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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.

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Kämpfers Geschichte von Japan. Viertes Buch.

"Kein japanisch Fahrzeug, noch irgend ein Japaner sol vermögen aus dem Lande
"zu reisen. Wer dagegen handelt, sol sterben, und das Schiff mit allem Volk, bis auf
"weitern Befehl, in Verhaft gehalten werden."

"Japaner, die aus der Fremde wieder in dies Land kommen, sollen getödtet
"werden."

"Wer einen Pfaffen angiebt, sol zur Belohnung 4 bis 500 Schüten Silber *)
"haben, vor einen gemeinen Christen nach Verhältnis."

"Wer die Christenlehre ausbreitet, und jeder, der mit diesem bösen Namen be-
"flekt ist, sol in Ombra gefangen gesezt werden."

"Alles Geschlecht der Portugiesen, ihre Mütter, Säugammen und was ihnen
"nur immer anhängig, sol gebannet werden nach Macao."

"Wer Jemand einen Brief aus der Fremde bringt, auch wer, nachdem er ge-
"bannet, widerkehrt, sol getödtet werden mit seinem ganzen Geschlecht; auch wer für die
"Schuldigen bittet, sol getödtet werden."

"Kein Edelman oder Soldat sol das Geringste von einem Fremden kaufen dürfen
"u. s. w."

(Jch lasse das übrige dieser Verordnung weg, weil es hier nicht zur Sache gehört.)

"Jm dreizehnten Jahr unsrer Regierung, Quanje 19, im fünften Monat."

[Spaltenumbruch] Saccaja Sanikkano Cami Dijno
Ojeno Cami Canga no Cami.
[Spaltenumbruch] Matzendegro Jnsemo Cami
Abono Bongo no Cami.

Ob nun wohl dieser Kaiserliche Befehl sogleich nach seiner Publikation in wirkliche
Ausübung gesezt wurde; so erhielten sich doch die Vornehmsten der portugiesischen Kaufleute
mit vieler Mühe noch zwei Jahr in Nangasacki. Sie verloren den gewinreichen Japani-
schen Handel so ungern, als ihr Leben, und gaben sich daher viele Mühe, daß ihnen erlaubt
würde, auf der Jnsel Desima zu wohnen, und daselbst den Handel fortzuführen. Es
war auch in der That im J. 1635 diese Jnsel aus dem Grunde des Seebusens nahe an der
Stadt Nangasacki, mit der sie vermittelst einer Brücke zusammenhängt, aufgeführt, in
und mit starken Thoren, Umpfählungen und Wachthäusern befestigt, blos in der Absicht,
daß daselbst die Portugiesen sich des Handels wegen aufhalten, aber als Godo d. i. Kätzer
von aller Gemeinschaft mit den Japanern völlig ausgeschlossen seyn möchten. Aber jezt
war ihnen nun einmal ihr Endurtheil gesprochen, und sie konten sich also nicht länger hal-
en, als bis ins Jahr 1639. Jn diesem musten alle noch übrige Portugiesen, mit allen

ihren
*) Ein Schüt Silber wiegt etwa fünf Unzen, also machen 500 Schüt 2500 Reichsthaler Species.
Anm. des Versassers.
Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch.

„Kein japaniſch Fahrzeug, noch irgend ein Japaner ſol vermoͤgen aus dem Lande
„zu reiſen. Wer dagegen handelt, ſol ſterben, und das Schiff mit allem Volk, bis auf
„weitern Befehl, in Verhaft gehalten werden.‟

Japaner, die aus der Fremde wieder in dies Land kommen, ſollen getoͤdtet
„werden.‟

„Wer einen Pfaffen angiebt, ſol zur Belohnung 4 bis 500 Schuͤten Silber *)
„haben, vor einen gemeinen Chriſten nach Verhaͤltnis.‟

„Wer die Chriſtenlehre ausbreitet, und jeder, der mit dieſem boͤſen Namen be-
„flekt iſt, ſol in Ombra gefangen geſezt werden.‟

„Alles Geſchlecht der Portugieſen, ihre Muͤtter, Saͤugammen und was ihnen
„nur immer anhaͤngig, ſol gebannet werden nach Macao.

„Wer Jemand einen Brief aus der Fremde bringt, auch wer, nachdem er ge-
„bannet, widerkehrt, ſol getoͤdtet werden mit ſeinem ganzen Geſchlecht; auch wer fuͤr die
„Schuldigen bittet, ſol getoͤdtet werden.‟

„Kein Edelman oder Soldat ſol das Geringſte von einem Fremden kaufen duͤrfen
„u. ſ. w.‟

(Jch laſſe das uͤbrige dieſer Verordnung weg, weil es hier nicht zur Sache gehoͤrt.)

„Jm dreizehnten Jahr unſrer Regierung, Quanje 19, im fuͤnften Monat.‟

[Spaltenumbruch] Saccaja Sanikkano Cami Dijno
Ojeno Cami Canga no Cami.
[Spaltenumbruch] Matzendegro Jnſemo Cami
Abono Bongo no Cami.

Ob nun wohl dieſer Kaiſerliche Befehl ſogleich nach ſeiner Publikation in wirkliche
Ausuͤbung geſezt wurde; ſo erhielten ſich doch die Vornehmſten der portugieſiſchen Kaufleute
mit vieler Muͤhe noch zwei Jahr in Nangaſacki. Sie verloren den gewinreichen Japani-
ſchen Handel ſo ungern, als ihr Leben, und gaben ſich daher viele Muͤhe, daß ihnen erlaubt
wuͤrde, auf der Jnſel Deſima zu wohnen, und daſelbſt den Handel fortzufuͤhren. Es
war auch in der That im J. 1635 dieſe Jnſel aus dem Grunde des Seebuſens nahe an der
Stadt Nangaſacki, mit der ſie vermittelſt einer Bruͤcke zuſammenhaͤngt, aufgefuͤhrt, in
und mit ſtarken Thoren, Umpfaͤhlungen und Wachthaͤuſern befeſtigt, blos in der Abſicht,
daß daſelbſt die Portugieſen ſich des Handels wegen aufhalten, aber als Godo d. i. Kaͤtzer
von aller Gemeinſchaft mit den Japanern voͤllig ausgeſchloſſen ſeyn moͤchten. Aber jezt
war ihnen nun einmal ihr Endurtheil geſprochen, und ſie konten ſich alſo nicht laͤnger hal-
en, als bis ins Jahr 1639. Jn dieſem muſten alle noch uͤbrige Portugieſen, mit allen

ihren
*) Ein Schuͤt Silber wiegt etwa fuͤnf Unzen, alſo machen 500 Schuͤt 2500 Reichsthaler Species.
Anm. des Verſaſſers.
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[66/0080] Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch. „Kein japaniſch Fahrzeug, noch irgend ein Japaner ſol vermoͤgen aus dem Lande „zu reiſen. Wer dagegen handelt, ſol ſterben, und das Schiff mit allem Volk, bis auf „weitern Befehl, in Verhaft gehalten werden.‟ „Japaner, die aus der Fremde wieder in dies Land kommen, ſollen getoͤdtet „werden.‟ „Wer einen Pfaffen angiebt, ſol zur Belohnung 4 bis 500 Schuͤten Silber *) „haben, vor einen gemeinen Chriſten nach Verhaͤltnis.‟ „Wer die Chriſtenlehre ausbreitet, und jeder, der mit dieſem boͤſen Namen be- „flekt iſt, ſol in Ombra gefangen geſezt werden.‟ „Alles Geſchlecht der Portugieſen, ihre Muͤtter, Saͤugammen und was ihnen „nur immer anhaͤngig, ſol gebannet werden nach Macao.‟ „Wer Jemand einen Brief aus der Fremde bringt, auch wer, nachdem er ge- „bannet, widerkehrt, ſol getoͤdtet werden mit ſeinem ganzen Geſchlecht; auch wer fuͤr die „Schuldigen bittet, ſol getoͤdtet werden.‟ „Kein Edelman oder Soldat ſol das Geringſte von einem Fremden kaufen duͤrfen „u. ſ. w.‟ (Jch laſſe das uͤbrige dieſer Verordnung weg, weil es hier nicht zur Sache gehoͤrt.) „Jm dreizehnten Jahr unſrer Regierung, Quanje 19, im fuͤnften Monat.‟ Saccaja Sanikkano Cami Dijno Ojeno Cami Canga no Cami. Matzendegro Jnſemo Cami Abono Bongo no Cami. Ob nun wohl dieſer Kaiſerliche Befehl ſogleich nach ſeiner Publikation in wirkliche Ausuͤbung geſezt wurde; ſo erhielten ſich doch die Vornehmſten der portugieſiſchen Kaufleute mit vieler Muͤhe noch zwei Jahr in Nangaſacki. Sie verloren den gewinreichen Japani- ſchen Handel ſo ungern, als ihr Leben, und gaben ſich daher viele Muͤhe, daß ihnen erlaubt wuͤrde, auf der Jnſel Deſima zu wohnen, und daſelbſt den Handel fortzufuͤhren. Es war auch in der That im J. 1635 dieſe Jnſel aus dem Grunde des Seebuſens nahe an der Stadt Nangaſacki, mit der ſie vermittelſt einer Bruͤcke zuſammenhaͤngt, aufgefuͤhrt, in und mit ſtarken Thoren, Umpfaͤhlungen und Wachthaͤuſern befeſtigt, blos in der Abſicht, daß daſelbſt die Portugieſen ſich des Handels wegen aufhalten, aber als Godo d. i. Kaͤtzer von aller Gemeinſchaft mit den Japanern voͤllig ausgeſchloſſen ſeyn moͤchten. Aber jezt war ihnen nun einmal ihr Endurtheil geſprochen, und ſie konten ſich alſo nicht laͤnger hal- en, als bis ins Jahr 1639. Jn dieſem muſten alle noch uͤbrige Portugieſen, mit allen ihren *) Ein Schuͤt Silber wiegt etwa fuͤnf Unzen, alſo machen 500 Schuͤt 2500 Reichsthaler Species. Anm. des Verſaſſers.

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Zitationshilfe: Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/80>, abgerufen am 29.04.2024.