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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Doctoris Lutheri antwort / auff das vorgesetzte ChurfürstlicheAnno 1530. Schreiben / ist diese gewesen: Gnade vnd Fried / in ChristoD. Lutheri antwort an Churfürsten / etc. von der Confession. vnserm HErrn. Durchleuchtigster / Hochgeborner Fürst / G. H. ich habe M. Philippi Apologian vbersehen / die gefellt mir fast wol / vnd weiß nichts daran zubessern / noch zuendern / würde sich auch nicht schicken / denn ich so sanfft vnnd leise nicht treten kan. Christus vnser HERR helffe / daß sie viel vnnd grosse Frucht schaffe / wie wir hoffen vnd bitten / Amen.

Dazumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschriebenPhilip. Mel klaget vber die tückischen Practiken der Zwinglianer. / vnd jhn von den heimlichen Practiken der Zwinglianer berichtet / wie sie sich auch die Fürsten auff jhre Seiten zuziehen / vnterfiengen. Darumb schreibet er ad Lutherum also:

Der Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnnd sagt / sein Herr sey auff dem Wege Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnnd der euch hertzlich lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / daß sein Herr könne auff rechter Ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten solches bekümmert mich hoch. Vnnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / daß jhr an jhn / oder an vnsern Jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter Ban erhalten vnd bestettiget würde.

Vnd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / daß er vnserer Confession vnterschreibe / vnnd scheinet / daß er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hier zu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / daß er sein Gewissen / mit vertheidigung einiger falscher Lehr / nit beschweren wolle. M. Schnepff ist einSchnepffius. gar guter bestendiger Man. Ich wolte / daß jhr jm zu ehren / wenn es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben.

Doctoris Lutheri antwort / auff das vorgesetzte ChurfürstlicheAnno 1530. Schreiben / ist diese gewesen: Gnade vnd Fried / in ChristoD. Lutheri antwort an Churfürsten / etc. von der Confession. vnserm HErrn. Durchleuchtigster / Hochgeborner Fürst / G. H. ich habe M. Philippi Apologiã vbersehen / die gefellt mir fast wol / vnd weiß nichts daran zubessern / noch zuendern / würde sich auch nicht schicken / denn ich so sanfft vnnd leise nicht treten kan. Christus vnser HERR helffe / daß sie viel vnnd grosse Frucht schaffe / wie wir hoffen vnd bitten / Amen.

Dazumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschriebenPhilip. Mel klaget vber die tückischen Practiken der Zwinglianer. / vnd jhn von den heimlichen Practiken der Zwinglianer berichtet / wie sie sich auch die Fürsten auff jhre Seiten zuziehen / vnterfiengen. Darumb schreibet er ad Lutherum also:

Der Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnnd sagt / sein Herr sey auff dem Wege Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnnd der euch hertzlich lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / daß sein Herr könne auff rechter Ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten solches bekümmert mich hoch. Vnnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / daß jhr an jhn / oder an vnsern Jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter Ban erhalten vnd bestettiget würde.

Vnd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / daß er vnserer Confession vnterschreibe / vnnd scheinet / daß er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hier zu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / daß er sein Gewissen / mit vertheidigung einiger falscher Lehr / nit beschweren wolle. M. Schnepff ist einSchnepffius. gar guter bestendiger Man. Ich wolte / daß jhr jm zu ehren / wenn es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben.

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[167/0183] Doctoris Lutheri antwort / auff das vorgesetzte Churfürstliche Schreiben / ist diese gewesen: Gnade vnd Fried / in Christo vnserm HErrn. Durchleuchtigster / Hochgeborner Fürst / G. H. ich habe M. Philippi Apologiã vbersehen / die gefellt mir fast wol / vnd weiß nichts daran zubessern / noch zuendern / würde sich auch nicht schicken / denn ich so sanfft vnnd leise nicht treten kan. Christus vnser HERR helffe / daß sie viel vnnd grosse Frucht schaffe / wie wir hoffen vnd bitten / Amen. Anno 1530. D. Lutheri antwort an Churfürsten / etc. von der Confession. Dazumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschrieben / vnd jhn von den heimlichen Practiken der Zwinglianer berichtet / wie sie sich auch die Fürsten auff jhre Seiten zuziehen / vnterfiengen. Darumb schreibet er ad Lutherum also: Philip. Mel klaget vber die tückischen Practiken der Zwinglianer. Der Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnnd sagt / sein Herr sey auff dem Wege Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnnd der euch hertzlich lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / daß sein Herr könne auff rechter Ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten solches bekümmert mich hoch. Vnnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / daß jhr an jhn / oder an vnsern Jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter Ban erhalten vnd bestettiget würde. Vnd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / daß er vnserer Confession vnterschreibe / vnnd scheinet / daß er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hier zu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / daß er sein Gewissen / mit vertheidigung einiger falscher Lehr / nit beschweren wolle. M. Schnepff ist ein gar guter bestendiger Man. Ich wolte / daß jhr jm zu ehren / wenn es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben. Schnepffius.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/183>, abgerufen am 27.04.2024.