Darauff hat Erasmus eine scharpffe / harte Antwort gethan / mit hefftigen Worten / Darauß wir allein etliche Wort hieher setzen wollen / auß dem Zwinglischen Historienschreiber Lauatero pag. 8. Sparsus est ante paucos dies libellus, cui titulus, Erasmi & Lutheri opinio de coena Domini, de quo difficile sit pronunciare, vtrum plus habeat stultitiae, an malitiae, Cum in singulis paginis nomen iteretur Erasmi, ipse qui scripsit, nusquam est ausus apponere suum nomen, nisi quod in calce subijcit nomen fictitium, quod ipsum statim argumentum est malae conscientiae. Das ist: Es ist vor kurtzen tagen ein Büchlein Erasmi Roter. antwort wider die Lügen Leonis.außgangen / wölches Tittel ist / Von der Meinung Erasmi vnnd Lutheri vom Nachtmal des HERRN. Von solchem Büchlein / ob es mehr Thorheit / oder mehr Boßheit in sich halte / ist nit wol zuurtheilen. In allen Blättern stehet der Name Erasmi. Der es aber geschrieben / der darff sein Namen nicht bekennen / sondern am ende tichtet er jhme selbst einen Namen / wölchs ein gewisse Anzeigung ist eines bösen Gewissens. Haec Erasmus. Aber Lutherus hat solche öffentliche Landlügen auch keiner antwort wirdig geachtet.
Der dritte Zwinglische Griff / Anno 1526. gepracticieret / Bucerus verfälschet vnd versacra mentiert D. Pomerani Psalterium.ist der / weil Bucerus eine sonderliche feine Gabe hatte / lateinische scripta in gut Teutsch zuuersetzen / hat er Anno 1526. Pomerani latinum Commentarium super Psalterium verteutschet / vnd zu Basel drucken lassen. Hat aber im hunderten vnd eilfften Psalm die Zwinglische Meinung hinderlistiger weise / vnder Pomerani Namen / hinein geflickt / darüber hat Pomeranus bald in demselbigen jahr / in einem öffentlichen außschreiben geklagt / vnnd sind darinnen diese des D. Pomerani Wort: Non feramautem, quod meis sententijs, & sub nomine meo admixta sunt, quae ego sane non possum (ita me amet Christus) non impia iudicare, nempe quae vel in Psalmo 111. cuius initium est, Confitebor tibi, &c. de Eucharistia inserta sunt, quasi ego
Anno 1526.
Darauff hat Erasmus eine scharpffe / harte Antwort gethan / mit hefftigen Worten / Darauß wir allein etliche Wort hieher setzen wollen / auß dem Zwinglischen Historienschreiber Lauatero pag. 8. Sparsus est ante paucos dies libellus, cui titulus, Erasmi & Lutheri opinio de coena Domini, de quo difficile sit pronunciare, vtrum plus habeat stultitiae, an malitiae, Cum in singulis paginis nomen iteretur Erasmi, ipse qui scripsit, nusquam est ausus apponere suum nomen, nisi quòd in calce subijcit nomen fictitium, quod ipsum statim argumentum est malae conscientiae. Das ist: Es ist vor kurtzen tagen ein Büchlein Erasmi Roter. antwort wider die Lügen Leonis.außgangen / wölches Tittel ist / Von der Meinung Erasmi vnnd Lutheri vom Nachtmal des HERRN. Von solchem Büchlein / ob es mehr Thorheit / oder mehr Boßheit in sich halte / ist nit wol zuurtheilen. In allen Blättern stehet der Name Erasmi. Der es aber geschrieben / der darff sein Namen nicht bekennen / sondern am ende tichtet er jhme selbst einen Namen / wölchs ein gewisse Anzeigung ist eines bösen Gewissens. Haec Erasmus. Aber Lutherus hat solche öffentliche Landlügen auch keiner antwort wirdig geachtet.
Der dritte Zwinglische Griff / Anno 1526. gepracticieret / Bucerus verfälschet vnd versacra mentiert D. Pomerani Psalterium.ist der / weil Bucerus eine sonderliche feine Gabe hatte / lateinische scripta in gut Teutsch zuuersetzen / hat er Anno 1526. Pomerani latinum Commentarium super Psalterium verteutschet / vnd zu Basel drucken lassen. Hat aber im hunderten vnd eilfften Psalm die Zwinglische Meinung hinderlistiger weise / vnder Pomerani Namen / hinein geflickt / darüber hat Pomeranus bald in demselbigen jahr / in einem öffentlichen außschreiben geklagt / vnnd sind darinnen diese des D. Pomerani Wort: Non feramautem, quòd meis sententijs, & sub nomine meo admixta sunt, quae ego sanè non possum (ita me amet Christus) non impia iudicare, nempe quae vel in Psalmo 111. cuius initium est, Confitebor tibi, &c. de Eucharistia inserta sunt, quasi ego
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0116"n="100"/><noteplace="left">Anno 1526.</note><p>Darauff hat Erasmus eine scharpffe / harte Antwort gethan / mit hefftigen Worten / Darauß wir allein etliche Wort hieher setzen wollen / auß dem Zwinglischen Historienschreiber Lauatero pag. 8. Sparsus est ante paucos dies libellus, cui titulus, Erasmi & Lutheri opinio de coena Domini, de quo difficile sit pronunciare, vtrum plus habeat stultitiae, an malitiae, Cum in singulis paginis nomen iteretur Erasmi, ipse qui scripsit, nusquam est ausus apponere suum nomen, nisi quòd in calce subijcit nomen fictitium, quod ipsum statim argumentum est malae conscientiae. Das ist: Es ist vor kurtzen tagen ein Büchlein <noteplace="left">Erasmi Roter. antwort wider die Lügen Leonis.</note>außgangen / wölches Tittel ist / Von der Meinung Erasmi vnnd Lutheri vom Nachtmal des HERRN. Von solchem Büchlein / ob es mehr Thorheit / oder mehr Boßheit in sich halte / ist nit wol zuurtheilen. In allen Blättern stehet der Name Erasmi. Der es aber geschrieben / der darff sein Namen nicht bekennen / sondern am ende tichtet er jhme selbst einen Namen / wölchs ein gewisse Anzeigung ist eines bösen Gewissens. Haec Erasmus. Aber Lutherus hat solche öffentliche Landlügen auch keiner antwort wirdig geachtet.</p><p>Der dritte Zwinglische Griff / Anno 1526. gepracticieret / <noteplace="left">Bucerus verfälschet vnd versacra mentiert D. Pomerani Psalterium.</note>ist der / weil Bucerus eine sonderliche feine Gabe hatte / lateinische scripta in gut Teutsch zuuersetzen / hat er Anno 1526. Pomerani latinum Commentarium super Psalterium verteutschet / vnd zu Basel drucken lassen. Hat aber im hunderten vnd eilfften Psalm die Zwinglische Meinung hinderlistiger weise / vnder Pomerani Namen / hinein geflickt / darüber hat Pomeranus bald in demselbigen jahr / in einem öffentlichen außschreiben geklagt / vnnd sind darinnen diese des D. Pomerani Wort: Non feramautem, quòd meis sententijs, & sub nomine meo admixta sunt, quae ego sanè non possum (ita me amet Christus) non impia iudicare, nempe quae vel in Psalmo 111. cuius initium est, Confitebor tibi, &c. de Eucharistia inserta sunt, quasi ego
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Darauff hat Erasmus eine scharpffe / harte Antwort gethan / mit hefftigen Worten / Darauß wir allein etliche Wort hieher setzen wollen / auß dem Zwinglischen Historienschreiber Lauatero pag. 8. Sparsus est ante paucos dies libellus, cui titulus, Erasmi & Lutheri opinio de coena Domini, de quo difficile sit pronunciare, vtrum plus habeat stultitiae, an malitiae, Cum in singulis paginis nomen iteretur Erasmi, ipse qui scripsit, nusquam est ausus apponere suum nomen, nisi quòd in calce subijcit nomen fictitium, quod ipsum statim argumentum est malae conscientiae. Das ist: Es ist vor kurtzen tagen ein Büchlein außgangen / wölches Tittel ist / Von der Meinung Erasmi vnnd Lutheri vom Nachtmal des HERRN. Von solchem Büchlein / ob es mehr Thorheit / oder mehr Boßheit in sich halte / ist nit wol zuurtheilen. In allen Blättern stehet der Name Erasmi. Der es aber geschrieben / der darff sein Namen nicht bekennen / sondern am ende tichtet er jhme selbst einen Namen / wölchs ein gewisse Anzeigung ist eines bösen Gewissens. Haec Erasmus. Aber Lutherus hat solche öffentliche Landlügen auch keiner antwort wirdig geachtet.
Erasmi Roter. antwort wider die Lügen Leonis. Der dritte Zwinglische Griff / Anno 1526. gepracticieret / ist der / weil Bucerus eine sonderliche feine Gabe hatte / lateinische scripta in gut Teutsch zuuersetzen / hat er Anno 1526. Pomerani latinum Commentarium super Psalterium verteutschet / vnd zu Basel drucken lassen. Hat aber im hunderten vnd eilfften Psalm die Zwinglische Meinung hinderlistiger weise / vnder Pomerani Namen / hinein geflickt / darüber hat Pomeranus bald in demselbigen jahr / in einem öffentlichen außschreiben geklagt / vnnd sind darinnen diese des D. Pomerani Wort: Non feramautem, quòd meis sententijs, & sub nomine meo admixta sunt, quae ego sanè non possum (ita me amet Christus) non impia iudicare, nempe quae vel in Psalmo 111. cuius initium est, Confitebor tibi, &c. de Eucharistia inserta sunt, quasi ego
Bucerus verfälschet vnd versacra mentiert D. Pomerani Psalterium.
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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/116>, abgerufen am 17.06.2024.
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