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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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vnd wein / das vns nit solte grawen / so offt wir darumb zusammenAnno 1561. kommen / daß die Vnchristen / Judas Gesellen / auch mögen brauchen / Luc. 22. aber zu jrer verdamniß / 1. Corint. am 11. Cap. Gleich wie die Christen zu jhrer Seligkeit. Vnnd geschicht diß essen auß Christi eynsetzung.

Deß Sacraments grundt ist dieser / dieweil dieser Artickel nit ein schlechte Opinion ist / ausserhalb der Schrifft von Menschen erdacht / Sondern klärlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweiffelte wort Christi / gestifftet vnnd gegründet / vnd von anfang der Christlichen Kirchen in aller Welt / auch biß auff diese Stunde einträchtiglich gegläubet vnd gehalten / wie das außweisen der H. Vätter Bücher vnd Schrifften / darzu der tägliche brauch / vnnd das Werck mit der erfahrung / biß auff diese stunde. Welches zeug niß der gantzen H. Christlichen Kirchen (wenn wir schon nichts mehr hetten) allein gnugsam seyn solte / bey diesem Artickel zu bleiben / vnd darüber keine Rottengeister zu hören / noch zu leyden. Denn es ist erschrecklich vnd gefehrlich / was zu hören oder zu gläuben / wider die eynträchtigen zeugnissen / glauben / lehre vnd gebrauch der gantzen H. Christlichen Kirchen. Derhalben verdammen wir der Sacramentirer lehr vnd jrrthumb / vnd sondern vns ab / ab Ecclesia Sacramentaria, auff daß wir vns nicht theilhafftig machen jrer bösen auffrührischen Werck / 2. Johan.

So ferrne gehet das bekenntniß der Statt vnnd Kirchen zu Bremen vom heyligen Abendtmal / dabey sie Christlich / gerühig / standthafftig vnnd auffrichtig in die vier vnd dreyssig Jar / gebliesind / vnd dasselbige in öffentlichem Truck haben lassen außgehen / auch darüber ein sonderlich Mandat wider die Sacramentschänder / Anno vier vnd dreissig / trucken lassen / welches von Wort zu Wort also lautet.

vnd wein / das vns nit solte grawen / so offt wir darumb zusammenAnno 1561. kommen / daß die Vnchristen / Judas Gesellen / auch mögen brauchen / Luc. 22. aber zu jrer verdamniß / 1. Corint. am 11. Cap. Gleich wie die Christen zu jhrer Seligkeit. Vnnd geschicht diß essen auß Christi eynsetzung.

Deß Sacraments grundt ist dieser / dieweil dieser Artickel nit ein schlechte Opinion ist / ausserhalb der Schrifft von Menschen erdacht / Sondern klärlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweiffelte wort Christi / gestifftet vnnd gegründet / vnd von anfang der Christlichen Kirchen in aller Welt / auch biß auff diese Stunde einträchtiglich gegläubet vnd gehalten / wie das außweisen der H. Vätter Bücher vnd Schrifften / darzu der tägliche brauch / vnnd das Werck mit der erfahrung / biß auff diese stunde. Welches zeug niß der gantzẽ H. Christlichen Kirchen (weñ wir schon nichts mehr hetten) allein gnugsam seyn solte / bey diesem Artickel zu bleiben / vñ darüber keine Rottengeister zu hören / noch zu leyden. Denn es ist erschrecklich vñ gefehrlich / was zu hören oder zu gläuben / wider die eynträchtigen zeugnissen / glauben / lehre vnd gebrauch der gantzen H. Christlichen Kirchen. Derhalben verdammen wir der Sacramentirer lehr vnd jrrthumb / vnd sondern vns ab / ab Ecclesia Sacramentaria, auff daß wir vns nicht theilhafftig machen jrer bösen auffrührischen Werck / 2. Johan.

So ferrne gehet das bekenntniß der Statt vnnd Kirchen zu Bremen vom heyligen Abendtmal / dabey sie Christlich / gerühig / standthafftig vnnd auffrichtig in die vier vnd dreyssig Jar / gebliesind / vnd dasselbige in öffentlichem Truck haben lassen außgehen / auch darüber ein sonderlich Mandat wider die Sacramentschänder / Anno vier vnd dreissig / trucken lassen / welches von Wort zu Wort also lautet.

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[659/0675] vnd wein / das vns nit solte grawen / so offt wir darumb zusammen kommen / daß die Vnchristen / Judas Gesellen / auch mögen brauchen / Luc. 22. aber zu jrer verdamniß / 1. Corint. am 11. Cap. Gleich wie die Christen zu jhrer Seligkeit. Vnnd geschicht diß essen auß Christi eynsetzung. Anno 1561. Deß Sacraments grundt ist dieser / dieweil dieser Artickel nit ein schlechte Opinion ist / ausserhalb der Schrifft von Menschen erdacht / Sondern klärlich im Euangelio / durch helle / reine / vngezweiffelte wort Christi / gestifftet vnnd gegründet / vnd von anfang der Christlichen Kirchen in aller Welt / auch biß auff diese Stunde einträchtiglich gegläubet vnd gehalten / wie das außweisen der H. Vätter Bücher vnd Schrifften / darzu der tägliche brauch / vnnd das Werck mit der erfahrung / biß auff diese stunde. Welches zeug niß der gantzẽ H. Christlichen Kirchen (weñ wir schon nichts mehr hetten) allein gnugsam seyn solte / bey diesem Artickel zu bleiben / vñ darüber keine Rottengeister zu hören / noch zu leyden. Denn es ist erschrecklich vñ gefehrlich / was zu hören oder zu gläuben / wider die eynträchtigen zeugnissen / glauben / lehre vnd gebrauch der gantzen H. Christlichen Kirchen. Derhalben verdammen wir der Sacramentirer lehr vnd jrrthumb / vnd sondern vns ab / ab Ecclesia Sacramentaria, auff daß wir vns nicht theilhafftig machen jrer bösen auffrührischen Werck / 2. Johan. So ferrne gehet das bekenntniß der Statt vnnd Kirchen zu Bremen vom heyligen Abendtmal / dabey sie Christlich / gerühig / standthafftig vnnd auffrichtig in die vier vnd dreyssig Jar / gebliesind / vnd dasselbige in öffentlichem Truck haben lassen außgehen / auch darüber ein sonderlich Mandat wider die Sacramentschänder / Anno vier vnd dreissig / trucken lassen / welches von Wort zu Wort also lautet.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 659. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/675>, abgerufen am 28.04.2024.