in der Scheuchzerschen Uebersetzung.

Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch.
Ausuͤbung ſeines alten Handwerks noch immer nachhaͤngt, da er ſeine Hausbedienten zu-
weilen bei den kleinſten Verſehen ohne viele Umſtaͤnde enthaupten laͤſt. Der dritte Gouver-
neur heiſt Mijaki Tonnomo, ein anſehnlicher Herr von ſechzig Jahren und großmuͤthiger
Denkart, auch aus einem vornehmen Geſchlecht. Er hat den Rittertitel noch nicht erhal-
ten. Seine erblichen Einkuͤnfte ſind 4000 Kokf.

Der fixe Gehalt dieſer hohen Bedienten iſt ſchlecht, nemlich eines jeden nur 1500
bis 2000 Kokf Reis, welches zu Gelde gerechnet ohngefaͤhr 7000 bis 10000 Taels aus-
macht. *) Die ſogenanten Accidentien aber ſind ausnehmend betraͤchtlich. Durch ſie
wuͤrde ein Gouverneur in wenig Jahren große Schaͤtze ſamlen koͤnnen, wenn er nicht immer
dem Hofe und den Miniſtern ſo große Opfer bringen muͤſte.

Von dem erwaͤhnten kaiſerlichen Gehalt mus dan doch ein Gouverneur allen Auf-
wand beſtreiten, den der Wohlſtand ſeines Rangs erfodert. Er mus zehn Joriki unter-
halten, welches zugleich buͤrgerliche und Militaͤrbedienten ſind, und alle von vornehmen
Adel ſeyn muͤſſen; ferner 30 Dooſju, gleichfals zum Militaͤr-und Civildienſte beſtimt,
aber von geringrer Wuͤrde als die vorigen und daher auch aus dem niedern Adel. Die erſten
Joriki ſind den Gouverneurs als Rathgeber vom Kaiſer zugegeben, die Dooſju aber nur
zu Ausrichtung ihrer Befehle. Dieſe Bediente werden an andern kaiſerlichen Orten unmit-
telbar vom Hofe angeſtelt und beſoldet, und ſo war es auch ehmals in Nangaſacki. Seit
1688 aber nahmen ſie die Gouverneurs ſelbſt an, und muͤſſen ſie auch beſolden. Dieſe
Abaͤnderung iſt durch die Gouverneurs ſelbſt betrieben worden. Dieſe ſtelten nemlich vor,
daß ihren nuͤzlichſten Abſichten und Unternehmungen von dieſen Unterbedienten oft ohne al-
len Grund und Recht widerſprochen werde, blos um ihr Anſehn als Fattamotto zu zeigen.
Dies Wort bedeutet **) Perſonen, die bei den Fahnen dienen, oder unabhaͤngige kaiſerliche
Militaͤrbediente. Die Gouverneurs bewieſen, daß durch dieſen Widerſpruch der Vortheil
des gemeinen Weſens ſehr oft leiden muͤſſe. Aus dieſer neuen Einrichtung iſt dann nun
auch ein Unterſchied zwiſchen Kaiſerlichen und Landfuͤrſtlichen Edlen entſtanden. Jene hei-
ßen eigentlich Kin ninſju, dieſe Sita Jaku. Nur vom gemeinen Man oder von Leu-
ten, die ihnen ein Compliment machen wollen, erhalten die leztere, die Titel Joriki und
Dooſju. Auf eben ſolche Art nent man auch die Joriki zuweilen Buggio, welcher Titel
aber nur dem zukoͤmt, der eine Commiſſion hat, und bei derſelben den Gouvernementsſtab
fuͤhrt, welches ſonſt aus eigner Macht nicht erlaubt iſt. Dieſer Titel waͤhrt daher nur ſo
lange die Commiſſion und mit ihr verbundne Macht dauert. Nach dem Hofſtyl heiſt

Buggio
*) [Spaltenumbruch] So ſinde ich dieſe Zahlen in der engliſchen
Ueberſetzung angegeben. Jn meinen Handſchriften
aber fehlt die Zahl und der Plaz fuͤr dieſelbe iſt[Spaltenumbruch]
mit — beſetzt.
**) Fehlt in der Scheuchzerſchen Ueberſetzung.
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[18/0032] Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch. Ausuͤbung ſeines alten Handwerks noch immer nachhaͤngt, da er ſeine Hausbedienten zu- weilen bei den kleinſten Verſehen ohne viele Umſtaͤnde enthaupten laͤſt. Der dritte Gouver- neur heiſt Mijaki Tonnomo, ein anſehnlicher Herr von ſechzig Jahren und großmuͤthiger Denkart, auch aus einem vornehmen Geſchlecht. Er hat den Rittertitel noch nicht erhal- ten. Seine erblichen Einkuͤnfte ſind 4000 Kokf. Der fixe Gehalt dieſer hohen Bedienten iſt ſchlecht, nemlich eines jeden nur 1500 bis 2000 Kokf Reis, welches zu Gelde gerechnet ohngefaͤhr 7000 bis 10000 Taels aus- macht. *) Die ſogenanten Accidentien aber ſind ausnehmend betraͤchtlich. Durch ſie wuͤrde ein Gouverneur in wenig Jahren große Schaͤtze ſamlen koͤnnen, wenn er nicht immer dem Hofe und den Miniſtern ſo große Opfer bringen muͤſte. Von dem erwaͤhnten kaiſerlichen Gehalt mus dan doch ein Gouverneur allen Auf- wand beſtreiten, den der Wohlſtand ſeines Rangs erfodert. Er mus zehn Joriki unter- halten, welches zugleich buͤrgerliche und Militaͤrbedienten ſind, und alle von vornehmen Adel ſeyn muͤſſen; ferner 30 Dooſju, gleichfals zum Militaͤr-und Civildienſte beſtimt, aber von geringrer Wuͤrde als die vorigen und daher auch aus dem niedern Adel. Die erſten Joriki ſind den Gouverneurs als Rathgeber vom Kaiſer zugegeben, die Dooſju aber nur zu Ausrichtung ihrer Befehle. Dieſe Bediente werden an andern kaiſerlichen Orten unmit- telbar vom Hofe angeſtelt und beſoldet, und ſo war es auch ehmals in Nangaſacki. Seit 1688 aber nahmen ſie die Gouverneurs ſelbſt an, und muͤſſen ſie auch beſolden. Dieſe Abaͤnderung iſt durch die Gouverneurs ſelbſt betrieben worden. Dieſe ſtelten nemlich vor, daß ihren nuͤzlichſten Abſichten und Unternehmungen von dieſen Unterbedienten oft ohne al- len Grund und Recht widerſprochen werde, blos um ihr Anſehn als Fattamotto zu zeigen. Dies Wort bedeutet **) Perſonen, die bei den Fahnen dienen, oder unabhaͤngige kaiſerliche Militaͤrbediente. Die Gouverneurs bewieſen, daß durch dieſen Widerſpruch der Vortheil des gemeinen Weſens ſehr oft leiden muͤſſe. Aus dieſer neuen Einrichtung iſt dann nun auch ein Unterſchied zwiſchen Kaiſerlichen und Landfuͤrſtlichen Edlen entſtanden. Jene hei- ßen eigentlich Kin ninſju, dieſe Sita Jaku. Nur vom gemeinen Man oder von Leu- ten, die ihnen ein Compliment machen wollen, erhalten die leztere, die Titel Joriki und Dooſju. Auf eben ſolche Art nent man auch die Joriki zuweilen Buggio, welcher Titel aber nur dem zukoͤmt, der eine Commiſſion hat, und bei derſelben den Gouvernementsſtab fuͤhrt, welches ſonſt aus eigner Macht nicht erlaubt iſt. Dieſer Titel waͤhrt daher nur ſo lange die Commiſſion und mit ihr verbundne Macht dauert. Nach dem Hofſtyl heiſt Buggio *) So ſinde ich dieſe Zahlen in der engliſchen Ueberſetzung angegeben. Jn meinen Handſchriften aber fehlt die Zahl und der Plaz fuͤr dieſelbe iſt mit — beſetzt. **) Fehlt in der Scheuchzerſchen Ueberſetzung.

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Zitationshilfe: Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/32>, abgerufen am 27.04.2024.