Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
spondirende Fürsten, daß sie ihre Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen, warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V. 694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833 ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357 demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach, daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn Bruders. V. 915
spondirende Fürsten, daß sie ihre Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen, warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V. 694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833 ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357 demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach, daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn Bruders. V. 915
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1179"/>
spondirende Fürsten, daß sie ihre
                     Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten
                     vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen,
                     warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten
                     Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer
                     angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn
                     Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret
                     sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen
                     könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren
                     General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron
                     Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet
                     dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf
                     Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V.
                     694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen
                     tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden
                     Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst
                     gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu
                     stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833
                     ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er
                     den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den
                     Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357
                     demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach,
                     daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den
                     Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm
                     Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn
                     Bruders. V. 915
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1179] spondirende Fürsten, daß sie ihre Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen, warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V. 694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833 ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357 demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach, daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn Bruders. V. 915

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1179
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1179>, abgerufen am 30.04.2024.