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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.

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und Theile der Grundlehre.
gebene Erfordernisse der Grundlehre dadurch erhalten
werden. Jede Columne beut uns solche Begriffe an,
die zusammen genommen ein Ganzes ausmachen, in
Verbindung mit einander stehen, und daher aller-
dings Data und Quaesita angeben (§. 15. 14.). Wo
das Transcendente vorkomme, haben wir bey der
Erläuterung der Columnen bereits angezeiget. Der
Begriff der Kraft, als des eigentlichen Grundes der
Thulichkeit (§. 20.), kömmt fast in allen Columnen
vor, und die Theorie der übrigen, wo er nicht vor-
kömmt, giebt zu Finden, und bähnt zum Thun den
Weg. Um desto allgemeiner kömmt hier das Practi-
sche (§. 18.) vor. Die Grundsätze und Forderungen,
so die einfachen Begriffe angeben, werden wir im
Folgenden vortragen, da wir (§. 62.) nur einige bey-
spielsweise angeführet haben, um die achte Columne
zu erläutern.

§. 71.

Ueberdieß beut uns jede Columne eine besondere
Theorie und Wissenschaft an. Um diese heraus zu
bringen, habe ich mich der oben (§. 34. 17.) angege-
benen Combination bedienet, und die einfachen Be-
griffe, die zusammen genommen werden müssen oder
können (§. 69.) zusammen genommen. Nun könnte
ich als ein Postulatum annehmen (§. 52.) daß zusam-
mengehörende Begriffe eine Theorie oder wis-
senschaftliche Erkenntniß angeben.
Demnach
bliebe nichts weiters zu thun, als jeder Columne den
Namen einer Wissenschaft zu geben, und hierinn folgte
ich den oben (§. 23. 25. 26.) angegebenen Erforder-
nissen und Regeln. Und merkte dabey an, wie fern
ich die Namen, z. E. Static, Hydrostatic, all-
gemeine Mathesis
etc. vermöge des Tertii compara-
tionis
abstracter oder auch gar transcendent mache.

§. 72.
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und Theile der Grundlehre.
gebene Erforderniſſe der Grundlehre dadurch erhalten
werden. Jede Columne beut uns ſolche Begriffe an,
die zuſammen genommen ein Ganzes ausmachen, in
Verbindung mit einander ſtehen, und daher aller-
dings Data und Quaeſita angeben (§. 15. 14.). Wo
das Tranſcendente vorkomme, haben wir bey der
Erlaͤuterung der Columnen bereits angezeiget. Der
Begriff der Kraft, als des eigentlichen Grundes der
Thulichkeit (§. 20.), koͤmmt faſt in allen Columnen
vor, und die Theorie der uͤbrigen, wo er nicht vor-
koͤmmt, giebt zu Finden, und baͤhnt zum Thun den
Weg. Um deſto allgemeiner koͤmmt hier das Practi-
ſche (§. 18.) vor. Die Grundſaͤtze und Forderungen,
ſo die einfachen Begriffe angeben, werden wir im
Folgenden vortragen, da wir (§. 62.) nur einige bey-
ſpielsweiſe angefuͤhret haben, um die achte Columne
zu erlaͤutern.

§. 71.

Ueberdieß beut uns jede Columne eine beſondere
Theorie und Wiſſenſchaft an. Um dieſe heraus zu
bringen, habe ich mich der oben (§. 34. 17.) angege-
benen Combination bedienet, und die einfachen Be-
griffe, die zuſammen genommen werden muͤſſen oder
koͤnnen (§. 69.) zuſammen genommen. Nun koͤnnte
ich als ein Poſtulatum annehmen (§. 52.) daß zuſam-
mengehoͤrende Begriffe eine Theorie oder wiſ-
ſenſchaftliche Erkenntniß angeben.
Demnach
bliebe nichts weiters zu thun, als jeder Columne den
Namen einer Wiſſenſchaft zu geben, und hierinn folgte
ich den oben (§. 23. 25. 26.) angegebenen Erforder-
niſſen und Regeln. Und merkte dabey an, wie fern
ich die Namen, z. E. Static, Hydroſtatic, all-
gemeine Matheſis
ꝛc. vermoͤge des Tertii compara-
tionis
abſtracter oder auch gar tranſcendent mache.

§. 72.
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[55/0091] und Theile der Grundlehre. gebene Erforderniſſe der Grundlehre dadurch erhalten werden. Jede Columne beut uns ſolche Begriffe an, die zuſammen genommen ein Ganzes ausmachen, in Verbindung mit einander ſtehen, und daher aller- dings Data und Quaeſita angeben (§. 15. 14.). Wo das Tranſcendente vorkomme, haben wir bey der Erlaͤuterung der Columnen bereits angezeiget. Der Begriff der Kraft, als des eigentlichen Grundes der Thulichkeit (§. 20.), koͤmmt faſt in allen Columnen vor, und die Theorie der uͤbrigen, wo er nicht vor- koͤmmt, giebt zu Finden, und baͤhnt zum Thun den Weg. Um deſto allgemeiner koͤmmt hier das Practi- ſche (§. 18.) vor. Die Grundſaͤtze und Forderungen, ſo die einfachen Begriffe angeben, werden wir im Folgenden vortragen, da wir (§. 62.) nur einige bey- ſpielsweiſe angefuͤhret haben, um die achte Columne zu erlaͤutern. §. 71. Ueberdieß beut uns jede Columne eine beſondere Theorie und Wiſſenſchaft an. Um dieſe heraus zu bringen, habe ich mich der oben (§. 34. 17.) angege- benen Combination bedienet, und die einfachen Be- griffe, die zuſammen genommen werden muͤſſen oder koͤnnen (§. 69.) zuſammen genommen. Nun koͤnnte ich als ein Poſtulatum annehmen (§. 52.) daß zuſam- mengehoͤrende Begriffe eine Theorie oder wiſ- ſenſchaftliche Erkenntniß angeben. Demnach bliebe nichts weiters zu thun, als jeder Columne den Namen einer Wiſſenſchaft zu geben, und hierinn folgte ich den oben (§. 23. 25. 26.) angegebenen Erforder- niſſen und Regeln. Und merkte dabey an, wie fern ich die Namen, z. E. Static, Hydroſtatic, all- gemeine Matheſis ꝛc. vermoͤge des Tertii compara- tionis abſtracter oder auch gar tranſcendent mache. §. 72. D 4

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/91>, abgerufen am 27.04.2024.