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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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nichts vberalldaug / auch nicht wehrt ist / das mans weitleusstig / vnd ein jedes insonderheit verantworten solle.

Dann wo man eines nach dem andern fürnemen / vnd auff ein jedes insonderheit berichten solte / so müste mans auff newe alles retexieren vnd widerholen was in den vorgehenden capitibus accusationum allbereit gründtlich verantwortet / vnd den Christlichen leser vergebens mit verdrieslicher widerholung aller vorigen widerlegten sachen auffhalten / welches wir für gantz vnnötig erachten. Wer lust zur warheit hat / wirt in vorgehenden Capiteln so viel grunden durch Gottes gnad finden / das er gemeldter repetition nicht bedarff. Wer aber ja wil betrogen sein / vnd zur warheit keinen lust hat / dem würde durch weitleufftige repetition deren sachen / welche droben getractiert vnd expedieret / doch nichts gedienet sein: Dann wem nicht zu rathen ist / dem ist auch nicht zu helffen.

Damit aber die zahl solcher widerwertigen reden desto grösser Vom titulo des Concordibuchs.werde / cauilliren sie anfenglich den titulum libri, das es Concordia genendt / so es doch viele improbiren vnd verwerffen. Nun hetten wir wol vrsachen / gleich mit gleichem zuuergelten / vnd den titul jres Buchs auch durch die Hechel zu ziehen / da sie setzen: A quibusdam Theologis nomine quorundam ordinum Augustanae confessionis edito, das ist / von etlichen Theologen / im namen etlicher Stende der Augspurgischen Confession ausgangen / etc. Dann dis ist (mit vrlaub zu melden) eine grobe vnd greiffliche vnwarheit / welche durch die Prefation der Chur: Fürsten / vnd löblicher Stende gnugsam widerlegt vnd vberzeuget ist. Aber wir wöllen vns solcher gestallt mit jnen nicht einlassen: Sondern solche vnd dergleichen redliche Stücklein Gott befehlen / vnd dem verstendigen Christlichen Leser selbst zu vrteilen anheim stellen.

Also verhelt sichs auch mit der andern Antilogia / das die Lehre des Concordibuchs / von der Vbiquitet / der Augspurgi -

nichts vberalldaug / auch nicht wehrt ist / das mans weitleusstig / vnd ein jedes insonderheit verantworten solle.

Dann wo man eines nach dem andern fuͤrnemen / vnd auff ein jedes insonderheit berichten solte / so muͤste mans auff newe alles retexieren vnd widerholen was in den vorgehenden capitibus accusationum allbereit gruͤndtlich verantwortet / vnd den Christlichen leser vergebens mit verdrieslicher widerholung aller vorigen widerlegten sachen auffhalten / welches wir fuͤr gantz vnnoͤtig erachten. Wer lust zur warheit hat / wirt in vorgehenden Capiteln so viel grunden durch Gottes gnad finden / das er gemeldter repetition nicht bedarff. Wer aber ja wil betrogen sein / vnd zur warheit keinen lust hat / dem wuͤrde durch weitleufftige repetition deren sachen / welche droben getractiert vnd expedieret / doch nichts gedienet sein: Dann wem nicht zu rathen ist / dem ist auch nicht zu helffen.

Damit aber die zahl solcher widerwertigen reden desto groͤsser Vom titulo des Concordibuchs.werde / cauilliren sie anfenglich den titulum libri, das es Concordia genendt / so es doch viele improbiren vnd verwerffen. Nun hetten wir wol vrsachen / gleich mit gleichem zuuergelten / vnd den titul jres Buchs auch durch die Hechel zu ziehen / da sie setzen: A quibusdam Theologis nomine quorundam ordinum Augustanae confessionis edito, das ist / von etlichen Theologen / im namen etlicher Stende der Augspurgischen Confession ausgangen / etc. Dann dis ist (mit vrlaub zu melden) eine grobe vnd greiffliche vnwarheit / welche durch die Prefation der Chur: Fuͤrsten / vnd loͤblicher Stende gnugsam widerlegt vnd vberzeuget ist. Aber wir woͤllen vns solcher gestallt mit jnen nicht einlassen: Sondern solche vnd dergleichen redliche Stuͤcklein Gott befehlen / vnd dem verstendigen Christlichen Leser selbst zu vrteilen anheim stellen.

Also verhelt sichs auch mit der andern Antilogia / das die Lehre des Concordibuchs / von der Vbiquitet / der Augspurgi -

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[0606] nichts vberalldaug / auch nicht wehrt ist / das mans weitleusstig / vnd ein jedes insonderheit verantworten solle. Dann wo man eines nach dem andern fuͤrnemen / vnd auff ein jedes insonderheit berichten solte / so muͤste mans auff newe alles retexieren vnd widerholen was in den vorgehenden capitibus accusationum allbereit gruͤndtlich verantwortet / vnd den Christlichen leser vergebens mit verdrieslicher widerholung aller vorigen widerlegten sachen auffhalten / welches wir fuͤr gantz vnnoͤtig erachten. Wer lust zur warheit hat / wirt in vorgehenden Capiteln so viel grunden durch Gottes gnad finden / das er gemeldter repetition nicht bedarff. Wer aber ja wil betrogen sein / vnd zur warheit keinen lust hat / dem wuͤrde durch weitleufftige repetition deren sachen / welche droben getractiert vnd expedieret / doch nichts gedienet sein: Dann wem nicht zu rathen ist / dem ist auch nicht zu helffen. Damit aber die zahl solcher widerwertigen reden desto groͤsser werde / cauilliren sie anfenglich den titulum libri, das es Concordia genendt / so es doch viele improbiren vnd verwerffen. Nun hetten wir wol vrsachen / gleich mit gleichem zuuergelten / vnd den titul jres Buchs auch durch die Hechel zu ziehen / da sie setzen: A quibusdam Theologis nomine quorundam ordinum Augustanae confessionis edito, das ist / von etlichen Theologen / im namen etlicher Stende der Augspurgischen Confession ausgangen / etc. Dann dis ist (mit vrlaub zu melden) eine grobe vnd greiffliche vnwarheit / welche durch die Prefation der Chur: Fuͤrsten / vnd loͤblicher Stende gnugsam widerlegt vnd vberzeuget ist. Aber wir woͤllen vns solcher gestallt mit jnen nicht einlassen: Sondern solche vnd dergleichen redliche Stuͤcklein Gott befehlen / vnd dem verstendigen Christlichen Leser selbst zu vrteilen anheim stellen. Vom titulo des Concordibuchs. Also verhelt sichs auch mit der andern Antilogia / das die Lehre des Concordibuchs / von der Vbiquitet / der Augspurgi -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/606>, abgerufen am 29.04.2024.