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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Derhalben ist abermals offenbar / das D. Lutherus einen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd der Erbsünde gehalten habe.7. Beweiss

Solcher gestalt vergleicht auch D. L. die Erbsünde mit einem gifft Genes. 3. Fol. 48. Das gifft der Erbsünde / spricht er / ist so tieff in vnser fleisch / Leib / Seele / durch adern / blut / bein vnnd marck / im willen verstand vnnd vernunfft durchdrungen / das es nicht allein daraus (verstehe von vns selbst) nicht kan ausgetilget werden / sondern das es auch nicht erkand wird / das es sünde sey: Die Lateinischen wort lauten also: Late per carnem, corpus, animam, neruos, sanguinem, per ossa & medullas ipsas, in voluntate, in intellectu, in ratione diffusum est, vt non solum eximi plene non possit, Sed ne quidem agnoscatur peccatum esse.

Da offenbar / das wer solcher gestalt von der Erbsünde redet / zwischen derselben vnd verderbten menschlichen natur oder Leib vnnd Seele einen klaren vnd deutlichen vnterscheid mache.

Dieses thut D. Lutherus.

Ist derwegen offenbar / das D. Luther die Erbsünde vnd menschliche verderbte natur nicht für eins gehalten hat / sondern deutlich vnterschieden.8. Beweiss.

Desgleichen schreibet D. Lutherus Genes. 3. Fol. 48. Die natur bleibet aber vielfeltig verderbet. Manet natura, sed multis modis corrupta. Item es bleiben die gleider in der natur / Sic manent in natura membra eadem.

Da aber vnwiedersprechlich war / das wer da leret / das die natur bleibe / ob sie wol greulich durch die Erbsünde verderbt sey / derselbig der setzet einen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd der Erbsünde.

Derhalben ist abermals offenbar / das D. Lutherus einen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd der Erbsünde gehalten habe.7. Beweiss

Solcher gestalt vergleicht auch D. L. die Erbsünde mit einem gifft Genes. 3. Fol. 48. Das gifft der Erbsünde / spricht er / ist so tieff in vnser fleisch / Leib / Seele / durch adern / blut / bein vnnd marck / im willen verstand vnnd vernunfft durchdrungen / das es nicht allein daraus (verstehe von vns selbst) nicht kan ausgetilget werden / sondern das es auch nicht erkand wird / das es sünde sey: Die Lateinischen wort lauten also: Late per carnem, corpus, animam, neruos, sanguinem, per ossa & medullas ipsas, in voluntate, in intellectu, in ratione diffusum est, vt non solum eximi plenè non possit, Sed ne quidem agnoscatur peccatum esse.

Da offenbar / das wer solcher gestalt von der Erbsünde redet / zwischen derselben vnd verderbten menschlichen natur oder Leib vnnd Seele einen klaren vnd deutlichen vnterscheid mache.

Dieses thut D. Lutherus.

Ist derwegen offenbar / das D. Luther die Erbsünde vnd menschliche verderbte natur nicht für eins gehalten hat / sondern deutlich vnterschieden.8. Beweiss.

Desgleichen schreibet D. Lutherus Genes. 3. Fol. 48. Die natur bleibet aber vielfeltig verderbet. Manet natura, sed multis modis corrupta. Item es bleiben die gleider in der natur / Sic manent in natura membra eadem.

Da aber vnwiedersprechlich war / das wer da leret / das die natur bleibe / ob sie wol greulich durch die Erbsünde verderbt sey / derselbig der setzet einen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd der Erbsünde.

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[0061] Derhalben ist abermals offenbar / das D. Lutherus einen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd der Erbsünde gehalten habe. 7. Beweiss Solcher gestalt vergleicht auch D. L. die Erbsünde mit einem gifft Genes. 3. Fol. 48. Das gifft der Erbsünde / spricht er / ist so tieff in vnser fleisch / Leib / Seele / durch adern / blut / bein vnnd marck / im willen verstand vnnd vernunfft durchdrungen / das es nicht allein daraus (verstehe von vns selbst) nicht kan ausgetilget werden / sondern das es auch nicht erkand wird / das es sünde sey: Die Lateinischen wort lauten also: Late per carnem, corpus, animam, neruos, sanguinem, per ossa & medullas ipsas, in voluntate, in intellectu, in ratione diffusum est, vt non solum eximi plenè non possit, Sed ne quidem agnoscatur peccatum esse. Da offenbar / das wer solcher gestalt von der Erbsünde redet / zwischen derselben vnd verderbten menschlichen natur oder Leib vnnd Seele einen klaren vnd deutlichen vnterscheid mache. Dieses thut D. Lutherus. Ist derwegen offenbar / das D. Luther die Erbsünde vnd menschliche verderbte natur nicht für eins gehalten hat / sondern deutlich vnterschieden. 8. Beweiss. Desgleichen schreibet D. Lutherus Genes. 3. Fol. 48. Die natur bleibet aber vielfeltig verderbet. Manet natura, sed multis modis corrupta. Item es bleiben die gleider in der natur / Sic manent in natura membra eadem. Da aber vnwiedersprechlich war / das wer da leret / das die natur bleibe / ob sie wol greulich durch die Erbsünde verderbt sey / derselbig der setzet einen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnd der Erbsünde.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/61>, abgerufen am 29.04.2024.