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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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gebrachte Praerogativen nicht kräncken, und denen Losungs-Beamten die Praecedenz vor ihnen nicht vergönnen solle. VI. 505 Bürgermeister und Rath allhier gratuliren der Reichs-Versammlung zum neuen Jahre, und bitten sich derselben Intercession vor einige im Stifft Berchtolsgaden gefangene, und unter ihrem Schutz lebende Evangelische Emigranten aus. VI. 817. VII. 141 derselben strittige Zoll-Sache mit den Herren Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach und Onoltzbach, soll der Käyser Josephus, auf Ersuchen hochgedachter Herren Marggrafen, an seine Commission und des Reichs Visitations-Deputation zu Wetzlar remittiren. VI. 929. 1044 derselben notificiret Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte Anländungs- und Niederlags-Gerechtigkeit wiederum verstattet. VI. 954 mit dem Magistrat allhier lässet sich Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg, wegen seines Hof-Juden ausgestellter, und von einem Nürnbergischen Bürger, Georg Christoph Welckern, acceptirter Wechsel-Briefen in weitläufftige Correspondenz ein. VI. 999. sqq. dem Magistrat allhier befiehlt der Käyser Josephus, daß er die Zahlung eines von Georg Christoph Welckern acceptirten Wechsel-Briefes nicht hindern solle. VI. 1013 Bürgermeister und Rath allhier gratuliren Käyser Carolo VI. zu der erlangten Käyserlichen Würde, und recommandiren demselben ihr gemeines Stadt-Wesen. VI. 858. ingleichen der verwittibten Käserin, Eleonorae Magdalenae Therefiae, zu der erlangten Käyserlichen Würde ihres Herrn Sohnes. VII. 363 wie auch der von neuen erlangten Käyserlichen Ober-Hofmeister-Charge. VII. 366 soll die zur Käyserlichen Crönung gehörigen Insignien nach Franckfurt am Mäyn schicken. VII. 399 verspricht die zur Käyserlichen Crönung gehörigen In-
gebrachte Praerogativen nicht kräncken, und denen Losungs-Beamten die Praecedenz vor ihnen nicht vergönnen solle. VI. 505 Bürgermeister und Rath allhier gratuliren der Reichs-Versammlung zum neuen Jahre, und bitten sich derselben Intercession vor einige im Stifft Berchtolsgaden gefangene, und unter ihrem Schutz lebende Evangelische Emigranten aus. VI. 817. VII. 141 derselben strittige Zoll-Sache mit den Herren Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach und Onoltzbach, soll der Käyser Josephus, auf Ersuchen hochgedachter Herren Marggrafen, an seine Commission und des Reichs Visitations-Deputation zu Wetzlar remittiren. VI. 929. 1044 derselben notificiret Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte Anländungs- und Niederlags-Gerechtigkeit wiederum verstattet. VI. 954 mit dem Magistrat allhier lässet sich Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg, wegen seines Hof-Juden ausgestellter, und von einem Nürnbergischen Bürger, Georg Christoph Welckern, acceptirter Wechsel-Briefen in weitläufftige Correspondenz ein. VI. 999. sqq. dem Magistrat allhier befiehlt der Käyser Josephus, daß er die Zahlung eines von Georg Christoph Welckern acceptirten Wechsel-Briefes nicht hindern solle. VI. 1013 Bürgermeister und Rath allhier gratuliren Käyser Carolo VI. zu der erlangten Käyserlichen Würde, und recommandiren demselben ihr gemeines Stadt-Wesen. VI. 858. ingleichen der verwittibten Käserin, Eleonorae Magdalenae Therefiae, zu der erlangten Käyserlichen Würde ihres Herrn Sohnes. VII. 363 wie auch der von neuen erlangten Käyserlichen Ober-Hofmeister-Charge. VII. 366 soll die zur Käyserlichen Crönung gehörigen Insignien nach Franckfurt am Mäyn schicken. VII. 399 verspricht die zur Käyserlichen Crönung gehörigen In-
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                     solle. VI. 505 Bürgermeister und Rath allhier gratuliren der Reichs-Versammlung
                     zum neuen Jahre, und bitten sich derselben Intercession vor einige im Stifft
                     Berchtolsgaden gefangene, und unter ihrem Schutz lebende Evangelische Emigranten
                     aus. VI. 817. VII. 141 derselben strittige Zoll-Sache mit den Herren Marggrafen
                     zu Brandenburg-Culmbach und Onoltzbach, soll der Käyser Josephus, auf Ersuchen
                     hochgedachter Herren Marggrafen, an seine Commission und des Reichs
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                     notificiret Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte Anländungs-
                     und Niederlags-Gerechtigkeit wiederum verstattet. VI. 954 mit dem Magistrat
                     allhier lässet sich Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg, wegen seines Hof-Juden
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                     dem Magistrat allhier befiehlt der Käyser Josephus, daß er die Zahlung eines von
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[1099] gebrachte Praerogativen nicht kräncken, und denen Losungs-Beamten die Praecedenz vor ihnen nicht vergönnen solle. VI. 505 Bürgermeister und Rath allhier gratuliren der Reichs-Versammlung zum neuen Jahre, und bitten sich derselben Intercession vor einige im Stifft Berchtolsgaden gefangene, und unter ihrem Schutz lebende Evangelische Emigranten aus. VI. 817. VII. 141 derselben strittige Zoll-Sache mit den Herren Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach und Onoltzbach, soll der Käyser Josephus, auf Ersuchen hochgedachter Herren Marggrafen, an seine Commission und des Reichs Visitations-Deputation zu Wetzlar remittiren. VI. 929. 1044 derselben notificiret Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte Anländungs- und Niederlags-Gerechtigkeit wiederum verstattet. VI. 954 mit dem Magistrat allhier lässet sich Bischoff Johann Philipp zu Würtzburg, wegen seines Hof-Juden ausgestellter, und von einem Nürnbergischen Bürger, Georg Christoph Welckern, acceptirter Wechsel-Briefen in weitläufftige Correspondenz ein. VI. 999. sqq. dem Magistrat allhier befiehlt der Käyser Josephus, daß er die Zahlung eines von Georg Christoph Welckern acceptirten Wechsel-Briefes nicht hindern solle. VI. 1013 Bürgermeister und Rath allhier gratuliren Käyser Carolo VI. zu der erlangten Käyserlichen Würde, und recommandiren demselben ihr gemeines Stadt-Wesen. VI. 858. ingleichen der verwittibten Käserin, Eleonorae Magdalenae Therefiae, zu der erlangten Käyserlichen Würde ihres Herrn Sohnes. VII. 363 wie auch der von neuen erlangten Käyserlichen Ober-Hofmeister-Charge. VII. 366 soll die zur Käyserlichen Crönung gehörigen Insignien nach Franckfurt am Mäyn schicken. VII. 399 verspricht die zur Käyserlichen Crönung gehörigen In-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1099>, abgerufen am 28.04.2024.