Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

Bild:
<< vorherige Seite

jhren Schrifften vnd büchern vberflüssig gehört: Desgleichen seindt sie in conuentu Marpurgensi, Anno &c. 29. nach der lenge vnd zur notturfft gnugsam verhört / wie auch in andern Colloquijs, so mit jnen der lere halben zu vnterschiedlichen zeiten gehalten worden / an welchem allen es gnug ist: Dann wie Augustinus contra 2. epist. Pelag. recht schreibet: Apertam perniciem, etiam sine Synodi congregatione, & licitum & aequum est damnare. Darumb hilfft sie jre vermeinte entschüldigung gar nicht. Vnd Hieronimus: Vt apparuit Scorpius, ilico conterendus est. Vnd abermals Angustinus: Vbicunque lupi illi apparuerint, conterendi sunt.

Vnd thut auch dieses nichts zur sachen / das sie sagen / wann das gelten solt / so köndten sie vnsere lehre der gestallt auch verdammen. Antwort: Gleich als hetten sie solches bißhero vnterlassen / oder vnterliessens nochmals. Seindt nicht alle jre schrifften / vnd sonderlich die Wittembergische grundtfest / Orthodoxus consensus neben andern dergleichen / die sie wider vns drucken lassen / voller verdamnüssen: In welchen sie vns vnuerschempter weise / vnd wider jr gewissen aller grewlichen Ketzereyen / so jemals vor vielen huudert jaren entstanden seint / öffentlich beschüldigen vnd anklagen.

Wann man simpliciter keinen falschen lehrer verdammen soll / wie sie fürgeben / er sey dann zuuor in publica Synodo gehört / möchten wir gleichwol gerne wissen / in welchem publica synodo sie dann dce Papistischen lerer solenniter angeklagt / die sie freylich verdammen. Item in welchem generali Synodo sie die Widerteuffer / Schwenckfelder / Libertiner / Osiandristen / vnd dergleichen / welche sie öffentlich verdammen / Ketzerey vnd jrrthumbs beschüldiget / vnd vberwunden: Ists nun jnen recht dise alle zuuerdamen / welche sie doch niemals in generali aliqua Synodo gehöret: Weßhalben solten wir dann allein diese macht aus vnd nach Gottes Wort nicht haben.

jhren Schrifften vnd buͤchern vberfluͤssig gehoͤrt: Desgleichen seindt sie in conuentu Marpurgensi, Anno &c. 29. nach der lenge vnd zur notturfft gnugsam verhoͤrt / wie auch in andern Colloquijs, so mit jnen der lere halben zu vnterschiedlichen zeiten gehalten worden / an welchem allen es gnug ist: Dann wie Augustinus contra 2. epist. Pelag. recht schreibet: Apertam perniciem, etiam sine Synodi congregatione, & licitum & aequum est damnare. Darumb hilfft sie jre vermeinte entschuͤldigung gar nicht. Vnd Hieronimus: Vt apparuit Scorpius, ilicò conterendus est. Vnd abermals Angustinus: Vbicunqué lupi illi apparuerint, conterendi sunt.

Vnd thut auch dieses nichts zur sachen / das sie sagen / wann das gelten solt / so koͤndten sie vnsere lehre der gestallt auch verdammen. Antwort: Gleich als hetten sie solches bißhero vnterlassen / oder vnterliessens nochmals. Seindt nicht alle jre schrifften / vnd sonderlich die Wittembergische grundtfest / Orthodoxus consensus neben andern dergleichen / die sie wider vns drucken lassen / voller verdamnuͤssen: In welchen sie vns vnuerschempter weise / vnd wider jr gewissen aller grewlichen Ketzereyen / so jemals vor vielen huudert jaren entstanden seint / oͤffentlich beschuͤldigen vnd anklagen.

Wann man simpliciter keinen falschen lehrer verdammen soll / wie sie fuͤrgeben / er sey dann zuuor in publica Synodo gehoͤrt / moͤchten wir gleichwol gerne wissen / in welchem publica synodo sie dann dce Papistischen lerer solenniter angeklagt / die sie freylich verdammen. Item in welchem generali Synodo sie die Widerteuffer / Schwenckfelder / Libertiner / Osiandristen / vnd dergleichen / welche sie oͤffentlich verdammen / Ketzerey vnd jrrthumbs beschuͤldiget / vnd vberwunden: Ists nun jnen recht dise alle zuuerdamen / welche sie doch niemals in generali aliqua Synodo gehoͤret: Weßhalben solten wir dann allein diese macht aus vnd nach Gottes Wort nicht haben.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0602"/>
jhren Schrifften vnd bu&#x0364;chern vberflu&#x0364;ssig geho&#x0364;rt: Desgleichen                      seindt sie in conuentu Marpurgensi, Anno &amp;c. 29. nach der lenge vnd                      zur notturfft gnugsam verho&#x0364;rt / wie auch in andern Colloquijs, so mit jnen der                      lere halben zu vnterschiedlichen zeiten gehalten worden / an welchem allen es                      gnug ist: Dann wie Augustinus contra 2. epist. Pelag. recht schreibet:                      Apertam perniciem, etiam sine Synodi congregatione, &amp; licitum                      &amp; aequum est damnare. Darumb hilfft sie jre vermeinte entschu&#x0364;ldigung gar                      nicht. Vnd Hieronimus: Vt apparuit Scorpius, ilicò conterendus est. Vnd abermals                      Angustinus: Vbicunqué lupi illi apparuerint, conterendi sunt.</p>
        <p>Vnd thut auch dieses nichts zur sachen / das sie sagen / wann das gelten solt /                      so ko&#x0364;ndten sie vnsere lehre der gestallt auch verdammen. Antwort: Gleich als                      hetten sie solches bißhero vnterlassen / oder vnterliessens nochmals. Seindt                      nicht alle jre schrifften / vnd sonderlich die Wittembergische grundtfest /                      Orthodoxus consensus neben andern dergleichen / die sie wider vns drucken lassen                      / voller verdamnu&#x0364;ssen: In welchen sie vns vnuerschempter weise / vnd wider jr                      gewissen aller grewlichen Ketzereyen / so jemals vor vielen huudert jaren                      entstanden seint / o&#x0364;ffentlich beschu&#x0364;ldigen vnd anklagen.</p>
        <p>Wann man simpliciter keinen falschen lehrer verdammen soll / wie sie fu&#x0364;rgeben /                      er sey dann zuuor in publica Synodo geho&#x0364;rt / mo&#x0364;chten wir gleichwol gerne wissen                      / in welchem publica synodo sie dann dce Papistischen lerer solenniter angeklagt                      / die sie freylich verdammen. Item in welchem generali Synodo sie die                      Widerteuffer / Schwenckfelder / Libertiner / Osiandristen / vnd dergleichen /                      welche sie o&#x0364;ffentlich verdammen / Ketzerey vnd jrrthumbs beschu&#x0364;ldiget / vnd                      vberwunden: Ists nun jnen recht dise alle zuuerdamen / welche sie doch niemals                      in generali aliqua Synodo geho&#x0364;ret: Weßhalben solten wir dann allein diese macht                      aus vnd nach Gottes Wort nicht haben.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0602] jhren Schrifften vnd buͤchern vberfluͤssig gehoͤrt: Desgleichen seindt sie in conuentu Marpurgensi, Anno &c. 29. nach der lenge vnd zur notturfft gnugsam verhoͤrt / wie auch in andern Colloquijs, so mit jnen der lere halben zu vnterschiedlichen zeiten gehalten worden / an welchem allen es gnug ist: Dann wie Augustinus contra 2. epist. Pelag. recht schreibet: Apertam perniciem, etiam sine Synodi congregatione, & licitum & aequum est damnare. Darumb hilfft sie jre vermeinte entschuͤldigung gar nicht. Vnd Hieronimus: Vt apparuit Scorpius, ilicò conterendus est. Vnd abermals Angustinus: Vbicunqué lupi illi apparuerint, conterendi sunt. Vnd thut auch dieses nichts zur sachen / das sie sagen / wann das gelten solt / so koͤndten sie vnsere lehre der gestallt auch verdammen. Antwort: Gleich als hetten sie solches bißhero vnterlassen / oder vnterliessens nochmals. Seindt nicht alle jre schrifften / vnd sonderlich die Wittembergische grundtfest / Orthodoxus consensus neben andern dergleichen / die sie wider vns drucken lassen / voller verdamnuͤssen: In welchen sie vns vnuerschempter weise / vnd wider jr gewissen aller grewlichen Ketzereyen / so jemals vor vielen huudert jaren entstanden seint / oͤffentlich beschuͤldigen vnd anklagen. Wann man simpliciter keinen falschen lehrer verdammen soll / wie sie fuͤrgeben / er sey dann zuuor in publica Synodo gehoͤrt / moͤchten wir gleichwol gerne wissen / in welchem publica synodo sie dann dce Papistischen lerer solenniter angeklagt / die sie freylich verdammen. Item in welchem generali Synodo sie die Widerteuffer / Schwenckfelder / Libertiner / Osiandristen / vnd dergleichen / welche sie oͤffentlich verdammen / Ketzerey vnd jrrthumbs beschuͤldiget / vnd vberwunden: Ists nun jnen recht dise alle zuuerdamen / welche sie doch niemals in generali aliqua Synodo gehoͤret: Weßhalben solten wir dann allein diese macht aus vnd nach Gottes Wort nicht haben.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/602
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/602>, abgerufen am 29.05.2024.