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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Confusiones daraus entstanden seyn, indem die Zahlung fast iedes Stück a part hätte bestehen, die Jahr-Zahl und Figur betrachtet werden müssen, und dennoch damit nichts ausgerichtet gewesen wäre, weil unter gleichem Gepräg und Jahr-Zahl differente Sorten der Zwey-Drittel und Dritteln, und die eine geringer, als die andere, zu finden seynd, welche zu unterscheiden dem gemeinen Mann unmöglich ist. Als denn nun sich darob so viel mehr zeiget, daß die Devalvation ein unzulängliches, darzu Interims-Remedium sey, darauf mehr beständig und gewissere Mittel zur Hand genommen werden müssen, und die Frage folget, worinn dieselbe bestehen werden? So können wir unsers wenigen Orts auch nicht anders finden, denn daß fürs erste absolute nothwendig sey, die geringhaltige Müntz-Sorten, nach löblichem Vorschlag der im Müntz-Wesen correspondirenden Fränck-Bäyer- und Schwäbischen Cräysse, auf erfolgende Approbation des höchstvortrefflichen Reichs-Collegii zu Regenspurg, zu verruffen, zu verschmeltzen, und mit zulänglichem Nachdruck dergleichen ins künfftige zu verbieten. Welches ob es wohl nicht ohne allgemeinen grossen Schaden von der Hand wird abgehen können, dennoch ohnumgänglich ist, gestalt sonst wegen des Gewinns, so von denen Ausmüntzern bey solcher untüchtigen Müntze gemachet und gesuchet wird, das Ubel nicht allein continuiren, sondern auch ärger werden, und wo man nicht gar in eine kupfferne Zeit gerathten will, endlich doch einmahl die Verschmeltz- und Vertilgung nothwendig, der Schade aber alsdenn noch so viel grösser, als ietzo seyn wird. Dabey sich nun von

Confusiones daraus entstanden seyn, indem die Zahlung fast iedes Stück a part hätte bestehen, die Jahr-Zahl und Figur betrachtet werden müssen, und dennoch damit nichts ausgerichtet gewesen wäre, weil unter gleichem Gepräg und Jahr-Zahl differente Sorten der Zwey-Drittel und Dritteln, und die eine geringer, als die andere, zu finden seynd, welche zu unterscheiden dem gemeinen Mann unmöglich ist. Als denn nun sich darob so viel mehr zeiget, daß die Devalvation ein unzulängliches, darzu Interims-Remedium sey, darauf mehr beständig und gewissere Mittel zur Hand genommen werden müssen, und die Frage folget, worinn dieselbe bestehen werden? So können wir unsers wenigen Orts auch nicht anders finden, denn daß fürs erste absolute nothwendig sey, die geringhaltige Müntz-Sorten, nach löblichem Vorschlag der im Müntz-Wesen correspondirenden Fränck-Bäyer- und Schwäbischen Cräysse, auf erfolgende Approbation des höchstvortrefflichen Reichs-Collegii zu Regenspurg, zu verruffen, zu verschmeltzen, und mit zulänglichem Nachdruck dergleichen ins künfftige zu verbieten. Welches ob es wohl nicht ohne allgemeinen grossen Schaden von der Hand wird abgehen können, dennoch ohnumgänglich ist, gestalt sonst wegen des Gewinns, so von denen Ausmüntzern bey solcher untüchtigen Müntze gemachet und gesuchet wird, das Ubel nicht allein continuiren, sondern auch ärger werden, und wo man nicht gar in eine kupfferne Zeit gerathten will, endlich doch einmahl die Verschmeltz- und Vertilgung nothwendig, der Schade aber alsdenn noch so viel grösser, als ietzo seyn wird. Dabey sich nun von

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                     bestehen werden? So können wir unsers wenigen Orts auch nicht anders finden,
                     denn daß fürs erste absolute nothwendig sey, die geringhaltige Müntz-Sorten,
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[137/0173] Confusiones daraus entstanden seyn, indem die Zahlung fast iedes Stück a part hätte bestehen, die Jahr-Zahl und Figur betrachtet werden müssen, und dennoch damit nichts ausgerichtet gewesen wäre, weil unter gleichem Gepräg und Jahr-Zahl differente Sorten der Zwey-Drittel und Dritteln, und die eine geringer, als die andere, zu finden seynd, welche zu unterscheiden dem gemeinen Mann unmöglich ist. Als denn nun sich darob so viel mehr zeiget, daß die Devalvation ein unzulängliches, darzu Interims-Remedium sey, darauf mehr beständig und gewissere Mittel zur Hand genommen werden müssen, und die Frage folget, worinn dieselbe bestehen werden? So können wir unsers wenigen Orts auch nicht anders finden, denn daß fürs erste absolute nothwendig sey, die geringhaltige Müntz-Sorten, nach löblichem Vorschlag der im Müntz-Wesen correspondirenden Fränck-Bäyer- und Schwäbischen Cräysse, auf erfolgende Approbation des höchstvortrefflichen Reichs-Collegii zu Regenspurg, zu verruffen, zu verschmeltzen, und mit zulänglichem Nachdruck dergleichen ins künfftige zu verbieten. Welches ob es wohl nicht ohne allgemeinen grossen Schaden von der Hand wird abgehen können, dennoch ohnumgänglich ist, gestalt sonst wegen des Gewinns, so von denen Ausmüntzern bey solcher untüchtigen Müntze gemachet und gesuchet wird, das Ubel nicht allein continuiren, sondern auch ärger werden, und wo man nicht gar in eine kupfferne Zeit gerathten will, endlich doch einmahl die Verschmeltz- und Vertilgung nothwendig, der Schade aber alsdenn noch so viel grösser, als ietzo seyn wird. Dabey sich nun von

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/173>, abgerufen am 12.05.2024.