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Ludwig, Otto: Zwischen Himmel und Erde. Frankfurt (Main), 1856.

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Nothwendigkeit so vernehmlich sprach. Der Bruder
konnte, wenn Apollonius die Leitung des Ganzen, des
Geschäftes und des Hauswesens, alle Einnahmen und
Ausgaben von nun allein und vollkommen selbständig
übernahm, keine willkührliche Beeinträchtigung darin
sehn. In der Sache, in der er seine Ehre zum Pfande
gesetzt, mußte Apollonius frei schalten können. Und
das ungestörte Zusammenwirken all der Thätigkeiten,
durch die allein der beabsichtigte Erfolg zu erreichen
war, verlangte die Leitung einer einzigen Hand.

Vor allen Dingen mußte das Verkaufsgeschäft
wieder in Aufnahme gebracht werden. Der Gruben¬
herr hatte immer schlechtere Waaren geliefert und der
Bruder sie für gute annehmen müssen, um nur über¬
haupt Waare zu erhalten; die Anerbieten der übrigen
Gläubiger, die Schuld als Capital stehen zu lassen,
nahm er an, um mit dem, was von den Vermögens¬
resten der Frau zunächst flüssig gemacht werden konnte,
dem Grubenherrn die alte Schuld abzutragen und eine
bedeutende neue Bestellung sogleich baar zu bezahlen.
So erhielt man wieder und zu billigerem Preise gute
Waare, und konnte auch seine Abnehmer bewähren.
Der Grubenherr, der bei dieser Gelegenheit Apollonius
und seine Kenntniß des Materials und seiner Behand¬
lung kennen lernte, machte, da er alt und arbeitsmüde
war, ihm den Antrag, die Grube zu pachten. Bei
den Bedingungen, die er stellte, konnte Apollonius auf

Nothwendigkeit ſo vernehmlich ſprach. Der Bruder
konnte, wenn Apollonius die Leitung des Ganzen, des
Geſchäftes und des Hausweſens, alle Einnahmen und
Ausgaben von nun allein und vollkommen ſelbſtändig
übernahm, keine willkührliche Beeinträchtigung darin
ſehn. In der Sache, in der er ſeine Ehre zum Pfande
geſetzt, mußte Apollonius frei ſchalten können. Und
das ungeſtörte Zuſammenwirken all der Thätigkeiten,
durch die allein der beabſichtigte Erfolg zu erreichen
war, verlangte die Leitung einer einzigen Hand.

Vor allen Dingen mußte das Verkaufsgeſchäft
wieder in Aufnahme gebracht werden. Der Gruben¬
herr hatte immer ſchlechtere Waaren geliefert und der
Bruder ſie für gute annehmen müſſen, um nur über¬
haupt Waare zu erhalten; die Anerbieten der übrigen
Gläubiger, die Schuld als Capital ſtehen zu laſſen,
nahm er an, um mit dem, was von den Vermögens¬
reſten der Frau zunächſt flüſſig gemacht werden konnte,
dem Grubenherrn die alte Schuld abzutragen und eine
bedeutende neue Beſtellung ſogleich baar zu bezahlen.
So erhielt man wieder und zu billigerem Preiſe gute
Waare, und konnte auch ſeine Abnehmer bewähren.
Der Grubenherr, der bei dieſer Gelegenheit Apollonius
und ſeine Kenntniß des Materials und ſeiner Behand¬
lung kennen lernte, machte, da er alt und arbeitsmüde
war, ihm den Antrag, die Grube zu pachten. Bei
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[136/0145] Nothwendigkeit ſo vernehmlich ſprach. Der Bruder konnte, wenn Apollonius die Leitung des Ganzen, des Geſchäftes und des Hausweſens, alle Einnahmen und Ausgaben von nun allein und vollkommen ſelbſtändig übernahm, keine willkührliche Beeinträchtigung darin ſehn. In der Sache, in der er ſeine Ehre zum Pfande geſetzt, mußte Apollonius frei ſchalten können. Und das ungeſtörte Zuſammenwirken all der Thätigkeiten, durch die allein der beabſichtigte Erfolg zu erreichen war, verlangte die Leitung einer einzigen Hand. Vor allen Dingen mußte das Verkaufsgeſchäft wieder in Aufnahme gebracht werden. Der Gruben¬ herr hatte immer ſchlechtere Waaren geliefert und der Bruder ſie für gute annehmen müſſen, um nur über¬ haupt Waare zu erhalten; die Anerbieten der übrigen Gläubiger, die Schuld als Capital ſtehen zu laſſen, nahm er an, um mit dem, was von den Vermögens¬ reſten der Frau zunächſt flüſſig gemacht werden konnte, dem Grubenherrn die alte Schuld abzutragen und eine bedeutende neue Beſtellung ſogleich baar zu bezahlen. So erhielt man wieder und zu billigerem Preiſe gute Waare, und konnte auch ſeine Abnehmer bewähren. Der Grubenherr, der bei dieſer Gelegenheit Apollonius und ſeine Kenntniß des Materials und ſeiner Behand¬ lung kennen lernte, machte, da er alt und arbeitsmüde war, ihm den Antrag, die Grube zu pachten. Bei den Bedingungen, die er ſtellte, konnte Apollonius auf

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Zitationshilfe: Ludwig, Otto: Zwischen Himmel und Erde. Frankfurt (Main), 1856, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludwig_himmel_1856/145>, abgerufen am 27.04.2024.