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Lorinser, Carl Ignaz: Der Sieg über die Branntweinpest in Oberschlesien. Oppeln, 1845.

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zu fördern, selbst darin ein gutes Beispiel zu geben, und nach Kräften dahin zu wirken, daß für die unter der Herrschaft der Trunksucht verübten Laster und Verbrechen eine würdige Genugthuung geleistet werde. Denn auch auf geistigem Gebiete giebt es Nationalschulden, für welche, da sie von der Gesammtheit contrahirt worden, jeder Einzelne mit verantwortlich bleibt. Eine solche Schuld liegt vor, und Niemand wird behaupten wollen, daß allein die Branntweinbrenner und Schänker es gewesen, welche die Summe auf eine so schreckliche Höhe gebracht. Vornehme und Geringe haben bewußt oder unbewußt, direct oder mittelbar zu der schlechten Wirthschaft mit beigetragen, kein Geschlecht und kaum ein Stand ist davon ausgenommen, und nicht blos Diejenigen, die selbst aus dem Kelche des Verderbens getrunken, sondern auch Alle, die durch Rath und That, ja selbst durch Stillschweigen und Geschehenlassen zur Füllung des Sündenbechers mit beigetragen: sie haben ihren Antheil an jener Schuld zu bezahlen und haften solidarisch dafür nach einem höheren als menschlichen Gesetz. - Und ohne Schuld ist auch ein Theil des Klerus nicht, daß die Verwilderung des Volkes so sehr überhand genommen und so lange gedauert hat. Mögen daher auch die Priester, die schon durch ihr heiliges Amt zur Sühne des Lasters wie zur Verbreitung und Erhaltung aller Tugend vorzüglich berufen sind, in Wahrnehmung ihrer eigenen Pflichten sich am getreuesten erweisen und Allen mit aufopfernder Liebe voranleuchtend,

zu fördern, selbst darin ein gutes Beispiel zu geben, und nach Kräften dahin zu wirken, daß für die unter der Herrschaft der Trunksucht verübten Laster und Verbrechen eine würdige Genugthuung geleistet werde. Denn auch auf geistigem Gebiete giebt es Nationalschulden, für welche, da sie von der Gesammtheit contrahirt worden, jeder Einzelne mit verantwortlich bleibt. Eine solche Schuld liegt vor, und Niemand wird behaupten wollen, daß allein die Branntweinbrenner und Schänker es gewesen, welche die Summe auf eine so schreckliche Höhe gebracht. Vornehme und Geringe haben bewußt oder unbewußt, direct oder mittelbar zu der schlechten Wirthschaft mit beigetragen, kein Geschlecht und kaum ein Stand ist davon ausgenommen, und nicht blos Diejenigen, die selbst aus dem Kelche des Verderbens getrunken, sondern auch Alle, die durch Rath und That, ja selbst durch Stillschweigen und Geschehenlassen zur Füllung des Sündenbechers mit beigetragen: sie haben ihren Antheil an jener Schuld zu bezahlen und haften solidarisch dafür nach einem höheren als menschlichen Gesetz. – Und ohne Schuld ist auch ein Theil des Klerus nicht, daß die Verwilderung des Volkes so sehr überhand genommen und so lange gedauert hat. Mögen daher auch die Priester, die schon durch ihr heiliges Amt zur Sühne des Lasters wie zur Verbreitung und Erhaltung aller Tugend vorzüglich berufen sind, in Wahrnehmung ihrer eigenen Pflichten sich am getreuesten erweisen und Allen mit aufopfernder Liebe voranleuchtend,

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[101/0111] zu fördern, selbst darin ein gutes Beispiel zu geben, und nach Kräften dahin zu wirken, daß für die unter der Herrschaft der Trunksucht verübten Laster und Verbrechen eine würdige Genugthuung geleistet werde. Denn auch auf geistigem Gebiete giebt es Nationalschulden, für welche, da sie von der Gesammtheit contrahirt worden, jeder Einzelne mit verantwortlich bleibt. Eine solche Schuld liegt vor, und Niemand wird behaupten wollen, daß allein die Branntweinbrenner und Schänker es gewesen, welche die Summe auf eine so schreckliche Höhe gebracht. Vornehme und Geringe haben bewußt oder unbewußt, direct oder mittelbar zu der schlechten Wirthschaft mit beigetragen, kein Geschlecht und kaum ein Stand ist davon ausgenommen, und nicht blos Diejenigen, die selbst aus dem Kelche des Verderbens getrunken, sondern auch Alle, die durch Rath und That, ja selbst durch Stillschweigen und Geschehenlassen zur Füllung des Sündenbechers mit beigetragen: sie haben ihren Antheil an jener Schuld zu bezahlen und haften solidarisch dafür nach einem höheren als menschlichen Gesetz. – Und ohne Schuld ist auch ein Theil des Klerus nicht, daß die Verwilderung des Volkes so sehr überhand genommen und so lange gedauert hat. Mögen daher auch die Priester, die schon durch ihr heiliges Amt zur Sühne des Lasters wie zur Verbreitung und Erhaltung aller Tugend vorzüglich berufen sind, in Wahrnehmung ihrer eigenen Pflichten sich am getreuesten erweisen und Allen mit aufopfernder Liebe voranleuchtend,

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Zitationshilfe: Lorinser, Carl Ignaz: Der Sieg über die Branntweinpest in Oberschlesien. Oppeln, 1845, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lorinser_branntweinpest_1845/111>, abgerufen am 27.04.2024.