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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.

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Das Vor seyn und das Nach seyn.
daß ein Beharrungsstand da sey, (§. 220. 221.).
Dieser hat nun nicht bey jeder willkührlichen Lage der
Theile und Anwendung der Kräfte statt, (§. 65. 337.).
Demnach wird zwischen den Kräften und den Theilen
ein gewisses Ebenmaaß und Anordnung nothwendig
erfordert, ohne welche kein gemeinsames Band statt
findet, und folglich das Indiuiduum nicht als eines
angesehen werden kann. Diese Anordnung kann man
demnach, wenn man so will, wesentlich oder meta-
physich nennen, und sie steht allerdings mit der me-
taphysischen Einheit, Wahrheit und Güte

(§. 301.) in nothwendiger Verbindung, weil diese
drey Stücke, ohne eine solche Anordnung voraus
zu setzen, nicht gedacht werden können. Denn ohne
diese Anordnung findet kein Beharrungsstand statt,
es mag nun dieser in der Ruhe und Gleichgewichte,
oder in der Einförmigkeit einer Abwechslung beste-
hen. Da nun die Existenz nothwendig eine Dauer
hat (§. 103. Axiom. 3.), so läßt sich auch die Möglich-
keit zu existiren nicht ohne die Möglichkeit zu dauern,
folglich nicht ohne den Beharrungsstand gedenken.
Nun ist die Möglichkeit zu existiren die Anlage zur
metaphysischen Wahrheit, (§. 297.). Demnach
fället auch diese mit dem Beharrungsstande weg, und
läßt sich folglich ohne die erstgemeldete Anordnung
nicht gedenken. Ferner wird diese Anordnung erfor-
dert, wenn ein Ding eines seyn soll. Demnach fällt
auch die Einheit der Dinge mit dieser Anordnung
weg, und ohne beyde kann ein Ding nicht ein Ding
seyn. Endlich ist diese Anordnung nicht nur gut,
so fern Ordnung darinn ist, sondern, da sie zum Be-
harrungsstande erfordert wird, so hat sie eben da-
durch ein Maximum (§. 65. und Phänom. §. 232.),
und die Güte des Dinges ist demnach nothwendig,

so
Y 2

Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn.
daß ein Beharrungsſtand da ſey, (§. 220. 221.).
Dieſer hat nun nicht bey jeder willkuͤhrlichen Lage der
Theile und Anwendung der Kraͤfte ſtatt, (§. 65. 337.).
Demnach wird zwiſchen den Kraͤften und den Theilen
ein gewiſſes Ebenmaaß und Anordnung nothwendig
erfordert, ohne welche kein gemeinſames Band ſtatt
findet, und folglich das Indiuiduum nicht als eines
angeſehen werden kann. Dieſe Anordnung kann man
demnach, wenn man ſo will, weſentlich oder meta-
phyſich nennen, und ſie ſteht allerdings mit der me-
taphyſiſchen Einheit, Wahrheit und Guͤte

(§. 301.) in nothwendiger Verbindung, weil dieſe
drey Stuͤcke, ohne eine ſolche Anordnung voraus
zu ſetzen, nicht gedacht werden koͤnnen. Denn ohne
dieſe Anordnung findet kein Beharrungsſtand ſtatt,
es mag nun dieſer in der Ruhe und Gleichgewichte,
oder in der Einfoͤrmigkeit einer Abwechslung beſte-
hen. Da nun die Exiſtenz nothwendig eine Dauer
hat (§. 103. Axiom. 3.), ſo laͤßt ſich auch die Moͤglich-
keit zu exiſtiren nicht ohne die Moͤglichkeit zu dauern,
folglich nicht ohne den Beharrungsſtand gedenken.
Nun iſt die Moͤglichkeit zu exiſtiren die Anlage zur
metaphyſiſchen Wahrheit, (§. 297.). Demnach
faͤllet auch dieſe mit dem Beharrungsſtande weg, und
laͤßt ſich folglich ohne die erſtgemeldete Anordnung
nicht gedenken. Ferner wird dieſe Anordnung erfor-
dert, wenn ein Ding eines ſeyn ſoll. Demnach faͤllt
auch die Einheit der Dinge mit dieſer Anordnung
weg, und ohne beyde kann ein Ding nicht ein Ding
ſeyn. Endlich iſt dieſe Anordnung nicht nur gut,
ſo fern Ordnung darinn iſt, ſondern, da ſie zum Be-
harrungsſtande erfordert wird, ſo hat ſie eben da-
durch ein Maximum (§. 65. und Phaͤnom. §. 232.),
und die Guͤte des Dinges iſt demnach nothwendig,

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[339/0375] Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn. daß ein Beharrungsſtand da ſey, (§. 220. 221.). Dieſer hat nun nicht bey jeder willkuͤhrlichen Lage der Theile und Anwendung der Kraͤfte ſtatt, (§. 65. 337.). Demnach wird zwiſchen den Kraͤften und den Theilen ein gewiſſes Ebenmaaß und Anordnung nothwendig erfordert, ohne welche kein gemeinſames Band ſtatt findet, und folglich das Indiuiduum nicht als eines angeſehen werden kann. Dieſe Anordnung kann man demnach, wenn man ſo will, weſentlich oder meta- phyſich nennen, und ſie ſteht allerdings mit der me- taphyſiſchen Einheit, Wahrheit und Guͤte (§. 301.) in nothwendiger Verbindung, weil dieſe drey Stuͤcke, ohne eine ſolche Anordnung voraus zu ſetzen, nicht gedacht werden koͤnnen. Denn ohne dieſe Anordnung findet kein Beharrungsſtand ſtatt, es mag nun dieſer in der Ruhe und Gleichgewichte, oder in der Einfoͤrmigkeit einer Abwechslung beſte- hen. Da nun die Exiſtenz nothwendig eine Dauer hat (§. 103. Axiom. 3.), ſo laͤßt ſich auch die Moͤglich- keit zu exiſtiren nicht ohne die Moͤglichkeit zu dauern, folglich nicht ohne den Beharrungsſtand gedenken. Nun iſt die Moͤglichkeit zu exiſtiren die Anlage zur metaphyſiſchen Wahrheit, (§. 297.). Demnach faͤllet auch dieſe mit dem Beharrungsſtande weg, und laͤßt ſich folglich ohne die erſtgemeldete Anordnung nicht gedenken. Ferner wird dieſe Anordnung erfor- dert, wenn ein Ding eines ſeyn ſoll. Demnach faͤllt auch die Einheit der Dinge mit dieſer Anordnung weg, und ohne beyde kann ein Ding nicht ein Ding ſeyn. Endlich iſt dieſe Anordnung nicht nur gut, ſo fern Ordnung darinn iſt, ſondern, da ſie zum Be- harrungsſtande erfordert wird, ſo hat ſie eben da- durch ein Maximum (§. 65. und Phaͤnom. §. 232.), und die Guͤte des Dinges iſt demnach nothwendig, ſo Y 2

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/375>, abgerufen am 08.05.2024.