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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Pfaltz, worinn er ihm seine Gedancken über die von Käyserlicher Majestät praetendirte Einführung des neuen Gregorianischen Calenders eröffnet, de Anno 1676.

P. P.

WAs die Römische Käyserliche Majestät an Euer Liebden unterm 1. (11.) dieses, wegen Annehmung des neuen Calenders, in dero Churfürstenthum und Landen gnädiglich gesonnen, Euer Liebden auch hierauf um Eröffnung unserer Gedancken über dieser Sache in freund-vetterlichem Vertrauen, an uns gelangen lassen wollen, das haben wir aus deroselben Schreiben vom 11. ejusdem wohl ersehen. Euer Liebden dancken wir zuförderst vor die freundvetterliche wohlmeynende und vertrauliche Communication, mögen aber deroselben dabey nicht bergen, daß von der Römischen Käyserlichen Majestät, wie Euer Liebden wohl vermuthen, dergleichen Gesinnen an uns noch zur Zeit nicht geschehen, immittelst gereichet Euer Liebden zu besonderm hohen Ruhm, daß in dieser hochwichtigen Sache dieselbe der beständigen Resolution seynd, dem Evangelischen gemeinen Wesen zum Nachtheil nichts darunter zu verhengen; Und ob wir zwar nicht zweifeln, daß Euer Liebden, als ein vornehmer Evangelischer Churfürst, dero hocherläuchtetem, und in unsers gesammten Vaterlands Angelegenheiten hocherfahrnem Verstande nach, von selbst begriffen, was aus dieser ohne Churfürsten und Stände des Reichs vorgehenden gemeinem Schluß angesonnenen Annehmung des neuen Gregorianischen Calenders für nachtheilige Praejudicia entspriessen können, auch vor uns gnungsam ex re-

Pfaltz, worinn er ihm seine Gedancken über die von Käyserlicher Majestät praetendirte Einführung des neuen Gregorianischen Calenders eröffnet, de Anno 1676.

P. P.

WAs die Römische Käyserliche Majestät an Euer Liebden unterm 1. (11.) dieses, wegen Annehmung des neuen Calenders, in dero Churfürstenthum und Landen gnädiglich gesonnen, Euer Liebden auch hierauf um Eröffnung unserer Gedancken über dieser Sache in freund-vetterlichem Vertrauen, an uns gelangen lassen wollen, das haben wir aus deroselben Schreiben vom 11. ejusdem wohl ersehen. Euer Liebden dancken wir zuförderst vor die freundvetterliche wohlmeynende und vertrauliche Communication, mögen aber deroselben dabey nicht bergen, daß von der Römischen Käyserlichen Majestät, wie Euer Liebden wohl vermuthen, dergleichen Gesinnen an uns noch zur Zeit nicht geschehen, immittelst gereichet Euer Liebden zu besonderm hohen Ruhm, daß in dieser hochwichtigen Sache dieselbe der beständigen Resolution seynd, dem Evangelischen gemeinen Wesen zum Nachtheil nichts darunter zu verhengen; Und ob wir zwar nicht zweifeln, daß Euer Liebden, als ein vornehmer Evangelischer Churfürst, dero hocherläuchtetem, und in unsers gesammten Vaterlands Angelegenheiten hocherfahrnem Verstande nach, von selbst begriffen, was aus dieser ohne Churfürsten und Stände des Reichs vorgehenden gemeinem Schluß angesonnenen Annehmung des neuen Gregorianischen Calenders für nachtheilige Praejudicia entspriessen können, auch vor uns gnungsam ex re-

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                     gnädiglich gesonnen, Euer Liebden auch hierauf um Eröffnung unserer Gedancken
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                     wollen, das haben wir aus deroselben Schreiben vom 11. ejusdem wohl ersehen.
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                     vertrauliche Communication, mögen aber deroselben dabey nicht bergen, daß von
                     der Römischen Käyserlichen Majestät, wie Euer Liebden wohl vermuthen,
                     dergleichen Gesinnen an uns noch zur Zeit nicht geschehen, immittelst gereichet
                     Euer Liebden zu besonderm hohen Ruhm, daß in dieser hochwichtigen Sache dieselbe
                     der beständigen Resolution seynd, dem Evangelischen gemeinen Wesen zum Nachtheil
                     nichts darunter zu verhengen; Und ob wir zwar nicht zweifeln, daß Euer Liebden,
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[108/0144] Pfaltz, worinn er ihm seine Gedancken über die von Käyserlicher Majestät praetendirte Einführung des neuen Gregorianischen Calenders eröffnet, de Anno 1676. P. P. WAs die Römische Käyserliche Majestät an Euer Liebden unterm 1. (11.) dieses, wegen Annehmung des neuen Calenders, in dero Churfürstenthum und Landen gnädiglich gesonnen, Euer Liebden auch hierauf um Eröffnung unserer Gedancken über dieser Sache in freund-vetterlichem Vertrauen, an uns gelangen lassen wollen, das haben wir aus deroselben Schreiben vom 11. ejusdem wohl ersehen. Euer Liebden dancken wir zuförderst vor die freundvetterliche wohlmeynende und vertrauliche Communication, mögen aber deroselben dabey nicht bergen, daß von der Römischen Käyserlichen Majestät, wie Euer Liebden wohl vermuthen, dergleichen Gesinnen an uns noch zur Zeit nicht geschehen, immittelst gereichet Euer Liebden zu besonderm hohen Ruhm, daß in dieser hochwichtigen Sache dieselbe der beständigen Resolution seynd, dem Evangelischen gemeinen Wesen zum Nachtheil nichts darunter zu verhengen; Und ob wir zwar nicht zweifeln, daß Euer Liebden, als ein vornehmer Evangelischer Churfürst, dero hocherläuchtetem, und in unsers gesammten Vaterlands Angelegenheiten hocherfahrnem Verstande nach, von selbst begriffen, was aus dieser ohne Churfürsten und Stände des Reichs vorgehenden gemeinem Schluß angesonnenen Annehmung des neuen Gregorianischen Calenders für nachtheilige Praejudicia entspriessen können, auch vor uns gnungsam ex re-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/144>, abgerufen am 30.04.2024.