Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1523.allzeit Zwinglisch / das ist / in der meinung gewesen / welche auch jetzund alle Sacramentirer bestreiten.

VNd müssen ja diese leute alle menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten / das sie vermeinen / wann sie diese schrifft Lutheri in jhrer historien meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / das alßdann niemand sein werde / der dasselbige büchlein Lutheri finden köntte / oder etwas dauon wisse. Vnd wenn sie felschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnd erweisen kan / das Lutherus in demselben büchlein gantz vnd gar das widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen worten vnd argumenten / das dennoch alle welt den vnflat jhrer Sacramentirischen offentlichen vnwarheit / für eitel Bisam vnd heiligthumb halten vnd anbeten sol. Vnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vnd nötig / das in ordnung der rechten waren historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleis gedacht werde.

ZVm andern ist vns dis büchlein Lutheri in ordnung der historien / von Anno 1523. auch dazu nütz vnd gut: denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentirer einen grossen triumph anstellen / das Lutherus der Vualdensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbiret vnd commendiret habe / wie an seinem ort in ordnung der historien daruon bericht geschehen sol. Vnd wollen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sacrament geleret / geschrieben vnd herfür gebracht / canonisiret / da diß büchlein viel anders zeuget / vnd also zu rechter erkentnis vnd wissenschafft der waren historien vom Sacramentstreit / gar dienstlich ist.

NVn ist vnnötig / das man das gantze büchlein solte vmbschreiben / vnd hieher setzen. Wollen aber daraus / wegen des Christlichen Lesers / nur etliche fürneme punct / so zu diesem handel gehören / kürtzlich melden / vnd wer mehr bericht begeret / in das gemelte büchlein gewiesen haben.

SO spricht nun Lutherus / das dazumal von den Waldensern ein büchlein ausgegangen / in welchem vnter andern stücken auch das gesetzt / das Christus im Sacrament nicht selbstendig / natürlich / auch dasselbige nicht anzubeten sey / welches vns Deudschen fast beweget. Denn euch ohne zweiffel bewust ist (spricht Lutherus) wie ich durch ewre geschickten zu mir / euch bitten lies / das jhr diesen artickel eigentlich klar machtet durch ein sonderlich büchlein. Denn ich mündlich hörete von jhnen bekennen / wie jhr eintrechtig miteinander halten solt / das Christus warhafftig mit seinem fleisch vnd blut vnter

Anno 1523.allzeit Zwinglisch / das ist / in der meinung gewesen / welche auch jetzund alle Sacramentirer bestreiten.

VNd müssen ja diese leute alle menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten / das sie vermeinen / wann sie diese schrifft Lutheri in jhrer historien meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / das alßdañ niemand sein werde / der dasselbige büchlein Lutheri finden köntte / oder etwas dauon wisse. Vnd wenn sie felschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnd erweisen kan / das Lutherus in demselben büchlein gantz vnd gar das widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen worten vnd argumenten / das dennoch alle welt den vnflat jhrer Sacramentirischen offentlichen vnwarheit / für eitel Bisam vnd heiligthumb halten vnd anbeten sol. Vnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vñ nötig / das in ordnung der rechten waren historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleis gedacht werde.

ZVm andern ist vns dis büchlein Lutheri in ordnung der historien / von Anno 1523. auch dazu nütz vnd gut: denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentirer einen grossen triumph anstellen / das Lutherus der Vualdensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbiret vnd commendiret habe / wie an seinem ort in ordnung der historien daruon bericht geschehen sol. Vnd wollen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sacrament geleret / geschrieben vnd herfür gebracht / canonisiret / da diß büchlein viel anders zeuget / vnd also zu rechter erkentnis vnd wissenschafft der waren historien vom Sacramentstreit / gar dienstlich ist.

NVn ist vnnötig / das man das gantze büchlein solte vmbschreiben / vnd hieher setzen. Wollen aber daraus / wegen des Christlichen Lesers / nur etliche fürneme punct / so zu diesem handel gehören / kürtzlich melden / vnd wer mehr bericht begeret / in das gemelte büchlein gewiesen haben.

SO spricht nun Lutherus / das dazumal von den Waldensern ein büchlein ausgegangen / in welchem vnter andern stücken auch das gesetzt / das Christus im Sacrament nicht selbstendig / natürlich / auch dasselbige nicht anzubeten sey / welches vns Deudschen fast beweget. Denn euch ohne zweiffel bewust ist (spricht Lutherus) wie ich durch ewre geschickten zu mir / euch bitten lies / das jhr diesen artickel eigentlich klar machtet durch ein sonderlich büchlein. Denn ich mündlich hörete von jhnen bekennen / wie jhr eintrechtig miteinander halten solt / das Christus warhafftig mit seinem fleisch vnd blut vnter

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0028" n="12"/><note place="left">Anno 1523.</note>allzeit Zwinglisch / das ist / in der                      meinung gewesen / welche auch jetzund alle Sacramentirer bestreiten.</p>
        <p>VNd müssen ja diese leute alle menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten /                      das sie vermeinen / wann sie diese schrifft Lutheri in jhrer historien                      meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / das alßdan&#x0303; niemand                      sein werde / der dasselbige büchlein Lutheri finden köntte / oder etwas dauon                      wisse. Vnd wenn sie felschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner                      Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen / ante motam contentionem                      cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnd erweisen                      kan / das Lutherus in demselben büchlein gantz vnd gar das widerspiel gelehret                      vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen worten vnd                      argumenten / das dennoch alle welt den vnflat jhrer Sacramentirischen                      offentlichen vnwarheit / für eitel Bisam vnd heiligthumb halten vnd anbeten sol.                      Vnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist                      derhalben nütz vn&#x0303; nötig / das in ordnung der rechten waren                      historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleis gedacht werde.</p>
        <p>ZVm andern ist vns dis büchlein Lutheri in ordnung der historien / von Anno 1523.                      auch dazu nütz vnd gut: denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentirer einen                      grossen triumph anstellen / das Lutherus der Vualdensium Confession mit seiner                      Praefation gezieret / approbiret vnd commendiret habe / wie an seinem ort in                      ordnung der historien daruon bericht geschehen sol. Vnd wollen damit die Leute                      vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom                      Sacrament geleret / geschrieben vnd herfür gebracht / canonisiret / da diß                      büchlein viel anders zeuget / vnd also zu rechter erkentnis vnd wissenschafft                      der waren historien vom Sacramentstreit / gar dienstlich ist.</p>
        <p>NVn ist vnnötig / das man das gantze büchlein solte vmbschreiben / vnd hieher                      setzen. Wollen aber daraus / wegen des Christlichen Lesers / nur etliche fürneme                      punct / so zu diesem handel gehören / kürtzlich melden / vnd wer mehr bericht                      begeret / in das gemelte büchlein gewiesen haben.</p>
        <p>SO spricht nun Lutherus / das dazumal von den Waldensern ein büchlein ausgegangen                      / in welchem vnter andern stücken auch das gesetzt / das Christus im Sacrament                      nicht selbstendig / natürlich / auch dasselbige nicht anzubeten sey / welches                      vns Deudschen fast beweget. Denn euch ohne zweiffel bewust ist (spricht                      Lutherus) wie ich durch ewre geschickten zu mir / euch bitten lies / das jhr                      diesen artickel eigentlich klar machtet durch ein sonderlich büchlein. Denn ich                      mündlich hörete von jhnen bekennen / wie jhr eintrechtig miteinander halten solt                      / das Christus warhafftig mit seinem fleisch vnd blut vnter
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[12/0028] allzeit Zwinglisch / das ist / in der meinung gewesen / welche auch jetzund alle Sacramentirer bestreiten. Anno 1523. VNd müssen ja diese leute alle menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten / das sie vermeinen / wann sie diese schrifft Lutheri in jhrer historien meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / das alßdañ niemand sein werde / der dasselbige büchlein Lutheri finden köntte / oder etwas dauon wisse. Vnd wenn sie felschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnd erweisen kan / das Lutherus in demselben büchlein gantz vnd gar das widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen worten vnd argumenten / das dennoch alle welt den vnflat jhrer Sacramentirischen offentlichen vnwarheit / für eitel Bisam vnd heiligthumb halten vnd anbeten sol. Vnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vñ nötig / das in ordnung der rechten waren historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleis gedacht werde. ZVm andern ist vns dis büchlein Lutheri in ordnung der historien / von Anno 1523. auch dazu nütz vnd gut: denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentirer einen grossen triumph anstellen / das Lutherus der Vualdensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbiret vnd commendiret habe / wie an seinem ort in ordnung der historien daruon bericht geschehen sol. Vnd wollen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sacrament geleret / geschrieben vnd herfür gebracht / canonisiret / da diß büchlein viel anders zeuget / vnd also zu rechter erkentnis vnd wissenschafft der waren historien vom Sacramentstreit / gar dienstlich ist. NVn ist vnnötig / das man das gantze büchlein solte vmbschreiben / vnd hieher setzen. Wollen aber daraus / wegen des Christlichen Lesers / nur etliche fürneme punct / so zu diesem handel gehören / kürtzlich melden / vnd wer mehr bericht begeret / in das gemelte büchlein gewiesen haben. SO spricht nun Lutherus / das dazumal von den Waldensern ein büchlein ausgegangen / in welchem vnter andern stücken auch das gesetzt / das Christus im Sacrament nicht selbstendig / natürlich / auch dasselbige nicht anzubeten sey / welches vns Deudschen fast beweget. Denn euch ohne zweiffel bewust ist (spricht Lutherus) wie ich durch ewre geschickten zu mir / euch bitten lies / das jhr diesen artickel eigentlich klar machtet durch ein sonderlich büchlein. Denn ich mündlich hörete von jhnen bekennen / wie jhr eintrechtig miteinander halten solt / das Christus warhafftig mit seinem fleisch vnd blut vnter

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/28
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/28>, abgerufen am 29.04.2024.