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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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oder seine natur selbst sey / dieweil er Genes. 4. mit klaren worten gelehret / man solle die Creatur / das ist / die menschliche natur von der Erbsünde vnterscheiden. Welchs er nicht würde gethan haben / wenn er gehalten / das die natur vnnd Erbsünde ohne vnterscheid eigentlich zu reden / einerley weren.

Fürs dritte / würde D. Lutherus die Erbsünde Gen. 38. nicht ein malum separabile / das ist / ein solch vbel genent haben / das von vnser natur könne vnd solle gescheiden werden / wenn sein eigentliche meinung / glaube vnnd lehre gewest / das die Erbsünde vnnd verderbte natur ohne vnterscheid einerley weren. Weil er aber die Erbsünde ein solch vbel genennet / das von der natur kan gescheiden werden / ist abermals offenbar / das er das wort sünde in den Sprüchen / da er den menschen oder sein natur sünde heist / nicht proprie oder eigentlich / sondern figurlich gebraucht vnnd verstanden habe.

Fürs vierde / ist auch daraus am tage / das Lutherus das wort (sünde) in viel ermelten Sprüchen nicht eigentlich sondern figurlich brauche / weil er an so vielen örtten in seinen Büchern schreibet / das die sünde einem aussatz / einem gifft vnnd vnreinigkeit etlicher massen gleich / vnnd das in der aufferstehung vnser fleisch leib vnd seele bleiben werden / da die sünde nicht mehr sein wird / welchs er nicht hette schreiben können / wenn jhm das wort (sünde) in offt ermelten Sprüchen eigentlich so viel hiesse / als sünde ohne vnterscheid sein. Denn wenn vnser natur selbst ohne vnterscheid die sünde were / so köndte die Erbsünde mit keinem aussatz gifft oder vnreinigkeit verglichen werden / köndte auch nicht gegleubt werden / das die natur leib vnnd Seele in der aufferstehung bleiben würden / da die sünde nicht

oder seine natur selbst sey / dieweil er Genes. 4. mit klaren worten gelehret / man solle die Creatur / das ist / die menschliche natur von der Erbsünde vnterscheiden. Welchs er nicht würde gethan haben / wenn er gehalten / das die natur vnnd Erbsünde ohne vnterscheid eigentlich zu reden / einerley weren.

Fürs dritte / würde D. Lutherus die Erbsünde Gen. 38. nicht ein malum separabile / das ist / ein solch vbel genent haben / das von vnser natur könne vnd solle gescheiden werden / wenn sein eigentliche meinung / glaube vnnd lehre gewest / das die Erbsünde vnnd verderbte natur ohne vnterscheid einerley weren. Weil er aber die Erbsünde ein solch vbel genennet / das von der natur kan gescheiden werden / ist abermals offenbar / das er das wort sünde in den Sprüchen / da er den menschen oder sein natur sünde heist / nicht proprie oder eigentlich / sondern figurlich gebraucht vnnd verstanden habe.

Fürs vierde / ist auch daraus am tage / das Lutherus das wort (sünde) in viel ermelten Sprüchen nicht eigentlich sondern figurlich brauche / weil er an so vielen örtten in seinen Büchern schreibet / das die sünde einem aussatz / einem gifft vnnd vnreinigkeit etlicher massen gleich / vnnd das in der aufferstehung vnser fleisch leib vnd seele bleiben werden / da die sünde nicht mehr sein wird / welchs er nicht hette schreiben können / wenn jhm das wort (sünde) in offt ermelten Sprüchen eigentlich so viel hiesse / als sünde ohne vnterscheid sein. Denn wenn vnser natur selbst ohne vnterscheid die sünde were / so köndte die Erbsünde mit keinem aussatz gifft oder vnreinigkeit verglichen werden / köndte auch nicht gegleubt werden / das die natur leib vnnd Seele in der aufferstehung bleiben würden / da die sünde nicht

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[0233] oder seine natur selbst sey / dieweil er Genes. 4. mit klaren worten gelehret / man solle die Creatur / das ist / die menschliche natur von der Erbsünde vnterscheiden. Welchs er nicht würde gethan haben / wenn er gehalten / das die natur vnnd Erbsünde ohne vnterscheid eigentlich zu reden / einerley weren. Fürs dritte / würde D. Lutherus die Erbsünde Gen. 38. nicht ein malum separabile / das ist / ein solch vbel genent haben / das von vnser natur könne vnd solle gescheiden werden / wenn sein eigentliche meinung / glaube vnnd lehre gewest / das die Erbsünde vnnd verderbte natur ohne vnterscheid einerley weren. Weil er aber die Erbsünde ein solch vbel genennet / das von der natur kan gescheiden werden / ist abermals offenbar / das er das wort sünde in den Sprüchen / da er den menschen oder sein natur sünde heist / nicht proprie oder eigentlich / sondern figurlich gebraucht vnnd verstanden habe. Fürs vierde / ist auch daraus am tage / das Lutherus das wort (sünde) in viel ermelten Sprüchen nicht eigentlich sondern figurlich brauche / weil er an so vielen örtten in seinen Büchern schreibet / das die sünde einem aussatz / einem gifft vnnd vnreinigkeit etlicher massen gleich / vnnd das in der aufferstehung vnser fleisch leib vnd seele bleiben werden / da die sünde nicht mehr sein wird / welchs er nicht hette schreiben können / wenn jhm das wort (sünde) in offt ermelten Sprüchen eigentlich so viel hiesse / als sünde ohne vnterscheid sein. Denn wenn vnser natur selbst ohne vnterscheid die sünde were / so köndte die Erbsünde mit keinem aussatz gifft oder vnreinigkeit verglichen werden / köndte auch nicht gegleubt werden / das die natur leib vnnd Seele in der aufferstehung bleiben würden / da die sünde nicht

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/233>, abgerufen am 29.04.2024.