Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591.VNd wir Coadiutor, Senior, vnd die andern des Ehrwirdigen Ministerij in der Stadt Braunschweig / bekennen / das wir diese Schrifft von dem Erorcismo gelesen / vnd erwogen haben / vnd befinden / das sie mit der Heiligen Schrifft / vnd vnsern Confeßionibus durchaus vbereinstimme / sind auch mit vnserm Geliebten Superattendenten D. Polycarpo Leysern einer einhelligen Meinung. Vnd haben dessen zum Zeugnis / der Coadiutor vnd Sentor, im Namen des gantzen Ministerij vnsere Nahmen vnterschrieben. Actum 11. Augusti Anno 1590. M. Lucas Martini. Coadiutor. M. lohannes Gudenus. Senior. Gedruckt zu Magdeburgk / bey Wilhelm Roß / Im Jahr / 1591. VNd wir Coadiutor, Senior, vnd die andern des Ehrwirdigen Ministerij in der Stadt Braunschweig / bekennen / das wir diese Schrifft von dem Erorcismo gelesen / vnd erwogen haben / vnd befinden / das sie mit der Heiligen Schrifft / vnd vnsern Confeßionibus durchaus vbereinstimme / sind auch mit vnserm Geliebten Superattendenten D. Polycarpo Leysern einer einhelligen Meinung. Vnd haben dessen zum Zeugnis / der Coadiutor vnd Sentor, im Namen des gantzen Ministerij vnsere Nahmen vnterschrieben. Actum 11. Augusti Anno 1590. M. Lucas Martini. Coadiutor. M. lohannes Gudenus. Senior. Gedruckt zu Magdeburgk / bey Wilhelm Roß / Im Jahr / 1591. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0035"/> <p>VNd wir <hi rendition="#i">Coadiutor, Senior,</hi> vnd die andern des Ehrwirdigen <hi rendition="#i">Ministerij</hi> in der Stadt Braunschweig / bekennen / das wir diese Schrifft von dem Erorcismo gelesen / vnd erwogen haben / vnd befinden / das sie mit der Heiligen Schrifft / vnd vnsern <hi rendition="#i">Confeßionibus</hi> durchaus vbereinstimme / sind auch mit vnserm Geliebten Superattendenten D. Polycarpo Leysern einer einhelligen Meinung. Vnd haben dessen zum Zeugnis / der <hi rendition="#i">Coadiutor</hi> vnd <hi rendition="#i">Sentor,</hi> im Namen des gantzen <hi rendition="#i">Ministerij</hi> vnsere Nahmen vnterschrieben. Actum 11. Augusti Anno 1590.</p> <p> <hi rendition="#i">M. Lucas Martini. Coadiutor.</hi> </p> <p> <hi rendition="#i">M. lohannes Gudenus. Senior.</hi> </p> <p>Gedruckt zu Magdeburgk / bey Wilhelm Roß / Im Jahr / 1591.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0035]
VNd wir Coadiutor, Senior, vnd die andern des Ehrwirdigen Ministerij in der Stadt Braunschweig / bekennen / das wir diese Schrifft von dem Erorcismo gelesen / vnd erwogen haben / vnd befinden / das sie mit der Heiligen Schrifft / vnd vnsern Confeßionibus durchaus vbereinstimme / sind auch mit vnserm Geliebten Superattendenten D. Polycarpo Leysern einer einhelligen Meinung. Vnd haben dessen zum Zeugnis / der Coadiutor vnd Sentor, im Namen des gantzen Ministerij vnsere Nahmen vnterschrieben. Actum 11. Augusti Anno 1590.
M. Lucas Martini. Coadiutor.
M. lohannes Gudenus. Senior.
Gedruckt zu Magdeburgk / bey Wilhelm Roß / Im Jahr / 1591.
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Zitationshilfe: | Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leyser_bedencken_1591/35>, abgerufen am 21.01.2025. |