Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1528.handels / das Abendmal belangend. Vnd weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz / auch eine disputation war gehalten worten / in qua inter themata, quae ad disputandum proposita, & ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit, quod verum Christi corpus atque sanguis adsint in coena, das der ware leib vnd blut Christi im Abendmal sey. So ist dawieder vnd dagegen in der Bernischen disputation diese propositio zu disputiren fürgelegt worden: Corpus Christi substantialiter & corporaliter in pane Eucharistiae percipi, nullo Biblicae scripturae testimonio euinci & demonstrari posse. Das ist / Das der leib Christi im Abendmal gegenwertig nicht sey / noch in oder mit dem brod empfangen werde / wie die Tigurini selber in jhrer antwort / wieder Lutheri letztes kleines bekentnis vom Abendmal / tractatu secundo, pag. 80. das thema disputationis Bernensis, erzelen. Andreas Althamerus ist widerdie Zwinglianer.Vnd zu derselbigen disputation ist auch beruffen worden Andreas Althamerus, welcher hernach Ecclesiastes Noricus worden / weil er etwas vom Sacrament hat ausgehen lassen / vnd auch sonst geschrieben hatte / Conciliationes locorum scripturae in specie pugnantium, & eorum, qui cum corporali praesentia in coena Domini pugnare videntur. Der hat daselbst praesentiam corporis Christi in coena öffentlich vertheidigt / welches von den Zwinglianern jhm also verkerlich gedeutet / als were er gar Papistisch worden. Aber gemelter Althamerus hats dazumal / vnd auch hernach / im werck vnd mit der that beweiset / das er recht gut Lutherisch / vnd in den Kirchen der Augspurgischen Confession / ein reiner / nützlicher / ansehnlicher Lerer gewesen / vnd von jedermenniglich dafür erkennet vnd gehalten ist worden.

WEil nun im vorigen jahr Oecolampadius vnd Zwinglius / wieder Lutherum dermassen / wie vor gesaget / geschrieben / hat Lutherus D. Lutheri gros bekentnis vom h. Abendmal.dagegen Anno 1528. ausgehen lassen sein groß bekentnis vom Abendmal Christi / da er im anfang Gott gedancket / das sein voriges buch wieder die Schwarmgeister vnd feinde deß h. Sacraments / nicht geringe frucht bracht. Denn dadurch viel frommer hertzen / so durch die Schwermer verwirret / vnd vnruhig gemacht / zu frieden gestellet / Vnd weil er gesehen / das durch stetig / vnauffhörlich libelliren / wenn ein teil wieder das ander / ein buch vber das ander heraus wirfft / der Kirchen in die lenge bestendig nicht gedienet / der sachen auch endlich nicht abgeholffen wird: (Dann wie er anderßwo schreibet / istis perpetuis disputationibus & contentionibus tandem prophanantur animi hominum) schreibt er: Ich hab jhr gnug / vnd wil nicht mehr an sie schreiben / auff das nicht der Sathan noch töller werde / vnd mehr lügen vnd narrenwerck heraus speye (wie er jtzt gethan) das papier vnnützlich zubesudeln / vnd dem Leser damit die zeit zuhindern / bessers

Anno 1528.handels / das Abendmal belangend. Vnd weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz / auch eine disputation war gehalten worten / in qua inter themata, quae ad disputandum proposita, & ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit, quòd verum Christi corpus atque sanguis adsint in coena, das der ware leib vnd blut Christi im Abendmal sey. So ist dawieder vnd dagegen in der Bernischen disputation diese propositio zu disputiren fürgelegt worden: Corpus Christi substantialiter & corporaliter in pane Eucharistiae percipi, nullo Biblicae scripturae testimonio euinci & demonstrari posse. Das ist / Das der leib Christi im Abendmal gegenwertig nicht sey / noch in oder mit dem brod empfangen werde / wie die Tigurini selber in jhrer antwort / wieder Lutheri letztes kleines bekentnis vom Abendmal / tractatu secundo, pag. 80. das thema disputationis Bernensis, erzelen. Andreas Althamerus ist widerdie Zwinglianer.Vnd zu derselbigen disputation ist auch beruffen worden Andreas Althamerus, welcher hernach Ecclesiastes Noricus worden / weil er etwas vom Sacrament hat ausgehen lassen / vnd auch sonst geschrieben hatte / Conciliationes locorum scripturae in specie pugnantium, & eorum, qui cum corporali praesentia in coena Domini pugnare videntur. Der hat daselbst praesentiam corporis Christi in coena öffentlich vertheidigt / welches von den Zwinglianern jhm also verkerlich gedeutet / als were er gar Papistisch worden. Aber gemelter Althamerus hats dazumal / vnd auch hernach / im werck vnd mit der that beweiset / das er recht gut Lutherisch / vnd in den Kirchen der Augspurgischen Confession / ein reiner / nützlicher / ansehnlicher Lerer gewesen / vnd von jedermenniglich dafür erkennet vnd gehalten ist worden.

WEil nun im vorigen jahr Oecolampadius vnd Zwinglius / wieder Lutherum dermassen / wie vor gesaget / geschrieben / hat Lutherus D. Lutheri gros bekẽtnis vom h. Abendmal.dagegen Anno 1528. ausgehẽ lassen sein groß bekentnis vom Abendmal Christi / da er im anfang Gott gedancket / das sein voriges buch wieder die Schwarmgeister vnd feinde deß h. Sacraments / nicht geringe frucht bracht. Denn dadurch viel frommer hertzen / so durch die Schwermer verwirret / vnd vnruhig gemacht / zu frieden gestellet / Vñ weil er gesehen / das durch stetig / vnauffhörlich libelliren / wenn ein teil wieder das ander / ein buch vber das ander heraus wirfft / der Kirchen in die lenge bestendig nicht gedienet / der sachen auch endlich nicht abgeholffen wird: (Dann wie er anderßwo schreibet / istis perpetuis disputationibus & contentionibus tandem prophanantur animi hominum) schreibt er: Ich hab jhr gnug / vnd wil nicht mehr an sie schreiben / auff das nicht der Sathan noch töller werde / vnd mehr lügen vnd narrenwerck heraus speye (wie er jtzt gethan) das papier vnnützlich zubesudeln / vnd dem Leser damit die zeit zuhindern / bessers

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0092" n="76"/><note place="left">Anno 1528.</note>handels / das Abendmal belangend. Vnd                      weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz /                      auch eine disputation war gehalten worten / in qua inter themata, quae ad                      disputandum proposita, &amp; ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit,                      quòd verum Christi corpus atque sanguis adsint in coena, das der ware leib vnd                      blut Christi im Abendmal sey. So ist dawieder vnd dagegen in der Bernischen                      disputation diese propositio zu disputiren fürgelegt worden: Corpus Christi                      substantialiter &amp; corporaliter in pane Eucharistiae percipi, nullo Biblicae                      scripturae testimonio euinci &amp; demonstrari posse. Das ist / Das der leib                      Christi im Abendmal gegenwertig nicht sey / noch in oder mit dem brod empfangen                      werde / wie die Tigurini selber in jhrer antwort / wieder Lutheri letztes                      kleines bekentnis vom <choice><sic>Abeudmal</sic><corr>Abendmal</corr></choice> / tractatu secundo, pag. 80. das thema                      disputationis Bernensis, erzelen. <note place="left">Andreas Althamerus                          ist widerdie Zwinglianer.</note>Vnd zu derselbigen disputation ist auch                      beruffen worden Andreas Althamerus, welcher hernach Ecclesiastes Noricus worden                      / weil er etwas vom Sacrament hat ausgehen lassen / vnd auch sonst geschrieben                      hatte / Conciliationes locorum scripturae in specie pugnantium, &amp; eorum, qui                      cum corporali praesentia in coena Domini pugnare videntur. Der hat daselbst                      praesentiam corporis Christi in coena öffentlich vertheidigt / welches von den                      Zwinglianern jhm also verkerlich gedeutet / als were er gar Papistisch worden.                      Aber gemelter Althamerus hats dazumal / vnd auch hernach / im werck vnd mit der                      that beweiset / das er recht gut Lutherisch / vnd in den Kirchen der                      Augspurgischen Confession / ein reiner / nützlicher / ansehnlicher Lerer gewesen                      / vnd von jedermenniglich dafür erkennet vnd gehalten ist worden.</p>
        <p>WEil nun im vorigen jahr Oecolampadius vnd Zwinglius / wieder Lutherum dermassen                      / wie vor gesaget / geschrieben / hat Lutherus <note place="left">D.                          Lutheri gros beke&#x0303;tnis vom h. Abendmal.</note>dagegen Anno                      1528. ausgehe&#x0303; lassen sein groß bekentnis vom Abendmal Christi /                      da er im anfang Gott gedancket / das sein voriges buch wieder die Schwarmgeister                      vnd feinde deß h. Sacraments / nicht geringe frucht bracht. Denn dadurch viel                      frommer hertzen / so durch die Schwermer verwirret / vnd vnruhig gemacht / zu                      frieden gestellet / Vn&#x0303; weil er gesehen / das durch stetig /                      vnauffhörlich libelliren / wenn ein teil wieder das ander / ein buch vber das                      ander heraus wirfft / der Kirchen in die lenge bestendig nicht gedienet / der                      sachen auch endlich nicht abgeholffen wird: (Dann wie er anderßwo schreibet /                      istis perpetuis disputationibus &amp; contentionibus tandem prophanantur animi                      hominum) schreibt er: Ich hab jhr gnug / vnd wil nicht mehr an sie schreiben /                      auff das nicht der Sathan noch töller werde / vnd mehr lügen vnd narrenwerck                      heraus speye (wie er jtzt gethan) das papier vnnützlich zubesudeln / vnd dem                      Leser damit die zeit zuhindern / bessers
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[76/0092] handels / das Abendmal belangend. Vnd weil zuuor / Anno 26. im Maio / von wegen der Papistischen örter in Schweitz / auch eine disputation war gehalten worten / in qua inter themata, quae ad disputandum proposita, & ab Oecolampadio impugnata fuerant, etiam hoc fuit, quòd verum Christi corpus atque sanguis adsint in coena, das der ware leib vnd blut Christi im Abendmal sey. So ist dawieder vnd dagegen in der Bernischen disputation diese propositio zu disputiren fürgelegt worden: Corpus Christi substantialiter & corporaliter in pane Eucharistiae percipi, nullo Biblicae scripturae testimonio euinci & demonstrari posse. Das ist / Das der leib Christi im Abendmal gegenwertig nicht sey / noch in oder mit dem brod empfangen werde / wie die Tigurini selber in jhrer antwort / wieder Lutheri letztes kleines bekentnis vom Abendmal / tractatu secundo, pag. 80. das thema disputationis Bernensis, erzelen. Vnd zu derselbigen disputation ist auch beruffen worden Andreas Althamerus, welcher hernach Ecclesiastes Noricus worden / weil er etwas vom Sacrament hat ausgehen lassen / vnd auch sonst geschrieben hatte / Conciliationes locorum scripturae in specie pugnantium, & eorum, qui cum corporali praesentia in coena Domini pugnare videntur. Der hat daselbst praesentiam corporis Christi in coena öffentlich vertheidigt / welches von den Zwinglianern jhm also verkerlich gedeutet / als were er gar Papistisch worden. Aber gemelter Althamerus hats dazumal / vnd auch hernach / im werck vnd mit der that beweiset / das er recht gut Lutherisch / vnd in den Kirchen der Augspurgischen Confession / ein reiner / nützlicher / ansehnlicher Lerer gewesen / vnd von jedermenniglich dafür erkennet vnd gehalten ist worden. Anno 1528. Andreas Althamerus ist widerdie Zwinglianer. WEil nun im vorigen jahr Oecolampadius vnd Zwinglius / wieder Lutherum dermassen / wie vor gesaget / geschrieben / hat Lutherus dagegen Anno 1528. ausgehẽ lassen sein groß bekentnis vom Abendmal Christi / da er im anfang Gott gedancket / das sein voriges buch wieder die Schwarmgeister vnd feinde deß h. Sacraments / nicht geringe frucht bracht. Denn dadurch viel frommer hertzen / so durch die Schwermer verwirret / vnd vnruhig gemacht / zu frieden gestellet / Vñ weil er gesehen / das durch stetig / vnauffhörlich libelliren / wenn ein teil wieder das ander / ein buch vber das ander heraus wirfft / der Kirchen in die lenge bestendig nicht gedienet / der sachen auch endlich nicht abgeholffen wird: (Dann wie er anderßwo schreibet / istis perpetuis disputationibus & contentionibus tandem prophanantur animi hominum) schreibt er: Ich hab jhr gnug / vnd wil nicht mehr an sie schreiben / auff das nicht der Sathan noch töller werde / vnd mehr lügen vnd narrenwerck heraus speye (wie er jtzt gethan) das papier vnnützlich zubesudeln / vnd dem Leser damit die zeit zuhindern / bessers D. Lutheri gros bekẽtnis vom h. Abendmal.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/92
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/92>, abgerufen am 01.05.2024.