Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

Bild:
<< vorherige Seite

Thut nu solchs der Sathan / wie sie fürgeben vnnd streiten / so mus er ja jhrem fürgeben nach ein almechtiger Gott vnd Schöpffer sein.

Ist er denn allmechtiger Gott / so kömpts doch endlich dohin / dauon die alten Manicheer geschwermet haben / nemlich das zwene Götter sein. Einer der die gute natur des menschen erschaffen. Der ander / welche die verderbte menschliche natur / so des Gegentheils geticht nach ohne allen vnterscheid selbst die sünde ist / erschaffen. Welchs alles im grund Manicheisch / ja wenn mans sagen soll / teuffelisch ist.

Zum andern / können sie nicht füruber / sie müssen bekennen / das sie mit den alten Manicheern lehren / die Erbsünde sey eine substantz / wie denn Illyricus in secunda parte Clauis schreibet: Si Sathan corrupit substantiam, Ergo etiam quod per eam corruptionem effecit, est substantia. Non genuit autem ille nisi peccatum. Ergo peccatum est substantia. Das ist / so der Sathan die substantz des menschen verderbt hat. So ists gewis / das auch das jenige / so er durch solch verderben gemacht hat / ein substantzoder selbstendig wesen sey. Nu hat er aber nichts gezeuget denn die sünde. Derwegen ist die sünde eine substantz oder ein selbstendiges wesen. Also haben die alten Manicheer auch geleret.

Ob nu das Gegentheil sich damit beschönen wolte / sie brauchten itzo derselben art zu reden nicht mehr / sondern behielten vnd füreten folgende art zu reden: Die Erbsünde ist die verderbte natur selbst / oder die verderbte natur ist selbs ohne vnterscheid die Erbsünde / so ist doch eine art zu reden eben so Manicheisch als die ander. Denn die natur des menschen ist vnnd bleibet eine substantz oder selbstendiges

Thut nu solchs der Sathan / wie sie fürgeben vnnd streiten / so mus er ja jhrem fürgeben nach ein almechtiger Gott vnd Schöpffer sein.

Ist er denn allmechtiger Gott / so kömpts doch endlich dohin / dauon die alten Manicheer geschwermet haben / nemlich das zwene Götter sein. Einer der die gute natur des menschen erschaffen. Der ander / welche die verderbte menschliche natur / so des Gegentheils geticht nach ohne allen vnterscheid selbst die sünde ist / erschaffen. Welchs alles im grund Manicheisch / ja wenn mans sagen soll / teuffelisch ist.

Zum andern / können sie nicht füruber / sie müssen bekennen / das sie mit den alten Manicheern lehren / die Erbsünde sey eine substantz / wie denn Illyricus in secunda parte Clauis schreibet: Si Sathan corrupit substantiam, Ergo etiam quod per eam corruptionem effecit, est substantia. Non genuit autem ille nisi peccatum. Ergo peccatum est substantia. Das ist / so der Sathan die substantz des menschen verderbt hat. So ists gewis / das auch das jenige / so er durch solch verderben gemacht hat / ein substantzoder selbstendig wesen sey. Nu hat er aber nichts gezeuget denn die sünde. Derwegen ist die sünde eine substantz oder ein selbstendiges wesen. Also haben die alten Manicheer auch geleret.

Ob nu das Gegentheil sich damit beschönen wolte / sie brauchten itzo derselben art zu reden nicht mehr / sondern behielten vnd füreten folgende art zu reden: Die Erbsünde ist die verderbte natur selbst / oder die verderbte natur ist selbs ohne vnterscheid die Erbsünde / so ist doch eine art zu reden eben so Manicheisch als die ander. Denn die natur des menschen ist vnnd bleibet eine substantz oder selbstendiges

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0172"/>
        <p>Thut nu solchs der Sathan / wie sie fürgeben vnnd streiten / so mus er ja jhrem fürgeben nach       ein almechtiger Gott vnd Schöpffer sein.</p>
        <p>Ist er denn allmechtiger Gott / so kömpts doch endlich dohin / dauon die alten Manicheer       geschwermet haben / nemlich das zwene Götter sein. Einer der die gute natur des menschen       erschaffen. Der ander / welche die verderbte menschliche natur / so des Gegentheils geticht       nach ohne allen vnterscheid selbst die sünde ist / erschaffen. Welchs alles im grund       Manicheisch / ja wenn mans sagen soll / teuffelisch ist.</p>
        <p>Zum andern / können sie nicht füruber / sie müssen bekennen / das sie mit den alten       Manicheern lehren / die Erbsünde sey eine substantz / wie denn Illyricus in secunda parte       Clauis schreibet: Si Sathan corrupit substantiam, Ergo etiam quod per eam corruptionem effecit,       est substantia. Non genuit autem ille nisi peccatum. Ergo peccatum est substantia. Das ist / so       der Sathan die substantz des menschen verderbt hat. So ists gewis / das auch das jenige / so er       durch solch verderben gemacht hat / ein substantzoder selbstendig wesen sey. Nu hat er aber       nichts gezeuget denn die sünde. Derwegen ist die sünde eine substantz oder ein selbstendiges       wesen. Also haben die alten Manicheer auch geleret.</p>
        <p>Ob nu das Gegentheil sich damit beschönen wolte / sie brauchten itzo derselben art zu reden       nicht mehr / sondern behielten vnd füreten folgende art zu reden: Die Erbsünde ist die       verderbte natur selbst / oder die verderbte natur ist selbs ohne vnterscheid die Erbsünde / so       ist doch eine art zu reden eben so Manicheisch als die ander. Denn die natur des menschen ist       vnnd bleibet eine substantz oder selbstendiges
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0172] Thut nu solchs der Sathan / wie sie fürgeben vnnd streiten / so mus er ja jhrem fürgeben nach ein almechtiger Gott vnd Schöpffer sein. Ist er denn allmechtiger Gott / so kömpts doch endlich dohin / dauon die alten Manicheer geschwermet haben / nemlich das zwene Götter sein. Einer der die gute natur des menschen erschaffen. Der ander / welche die verderbte menschliche natur / so des Gegentheils geticht nach ohne allen vnterscheid selbst die sünde ist / erschaffen. Welchs alles im grund Manicheisch / ja wenn mans sagen soll / teuffelisch ist. Zum andern / können sie nicht füruber / sie müssen bekennen / das sie mit den alten Manicheern lehren / die Erbsünde sey eine substantz / wie denn Illyricus in secunda parte Clauis schreibet: Si Sathan corrupit substantiam, Ergo etiam quod per eam corruptionem effecit, est substantia. Non genuit autem ille nisi peccatum. Ergo peccatum est substantia. Das ist / so der Sathan die substantz des menschen verderbt hat. So ists gewis / das auch das jenige / so er durch solch verderben gemacht hat / ein substantzoder selbstendig wesen sey. Nu hat er aber nichts gezeuget denn die sünde. Derwegen ist die sünde eine substantz oder ein selbstendiges wesen. Also haben die alten Manicheer auch geleret. Ob nu das Gegentheil sich damit beschönen wolte / sie brauchten itzo derselben art zu reden nicht mehr / sondern behielten vnd füreten folgende art zu reden: Die Erbsünde ist die verderbte natur selbst / oder die verderbte natur ist selbs ohne vnterscheid die Erbsünde / so ist doch eine art zu reden eben so Manicheisch als die ander. Denn die natur des menschen ist vnnd bleibet eine substantz oder selbstendiges

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/172
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/172>, abgerufen am 05.05.2024.