Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1557.gesetzet vnd widerholet: Vnser Gemüt ist nicht ein ander Lehr anzunemmen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige Lehr / die Teutsch Examen Phtlippi / darinn er sich zu den Nidersächsischen Kirchen bekenner.Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Son geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vnd in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij außgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Cathechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese Lehre durch Gottes Gnade einträchtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wirt / mit welchen wir Gott zu ehren / vnnd zuvieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wölle vns gnädiglich regieren / daß wir eins sind in jm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebetten hat / Amen.

Nun ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stätten vnnd Kirchen vom heiligen Sacrament gehalten vnnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum D. Joach. Morlinus.vnd die Caluinisten geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine Lutherische Lehrer / eben damals an diesen orten gewesen sind / vnd derselben Gott lob noch viel sind.

Caluinisten in Franckreich.

Im obgedachten Jare 57. Wie der König von Franckreich für der Statt S. Quintin ein schwere Niderlage gelitten / haben sich die Caluinisten zu Pariß etwas mutiger herfür gethan / vnnd jre nächtige versammlung vnd Conuentus auch an fürnemen orten angefangen zuhalten. Darüber sind jrer viel begriffen / vnd auß deß Königs befehl gefänglich eingezogen. Weil man sich nun gefürchtet / es möchte etwas schwerers wider dieselbigen / vnd auch sonst in gemein wider die Caluinisten in Franckreich fürgenommen werden / haben die Caluinisten selbst etliche auß jhrem mittel / als Guilielmum Farellum Oeocomensem, Pfarrherrn in

Anno 1557.gesetzet vnd widerholet: Vnser Gemüt ist nicht ein ander Lehr anzunemmen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige Lehr / die Teutsch Examẽ Phtlippi / darinn er sich zu den Nidersächsischen Kirchẽ bekenner.Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Son geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vñ in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij außgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Cathechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese Lehre durch Gottes Gnade einträchtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wirt / mit welchen wir Gott zu ehren / vnnd zuvieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wölle vns gnädiglich regieren / daß wir eins sind in jm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebetten hat / Amen.

Nun ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stätten vnnd Kirchen vom heiligen Sacrament gehalten vnnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum D. Joach. Morlinus.vnd die Caluinisten geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine Lutherische Lehrer / eben damals an diesen orten gewesen sind / vnd derselben Gott lob noch viel sind.

Caluinisten in Franckreich.

Im obgedachten Jare 57. Wie der König von Franckreich für der Statt S. Quintin ein schwere Niderlage gelitten / haben sich die Caluinisten zu Pariß etwas mutiger herfür gethan / vnnd jre nächtige versam̃lung vnd Conuentus auch an fürnemen orten angefangen zuhalten. Darüber sind jrer viel begriffen / vnd auß deß Königs befehl gefänglich eingezogen. Weil man sich nun gefürchtet / es möchte etwas schwerers wider dieselbigen / vnd auch sonst in gemein wider die Caluinisten in Franckreich fürgenommen werden / haben die Caluinisten selbst etliche auß jhrem mittel / als Guilielmum Farellum Oeocomensem, Pfarrherrn in

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0576" n="560"/><note place="left">Anno 1557.</note>gesetzet vnd widerholet: Vnser Gemüt                      ist nicht ein ander Lehr anzunemmen oder fürzugeben / denn allein die einige /                      ewige Lehr / die <note place="left">Teutsch Exame&#x0303; Phtlippi                          / darinn er sich zu den Nidersächsischen Kirche&#x0303;                          bekenner.</note>Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Son                      geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist /                          vn&#x0303; in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico,                      Niceno vnd Athanasij außgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri                      Cathechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno                      1530. Vnd wie diese Lehre durch Gottes Gnade einträchtiglich in den Kirchen der                      Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen                      geprediget wirt / mit welchen wir Gott zu ehren / vnnd zuvieler Menschen                      Seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum                      / er wölle vns gnädiglich regieren / daß wir eins sind in jm / zu Gottes ehre /                      vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebetten hat                      / Amen.</p>
        <p>Nun ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt                      gedachten Stätten vnnd Kirchen vom heiligen Sacrament gehalten vnnd gelehret hat                      / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider                      Caluinum <note place="left">D. Joach. Morlinus.</note>vnd die Caluinisten                      geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine Lutherische Lehrer /                      eben damals an diesen orten gewesen sind / vnd derselben Gott lob noch viel                      sind.</p>
        <note place="left">Caluinisten in Franckreich.</note>
        <p>Im obgedachten Jare 57. Wie der König von Franckreich für der Statt S. Quintin                      ein schwere Niderlage gelitten / haben sich die Caluinisten zu Pariß etwas                      mutiger herfür gethan / vnnd jre nächtige versam&#x0303;lung vnd                      Conuentus auch an fürnemen orten angefangen zuhalten. Darüber sind jrer viel                      begriffen / vnd auß deß Königs befehl gefänglich eingezogen. Weil man sich nun                      gefürchtet / es möchte etwas schwerers wider dieselbigen / vnd auch sonst in                      gemein wider die Caluinisten in Franckreich fürgenommen werden / haben die                      Caluinisten selbst etliche auß jhrem mittel / als Guilielmum Farellum                      Oeocomensem, Pfarrherrn in
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[560/0576] gesetzet vnd widerholet: Vnser Gemüt ist nicht ein ander Lehr anzunemmen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige Lehr / die Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Son geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vñ in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij außgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Cathechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese Lehre durch Gottes Gnade einträchtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wirt / mit welchen wir Gott zu ehren / vnnd zuvieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wölle vns gnädiglich regieren / daß wir eins sind in jm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebetten hat / Amen. Anno 1557. Teutsch Examẽ Phtlippi / darinn er sich zu den Nidersächsischen Kirchẽ bekenner. Nun ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stätten vnnd Kirchen vom heiligen Sacrament gehalten vnnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum vnd die Caluinisten geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine Lutherische Lehrer / eben damals an diesen orten gewesen sind / vnd derselben Gott lob noch viel sind. D. Joach. Morlinus. Im obgedachten Jare 57. Wie der König von Franckreich für der Statt S. Quintin ein schwere Niderlage gelitten / haben sich die Caluinisten zu Pariß etwas mutiger herfür gethan / vnnd jre nächtige versam̃lung vnd Conuentus auch an fürnemen orten angefangen zuhalten. Darüber sind jrer viel begriffen / vnd auß deß Königs befehl gefänglich eingezogen. Weil man sich nun gefürchtet / es möchte etwas schwerers wider dieselbigen / vnd auch sonst in gemein wider die Caluinisten in Franckreich fürgenommen werden / haben die Caluinisten selbst etliche auß jhrem mittel / als Guilielmum Farellum Oeocomensem, Pfarrherrn in

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/576
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 560. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/576>, abgerufen am 15.05.2024.