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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1561.Caluinisten selbs ein groß miß gefallen daran getragen / etliche aber habens jnen gefallen lassen / allein der vrsach halben / wie die Sophisten sagen / wenn man in einer bösen sache mit rechten Argumenten nicht viel vertrawet außzurichten / so sol man nur weidlich Koth vnd Mist auffschlagen. Deßgleichen hat Bequinus vnd Clebitius den Caluinismum zuvertheidigen / mit schreiben sich eingelassen. Dagegen denn auff vnserer Kirchen seiten Heßhusius geschrieben. Vnd haben damals Paulus von Eitzen / D. Kemnitius / D. Selneccerus / vnd andere mit offentlichen / doch gelinden / sanfftmütigen / glimpfflichen schrifften / die einfeltige Lehr der Augspur. Conf. von den worten deß Testoments Christi / zu vertheigen / vnd wider der Caluinisten hefftigen grausamen sturm / zuretten / trew vnd fleiß angewendet / wie Lauateros selbst bekennet / vnd vnter andern auch diese wort schreibet: Selneccerus beschirmet die Lehr Lutheri / vnd das (als viel vermeinend) viel baß / denn etliche andere mit langen Büchern gethan hetten / etc. Sonderlich ist diß wol zu mercken / vnd als eine fürneme vnd sönderliche fürsorge vnd schickung Gottes zubrauchen / da die Caluinisten vermeinend / sie wolten vnsern theil gantz vnd gar vberteuben vnd vnterdrucken / vnd jrer viel gemehlich hin vnd wider anflengen / auff der reinen Lutherischen Theologen schreiben nicht viel zugeben / vnd fast alle / die sich wider Caluinianer nennen alle die / so es mit jnen nicht halten / Flaccianer.die Caluinisten mercken liessen / mußten mit dem verruchten namen / Flaccianer / außgeruffen vnd verkleinert werden / daß eben damals Gott auß sonderlichen gnaden es also geschafft hat / daß die Christliche hohe Oberkeit vnd Stände / auch die fürnembsten Vniuersiteten bey den Protestierenden / der ersten vngeänderten Augspurgischen Confession / vnd der Lehre von warer / wesentlicher gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Jesu Christi in seinem Abendmal / wider die Sacramentirer / Zwinglianer / vnd Caluinisten / sich mit gebührlichem eyfer Christlich angenommen / vnd dasselbige in offentlichen gemeinen zusammen künfften / Solennibus conuen, tibus & actionibus, fürnemen vnd handlen lassen.

Anno 1561.Caluinisten selbs ein groß miß gefallen daran getragen / etliche aber habens jnen gefallen lassen / allein der vrsach halben / wie die Sophisten sagen / wenn man in einer bösen sache mit rechten Argumenten nicht viel vertrawet außzurichten / so sol man nur weidlich Koth vnd Mist auffschlagen. Deßgleichen hat Bequinus vñ Clebitius den Caluinismum zuvertheidigen / mit schreiben sich eingelassen. Dagegen denn auff vnserer Kirchen seiten Heßhusius geschrieben. Vnd habẽ damals Paulus von Eitzen / D. Kemnitius / D. Selneccerus / vñ andere mit offentlichen / doch gelinden / sanfftmütigen / glimpfflichen schrifften / die einfeltige Lehr der Augspur. Conf. von den worten deß Testoments Christi / zu vertheigen / vnd wider der Caluinisten hefftigen grausamen sturm / zuretten / trew vnd fleiß angewendet / wie Lauateros selbst bekennet / vnd vnter andern auch diese wort schreibet: Selneccerus beschirmet die Lehr Lutheri / vnd das (als viel vermeinend) viel baß / denn etliche andere mit langen Büchern gethan hetten / etc. Sonderlich ist diß wol zu mercken / vñ als eine fürneme vñ sönderliche fürsorge vñ schickung Gottes zubrauchen / da die Caluinisten vermeinend / sie wolten vnsern theil gantz vnd gar vberteuben vnd vnterdrucken / vnd jrer viel gemehlich hin vnd wider anflengen / auff der reinen Lutherischen Theologen schreiben nicht viel zugeben / vnd fast alle / die sich wider Caluinianer nennen alle die / so es mit jnen nicht haltẽ / Flaccianer.die Caluinisten mercken liessen / mußten mit dem verruchten namen / Flaccianer / außgeruffen vñ verkleinert werden / daß eben damals Gott auß sonderlichen gnaden es also geschafft hat / daß die Christliche hohe Oberkeit vnd Stände / auch die fürnembsten Vniuersiteten bey den Protestierenden / der ersten vngeändertẽ Augspurgischen Confession / vnd der Lehre von warer / wesentlicher gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Jesu Christi in seinem Abendmal / wider die Sacramentirer / Zwinglianer / vñ Caluinisten / sich mit gebührlichem eyfer Christlich angenommen / vnd dasselbige in offentlichen gemeinen zusam̃en künfften / Solennibus conuen, tibus & actionibus, fürnemen vnd handlen lassen.

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[630/0646] Caluinisten selbs ein groß miß gefallen daran getragen / etliche aber habens jnen gefallen lassen / allein der vrsach halben / wie die Sophisten sagen / wenn man in einer bösen sache mit rechten Argumenten nicht viel vertrawet außzurichten / so sol man nur weidlich Koth vnd Mist auffschlagen. Deßgleichen hat Bequinus vñ Clebitius den Caluinismum zuvertheidigen / mit schreiben sich eingelassen. Dagegen denn auff vnserer Kirchen seiten Heßhusius geschrieben. Vnd habẽ damals Paulus von Eitzen / D. Kemnitius / D. Selneccerus / vñ andere mit offentlichen / doch gelinden / sanfftmütigen / glimpfflichen schrifften / die einfeltige Lehr der Augspur. Conf. von den worten deß Testoments Christi / zu vertheigen / vnd wider der Caluinisten hefftigen grausamen sturm / zuretten / trew vnd fleiß angewendet / wie Lauateros selbst bekennet / vnd vnter andern auch diese wort schreibet: Selneccerus beschirmet die Lehr Lutheri / vnd das (als viel vermeinend) viel baß / denn etliche andere mit langen Büchern gethan hetten / etc. Sonderlich ist diß wol zu mercken / vñ als eine fürneme vñ sönderliche fürsorge vñ schickung Gottes zubrauchen / da die Caluinisten vermeinend / sie wolten vnsern theil gantz vnd gar vberteuben vnd vnterdrucken / vnd jrer viel gemehlich hin vnd wider anflengen / auff der reinen Lutherischen Theologen schreiben nicht viel zugeben / vnd fast alle / die sich wider die Caluinisten mercken liessen / mußten mit dem verruchten namen / Flaccianer / außgeruffen vñ verkleinert werden / daß eben damals Gott auß sonderlichen gnaden es also geschafft hat / daß die Christliche hohe Oberkeit vnd Stände / auch die fürnembsten Vniuersiteten bey den Protestierenden / der ersten vngeändertẽ Augspurgischen Confession / vnd der Lehre von warer / wesentlicher gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Jesu Christi in seinem Abendmal / wider die Sacramentirer / Zwinglianer / vñ Caluinisten / sich mit gebührlichem eyfer Christlich angenommen / vnd dasselbige in offentlichen gemeinen zusam̃en künfften / Solennibus conuen, tibus & actionibus, fürnemen vnd handlen lassen. Anno 1561. Caluinianer nennen alle die / so es mit jnen nicht haltẽ / Flaccianer.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 630. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/646>, abgerufen am 27.04.2024.