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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Dieses thut D. Lutherus / wie seine wort / so wir itzo eingeführet / klar mit sich bringen.

Derwegen ist auch dieses klar vnnd bekand / das er die Erbsünde vnnd menschliche natur vnterscheiden / vnnd nicht durch aus für einerley gehalten habe.11. Beweiss.

Genesis 4. schreibet D. L. das die geistliche menschen zwischen der Erbsünde vnnd Creatur vnterscheiden sollen. Spirituales homines debent distinguere inter peccatum originale & creaturam. Item vber das 25. cap. Genes: man muß vnterscheiden die schendliche gestalt von dem geschöpff / welches Gott wil / das es herrlich sey / vnnd groß gehalten werde. Discernenda est deformitas ista a creatura, quam vult Deus esse gloriosam & magnifieri.

Wer nu lehret ein vnterscheid zu machen zwischen der Erbsünde vnnd Creatur / oder des menschen Leib vnnd Seele / derselbige helt ja nicht / das die verderbte natur des menschen ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey.

Dieses lehret D. Lutherus / wie seine wort itzo angezogen deutlich aussagen.

Ist derwegen gewiß / das D. L. Erbsünde vnnd Creatur oder des menschen Leib vnnd Seel vnterscheiden vnnd keines weges für einerley gehalten habe.

Genes. 17. schreibt. D. L. In dem ewigen leben werde12. Beweiss. an vns erfüllet werden die ware beschneitung. Denn da wird nicht die vorhaut des hertzens allein / welches hie durch den glauben geschicht / beschnitten werden: Sed vniuersa caro & omnis eius substantia ab omni corruptione, ignorantia, cupiditate, peccato, faetore, purgabitur, vt posthac sit immortalis caro, das ist / sondern es wird das fleisch gentzlich vnd alle seine substantz oder wesen von aller verderbung

Dieses thut D. Lutherus / wie seine wort / so wir itzo eingeführet / klar mit sich bringen.

Derwegen ist auch dieses klar vnnd bekand / das er die Erbsünde vnnd menschliche natur vnterscheiden / vnnd nicht durch aus für einerley gehalten habe.11. Beweiss.

Genesis 4. schreibet D. L. das die geistliche menschen zwischen der Erbsünde vnnd Creatur vnterscheiden sollen. Spirituales homines debent distinguere inter peccatum originale & creaturam. Item vber das 25. cap. Genes: man muß vnterscheiden die schendliche gestalt von dem geschöpff / welches Gott wil / das es herrlich sey / vnnd groß gehalten werde. Discernenda est deformitas ista à creatura, quam vult Deus esse gloriosam & magnifieri.

Wer nu lehret ein vnterscheid zu machen zwischen der Erbsünde vnnd Creatur / oder des menschen Leib vnnd Seele / derselbige helt ja nicht / das die verderbte natur des menschen ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey.

Dieses lehret D. Lutherus / wie seine wort itzo angezogen deutlich aussagen.

Ist derwegen gewiß / das D. L. Erbsünde vnnd Creatur oder des menschen Leib vnnd Seel vnterscheiden vnnd keines weges für einerley gehalten habe.

Genes. 17. schreibt. D. L. In dem ewigen leben werde12. Beweiss. an vns erfüllet werden die ware beschneitung. Denn da wird nicht die vorhaut des hertzens allein / welches hie durch den glauben geschicht / beschnitten werden: Sed vniuersa caro & omnis eius substantia ab omni corruptione, ignorantia, cupiditate, peccato, faetore, purgabitur, vt posthac sit immortalis caro, das ist / sondern es wird das fleisch gentzlich vnd alle seine substantz oder wesẽ von aller verderbũg

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[0063] Dieses thut D. Lutherus / wie seine wort / so wir itzo eingeführet / klar mit sich bringen. Derwegen ist auch dieses klar vnnd bekand / das er die Erbsünde vnnd menschliche natur vnterscheiden / vnnd nicht durch aus für einerley gehalten habe. 11. Beweiss. Genesis 4. schreibet D. L. das die geistliche menschen zwischen der Erbsünde vnnd Creatur vnterscheiden sollen. Spirituales homines debent distinguere inter peccatum originale & creaturam. Item vber das 25. cap. Genes: man muß vnterscheiden die schendliche gestalt von dem geschöpff / welches Gott wil / das es herrlich sey / vnnd groß gehalten werde. Discernenda est deformitas ista à creatura, quam vult Deus esse gloriosam & magnifieri. Wer nu lehret ein vnterscheid zu machen zwischen der Erbsünde vnnd Creatur / oder des menschen Leib vnnd Seele / derselbige helt ja nicht / das die verderbte natur des menschen ohne allen vnterscheid die Erbsünde selbst sey. Dieses lehret D. Lutherus / wie seine wort itzo angezogen deutlich aussagen. Ist derwegen gewiß / das D. L. Erbsünde vnnd Creatur oder des menschen Leib vnnd Seel vnterscheiden vnnd keines weges für einerley gehalten habe. Genes. 17. schreibt. D. L. In dem ewigen leben werde an vns erfüllet werden die ware beschneitung. Denn da wird nicht die vorhaut des hertzens allein / welches hie durch den glauben geschicht / beschnitten werden: Sed vniuersa caro & omnis eius substantia ab omni corruptione, ignorantia, cupiditate, peccato, faetore, purgabitur, vt posthac sit immortalis caro, das ist / sondern es wird das fleisch gentzlich vnd alle seine substantz oder wesẽ von aller verderbũg 12. Beweiss.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/63>, abgerufen am 29.04.2024.