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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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teidigen) so müssen sie zugeben / das der Sathan ein erschaffer vnser verderbten natur substantz vnnd wesen / oder vnsers leibes vnd seelen sey / denn Gott ist nicht ein schöpffer der sünde / so ist auch dieses bekand / das ausserhalb Gott alle substantia oder selbstendige wesen vnd naturen / jren schöpffer haben müssen. Vnnd ist gewißlich war / das ohne den schöpffer keine wesentliche natur sein oder bestehen kan.

Ist denn vnser natur vnd wesen ohne allen vnterscheid die sünde selbst / wie sie fürgeben / oder ist vnser leib vnnd seele (welche ja selbstendige naturen oder wesen sein) ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst / so muß der Sathan / so der sünden ein vrsacher ist / vnser verderbte natur vnd wesen / oder vnser verderbte Leib vnd Seele / erschaffen haben / da können sie nicht fürvber / wenn sie gleich noch schlipfferiger als die Aal oder Schlangen weren.

Aber sie mögen (wenn sie nicht anders wollen) jmmer hinfaren / wir behalten die schöne wort Prosperi: Naturae humanae cuius Creator est Deus, etiam post praeuaricationem manet substantia, manet forma, manet vita & sensus & ratio, ceteraque corporis atque animi bona, quae etiam malis vitiosisque non desunt. Das ist / die menschliche natur / welcher schöpffer Gott ist / behelt auch nach dem fall jre substantz / form / gestalt / leben / sinne / vernunfft / vnnd andere güter vnnd eigenschafften des leibes vnnd der seele / an welchen es auch den bösen vnnd lasterhafften leuten nicht mangelt.

Schliessen derwegen mit grund vnd bestande / das die Erbsünde weder vnser leib oder seele selbst sey / noch der Sathan ein schöpffer sey des wesens der verderbten natur: sondern das ein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd wesen des menschen / vnd zwischen der Erbsünde / oder zwi-

teidigen) so müssen sie zugeben / das der Sathan ein erschaffer vnser verderbten natur substantz vnnd wesen / oder vnsers leibes vnd seelen sey / deñ Gott ist nicht ein schöpffer der sünde / so ist auch dieses bekand / das ausserhalb Gott alle substantia oder selbstendige wesen vnd naturen / jren schöpffer haben müssen. Vnnd ist gewißlich war / das ohne den schöpffer keine wesentliche natur sein oder bestehen kan.

Ist denn vnser natur vnd wesen ohne allen vnterscheid die sünde selbst / wie sie fürgeben / oder ist vnser leib vnnd seele (welche ja selbstendige naturen oder wesen sein) ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst / so muß der Sathan / so der sünden ein vrsacher ist / vnser verderbte natur vnd wesen / oder vnser verderbte Leib vnd Seele / erschaffen haben / da können sie nicht fürvber / wenn sie gleich noch schlipfferiger als die Aal oder Schlangen weren.

Aber sie mögen (wenn sie nicht anders wollen) jmmer hinfaren / wir behalten die schöne wort Prosperi: Naturae humanae cuius Creator est Deus, etiam post praeuaricationem manet substantia, manet forma, manet vita & sensus & ratio, ceteraque corporis atque animi bona, quae etiam malis vitiosisque non desunt. Das ist / die menschliche natur / welcher schöpffer Gott ist / behelt auch nach dem fall jre substantz / form / gestalt / leben / sinne / vernunfft / vnnd andere güter vnnd eigenschafften des leibes vnnd der seele / an welchen es auch den bösen vnnd lasterhafften leuten nicht mangelt.

Schliessen derwegen mit grund vnd bestande / das die Erbsünde weder vnser leib oder seele selbst sey / noch der Sathan ein schöpffer sey des wesens der verderbten natur: sondern das ein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd wesen des menschen / vnd zwischen der Erbsünde / oder zwi-

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[0113] teidigen) so müssen sie zugeben / das der Sathan ein erschaffer vnser verderbten natur substantz vnnd wesen / oder vnsers leibes vnd seelen sey / deñ Gott ist nicht ein schöpffer der sünde / so ist auch dieses bekand / das ausserhalb Gott alle substantia oder selbstendige wesen vnd naturen / jren schöpffer haben müssen. Vnnd ist gewißlich war / das ohne den schöpffer keine wesentliche natur sein oder bestehen kan. Ist denn vnser natur vnd wesen ohne allen vnterscheid die sünde selbst / wie sie fürgeben / oder ist vnser leib vnnd seele (welche ja selbstendige naturen oder wesen sein) ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst / so muß der Sathan / so der sünden ein vrsacher ist / vnser verderbte natur vnd wesen / oder vnser verderbte Leib vnd Seele / erschaffen haben / da können sie nicht fürvber / wenn sie gleich noch schlipfferiger als die Aal oder Schlangen weren. Aber sie mögen (wenn sie nicht anders wollen) jmmer hinfaren / wir behalten die schöne wort Prosperi: Naturae humanae cuius Creator est Deus, etiam post praeuaricationem manet substantia, manet forma, manet vita & sensus & ratio, ceteraque corporis atque animi bona, quae etiam malis vitiosisque non desunt. Das ist / die menschliche natur / welcher schöpffer Gott ist / behelt auch nach dem fall jre substantz / form / gestalt / leben / sinne / vernunfft / vnnd andere güter vnnd eigenschafften des leibes vnnd der seele / an welchen es auch den bösen vnnd lasterhafften leuten nicht mangelt. Schliessen derwegen mit grund vnd bestande / das die Erbsünde weder vnser leib oder seele selbst sey / noch der Sathan ein schöpffer sey des wesens der verderbten natur: sondern das ein vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd wesen des menschen / vnd zwischen der Erbsünde / oder zwi-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/113>, abgerufen am 29.04.2024.