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Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884.

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Eintheilung des Handelseisens.

Sofern neben Kohlenstoff keine erheblichen Mengen von fremden
Körpern im Eisen zugegen sind, liegt die Grenze zwischen Roheisen
und schmiedbarem Eisen bei einem Kohlenstoffgehalte von etwa 2.3 Proc.;
finden sich neben Kohlenstoff aber andere Körper, insbesondere Metal-
loide (Silicium, Phosphor, Schwefel), im Eisen vor, so beeinträchtigen
dieselben die Schmiedbarkeit ebenfalls, das Eisen verliert schon bei
einem entsprechend niedrigeren Kohlenstoffgehalte seine Schmiedbarkeit
und nimmt den Roheisencharakter an.

Beide Eisengattungen zerfallen nun zunächst wieder in mehrere
Klassen.

Manche Roheisensorten besitzen infolge später zu erörternder
Ursachen die Eigenthümlichkeit, beim Erstarren und im glühenden Zu-
stande ihren Kohlenstoff zum grossen Theile als selbstständigen Körper
in Form von Graphit auszuscheiden, so dass derselbe zwischen den
Krystallflächen sich einlagert, der Bruchfläche des Roheisens eine graue
Farbe ertheilend, und dieses heisst alsdann graues Roheisen; bei
anderen Roheisensorten verharrt der Kohlenstoffgehalt auch nach dem
Erstarren im sogenannten "gebundenen" Zustande, d. h. als ein dem
Auge nicht ohne chemische Zerlegung des Roheisens erkennbarer, auf
mechanischem Wege nicht von demselben trennbarer Bestandtheil des
Roheisens, letzteres besitzt auf der Bruchfläche weisse Farbe und wird
demzufolge weisses Roheisen genannt. In noch anderen Fällen stellt
der Eisenhüttenmann für gewisse Zwecke seines Betriebes kohlenstoff-
haltige Legirungen zwischen Eisen und Mangan dar, welche zwar in
ihrem Aussehen und ihren Eigenschaften dem weissen Roheisen ähnlich
sind, ihres hohen Mangangehaltes aber, der mitunter mehr als 80 Proc.
beträgt, nicht dem Roheisen im eigentlichen Sinne zugezählt werden
können und die man Ferromangane oder bei hohem Mangangehalte
auch wohl Rohmangane zu benennen pflegt. Die Schmelztemperatur
dieser Legirungen liegt um so höher, je reicher sie an Mangan sind;
mit allen Roheisensorten aber haben sie die Eigenschaft gemein, nicht
allmählich, sondern plötzlich ihren Aggregatzustand zu ändern.

Ist das Roheisen -- insbesondere das graue Roheisen -- durch
Eingiessen in Formen zu Gebrauchsgegenständen verarbeitet (Oefen,
Säulen, Gitter, Röhren u. s. w. u. s. w.), so pflegt es als Material dieser
Gegenstände Gusseisen genannt zu werden. 1)

Die an fremden Körpern, insbesondere an Kohlenstoff, reicheren
Sorten des schmiedbaren Eisens besitzen die Eigenschaft der Härtbar-
keit, d. h. sie zeigen, wenn sie auf etwa 500°C. erhitzt und dann
rasch abgekühlt werden (durch Eintauchen in Wasser, Oel oder dergl.),
eine beträchtliche Steigerung ihrer Härte, während die Härte der kohlen-
stoffärmeren Sorten durch diese Behandlung kaum merklich geändert
wird. Die Grenze liegt, sofern der Gehalt des Eisens an fremden

1) Man spricht von gusseisernen Oefen, Säulen u. s. w. Die Bezeichnung als
Gusseisen bleibt jedoch nur so lange gültig, als jene Gegenstände auch wirklich als
Gebrauchsgegenstände zu dienen bestimmt sind. Werden sie infolge Zerbrechens
oder aus anderen Ursachen dieser Bestimmung entzogen und zur Wiederverarbeitung
bestimmt, so werden sie aufs Neue zu Roheisen, welches man in diesem Falle wohl
Brucheisen oder Alteisen nennt, um die bereits stattgehabte Verwendung anzu-
deuten.
Eintheilung des Handelseisens.

Sofern neben Kohlenstoff keine erheblichen Mengen von fremden
Körpern im Eisen zugegen sind, liegt die Grenze zwischen Roheisen
und schmiedbarem Eisen bei einem Kohlenstoffgehalte von etwa 2.3 Proc.;
finden sich neben Kohlenstoff aber andere Körper, insbesondere Metal-
loide (Silicium, Phosphor, Schwefel), im Eisen vor, so beeinträchtigen
dieselben die Schmiedbarkeit ebenfalls, das Eisen verliert schon bei
einem entsprechend niedrigeren Kohlenstoffgehalte seine Schmiedbarkeit
und nimmt den Roheisencharakter an.

Beide Eisengattungen zerfallen nun zunächst wieder in mehrere
Klassen.

Manche Roheisensorten besitzen infolge später zu erörternder
Ursachen die Eigenthümlichkeit, beim Erstarren und im glühenden Zu-
stande ihren Kohlenstoff zum grossen Theile als selbstständigen Körper
in Form von Graphit auszuscheiden, so dass derselbe zwischen den
Krystallflächen sich einlagert, der Bruchfläche des Roheisens eine graue
Farbe ertheilend, und dieses heisst alsdann graues Roheisen; bei
anderen Roheisensorten verharrt der Kohlenstoffgehalt auch nach dem
Erstarren im sogenannten „gebundenen“ Zustande, d. h. als ein dem
Auge nicht ohne chemische Zerlegung des Roheisens erkennbarer, auf
mechanischem Wege nicht von demselben trennbarer Bestandtheil des
Roheisens, letzteres besitzt auf der Bruchfläche weisse Farbe und wird
demzufolge weisses Roheisen genannt. In noch anderen Fällen stellt
der Eisenhüttenmann für gewisse Zwecke seines Betriebes kohlenstoff-
haltige Legirungen zwischen Eisen und Mangan dar, welche zwar in
ihrem Aussehen und ihren Eigenschaften dem weissen Roheisen ähnlich
sind, ihres hohen Mangangehaltes aber, der mitunter mehr als 80 Proc.
beträgt, nicht dem Roheisen im eigentlichen Sinne zugezählt werden
können und die man Ferromangane oder bei hohem Mangangehalte
auch wohl Rohmangane zu benennen pflegt. Die Schmelztemperatur
dieser Legirungen liegt um so höher, je reicher sie an Mangan sind;
mit allen Roheisensorten aber haben sie die Eigenschaft gemein, nicht
allmählich, sondern plötzlich ihren Aggregatzustand zu ändern.

Ist das Roheisen — insbesondere das graue Roheisen — durch
Eingiessen in Formen zu Gebrauchsgegenständen verarbeitet (Oefen,
Säulen, Gitter, Röhren u. s. w. u. s. w.), so pflegt es als Material dieser
Gegenstände Gusseisen genannt zu werden. 1)

Die an fremden Körpern, insbesondere an Kohlenstoff, reicheren
Sorten des schmiedbaren Eisens besitzen die Eigenschaft der Härtbar-
keit, d. h. sie zeigen, wenn sie auf etwa 500°C. erhitzt und dann
rasch abgekühlt werden (durch Eintauchen in Wasser, Oel oder dergl.),
eine beträchtliche Steigerung ihrer Härte, während die Härte der kohlen-
stoffärmeren Sorten durch diese Behandlung kaum merklich geändert
wird. Die Grenze liegt, sofern der Gehalt des Eisens an fremden

1) Man spricht von gusseisernen Oefen, Säulen u. s. w. Die Bezeichnung als
Gusseisen bleibt jedoch nur so lange gültig, als jene Gegenstände auch wirklich als
Gebrauchsgegenstände zu dienen bestimmt sind. Werden sie infolge Zerbrechens
oder aus anderen Ursachen dieser Bestimmung entzogen und zur Wiederverarbeitung
bestimmt, so werden sie aufs Neue zu Roheisen, welches man in diesem Falle wohl
Brucheisen oder Alteisen nennt, um die bereits stattgehabte Verwendung anzu-
deuten.
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[4/0032] Eintheilung des Handelseisens. Sofern neben Kohlenstoff keine erheblichen Mengen von fremden Körpern im Eisen zugegen sind, liegt die Grenze zwischen Roheisen und schmiedbarem Eisen bei einem Kohlenstoffgehalte von etwa 2.3 Proc.; finden sich neben Kohlenstoff aber andere Körper, insbesondere Metal- loide (Silicium, Phosphor, Schwefel), im Eisen vor, so beeinträchtigen dieselben die Schmiedbarkeit ebenfalls, das Eisen verliert schon bei einem entsprechend niedrigeren Kohlenstoffgehalte seine Schmiedbarkeit und nimmt den Roheisencharakter an. Beide Eisengattungen zerfallen nun zunächst wieder in mehrere Klassen. Manche Roheisensorten besitzen infolge später zu erörternder Ursachen die Eigenthümlichkeit, beim Erstarren und im glühenden Zu- stande ihren Kohlenstoff zum grossen Theile als selbstständigen Körper in Form von Graphit auszuscheiden, so dass derselbe zwischen den Krystallflächen sich einlagert, der Bruchfläche des Roheisens eine graue Farbe ertheilend, und dieses heisst alsdann graues Roheisen; bei anderen Roheisensorten verharrt der Kohlenstoffgehalt auch nach dem Erstarren im sogenannten „gebundenen“ Zustande, d. h. als ein dem Auge nicht ohne chemische Zerlegung des Roheisens erkennbarer, auf mechanischem Wege nicht von demselben trennbarer Bestandtheil des Roheisens, letzteres besitzt auf der Bruchfläche weisse Farbe und wird demzufolge weisses Roheisen genannt. In noch anderen Fällen stellt der Eisenhüttenmann für gewisse Zwecke seines Betriebes kohlenstoff- haltige Legirungen zwischen Eisen und Mangan dar, welche zwar in ihrem Aussehen und ihren Eigenschaften dem weissen Roheisen ähnlich sind, ihres hohen Mangangehaltes aber, der mitunter mehr als 80 Proc. beträgt, nicht dem Roheisen im eigentlichen Sinne zugezählt werden können und die man Ferromangane oder bei hohem Mangangehalte auch wohl Rohmangane zu benennen pflegt. Die Schmelztemperatur dieser Legirungen liegt um so höher, je reicher sie an Mangan sind; mit allen Roheisensorten aber haben sie die Eigenschaft gemein, nicht allmählich, sondern plötzlich ihren Aggregatzustand zu ändern. Ist das Roheisen — insbesondere das graue Roheisen — durch Eingiessen in Formen zu Gebrauchsgegenständen verarbeitet (Oefen, Säulen, Gitter, Röhren u. s. w. u. s. w.), so pflegt es als Material dieser Gegenstände Gusseisen genannt zu werden. 1) Die an fremden Körpern, insbesondere an Kohlenstoff, reicheren Sorten des schmiedbaren Eisens besitzen die Eigenschaft der Härtbar- keit, d. h. sie zeigen, wenn sie auf etwa 500°C. erhitzt und dann rasch abgekühlt werden (durch Eintauchen in Wasser, Oel oder dergl.), eine beträchtliche Steigerung ihrer Härte, während die Härte der kohlen- stoffärmeren Sorten durch diese Behandlung kaum merklich geändert wird. Die Grenze liegt, sofern der Gehalt des Eisens an fremden 1) Man spricht von gusseisernen Oefen, Säulen u. s. w. Die Bezeichnung als Gusseisen bleibt jedoch nur so lange gültig, als jene Gegenstände auch wirklich als Gebrauchsgegenstände zu dienen bestimmt sind. Werden sie infolge Zerbrechens oder aus anderen Ursachen dieser Bestimmung entzogen und zur Wiederverarbeitung bestimmt, so werden sie aufs Neue zu Roheisen, welches man in diesem Falle wohl Brucheisen oder Alteisen nennt, um die bereits stattgehabte Verwendung anzu- deuten.

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Zitationshilfe: Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledebur_eisenhuettenkunde_1884/32>, abgerufen am 29.04.2024.