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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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des Sohns Gottes Ihesu Christi möge ausgetilget / aus gnaden vorgeben / vnnd durch die krafft des heiligen Geistes ausgefeget oder ausgetilget werden.

Solcher gestalt leget es vns auch dieses zu / als soltenIIII. Wir leren auch nicht / das die Erbsünde nur ein solcher mangel sey / dadurch Gettes ebenbilde als eine eusser liche zier vom menschen weggenomen. wir gleuben vnnd lehren / Die Erbsünde sey nur ein solcher mangel / dadurch Gottes Ebenbild als ein eusserliche zierde vom menschen weggenommen / vnter des aber sey die natur des menschen an leib vnd Seele vnuorruckt geblieben / gleich als wenn einer Jungfrawen der Krantz vom heupt genommen wird / vnd sie doch eine vnuorruckte Jungfraw ist vnd bleibet. Solchs ist wol etwa der Schullehrer im Babstumb gedancke gewest / aber vom D. Luthero aus Gottes wort billich verworffen / wie er denn von vns auch ernstlich gestrafft vnd verworffen wird / Sintemal wir gleuben / vnnd ausdrücklich lehren / das das ebenbilde Gottes vnd Erbgerechtigkeit dem menschen für dem fallconnaturalis, das ist / eingenaturt gewesen sey / vnd das menschliche natur vnnd wesen durch verlierung derselben gantz vorderbt sey.

Sie wolten vns auch gerne zu messen / als hielten wir /V. Wir leren auch nicht / das die Erbsünde nur ein frembde schuld sey. das die Erbsünde nur ein frembde schuld wehre / so vnsere natur nicht vorderbt / wie etwa die Schullehrer auch gedichtet haben. Aber solchs hat vns nie getreumet / geschweige das wirs solten gelehret haben / denn wir das gegenspiel öffentlich in vnsern Schrifften lehren vnd bekennen.

Sie dringen auch auff vns / als solten wir auff gut PelagianischVI. Alsohalten wirs nicht mit den Pelagianern / welche für gaben / das der mensch one Erbsünde empfangen. halten / das der mensch ohne die Erbsünde empfan gen / vnnd geboren werde / oder das die menschliche natur nicht in sünden empfangen vnnd geboren würde. Solchs aber ist ein öffentlich falsch zeugniß / wieder das achte gebot. Denn je alle vnsere Schrifften vnnd Predigten das gegenspiel bezeugen / in welchen ausdrücklich gesetzt wird / das alle

des Sohns Gottes Ihesu Christi möge ausgetilget / aus gnaden vorgeben / vnnd durch die krafft des heiligen Geistes ausgefeget oder ausgetilget werden.

Solcher gestalt leget es vns auch dieses zu / als soltenIIII. Wir leren auch nicht / das die Erbsünde nur ein solcher mangel sey / dadurch Gettes ebenbilde als eine eusser liche zier vom menschen weggenomen. wir gleuben vnnd lehren / Die Erbsünde sey nur ein solcher mangel / dadurch Gottes Ebenbild als ein eusserliche zierde vom menschen weggenommen / vnter des aber sey die natur des menschen an leib vnd Seele vnuorruckt geblieben / gleich als wenn einer Jungfrawen der Krantz vom heupt genommen wird / vnd sie doch eine vnuorruckte Jungfraw ist vnd bleibet. Solchs ist wol etwa der Schullehrer im Babstumb gedancke gewest / aber vom D. Luthero aus Gottes wort billich verworffen / wie er denn von vns auch ernstlich gestrafft vnd verworffen wird / Sintemal wir gleuben / vnnd ausdrücklich lehren / das das ebenbilde Gottes vnd Erbgerechtigkeit dem menschen für dem fallconnaturalis, das ist / eingenaturt gewesen sey / vnd das menschliche natur vnnd wesen durch verlierung derselben gantz vorderbt sey.

Sie wolten vns auch gerne zu messen / als hielten wir /V. Wir leren auch nicht / das die Erbsünde nur ein frembde schuld sey. das die Erbsünde nur ein frembde schuld wehre / so vnsere natur nicht vorderbt / wie etwa die Schullehrer auch gedichtet haben. Aber solchs hat vns nie getreumet / geschweige das wirs solten gelehret haben / deñ wir das gegenspiel öffentlich in vnsern Schrifften lehren vnd bekennen.

Sie dringen auch auff vns / als solten wir auff gut PelagianischVI. Alsohalten wirs nicht mit den Pelagianern / welche für gaben / das der mensch one Erbsünde empfangen. halten / das der mensch ohne die Erbsünde empfan gen / vnnd geboren werde / oder das die menschliche natur nicht in sünden empfangen vnnd geboren würde. Solchs aber ist ein öffentlich falsch zeugniß / wieder das achte gebot. Denn je alle vnsere Schrifften vnnd Predigten das gegenspiel bezeugen / in welchen ausdrücklich gesetzt wird / das alle

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/15>, abgerufen am 29.04.2024.