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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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mögliche Weise zu dienen, zu erkennen zu geben, nicht ermangelt, dem Königlichen Frantzösischen an unserm Hofe sich ietzo befindenden Envoye, dem Marquis d Arsy, mehrangeregter Gravaminum halber, mittelst Anführung der von Euer Liebden uns an Hand gegebenen und anderer trifftiger Motiven, im Nahmen unsers Fürstlichen Gesamt-Hauses, alle diensame Remonstrationes thun zu lassen, und denselben zu ersuchen, daß Ihro Königlichen Majestät, und dero hohen Ministris, er solches bester Massen hinwieder vorstellen, und das Werck in unserm Nahmen dahin recommandiren wolle, damit wenigstens alle Gewaltthätigkeiten eingestellet werden mögen. Und wie nun bemeldter Envoye das Versprechen gethan, daß er seinem Könige und dessen Ministris dieses alles fideliter referiren wolte: Also wird uns versichert nichts angenehmers seyn, als wenn hiedurch der abgezielte Zweck erhalten, offtberegte Beschwerden eingestellet, und Euer Liebden, samt dero Unterthanen und Landen, des wieder erlangten Friedens dermahleinst würcklichen und völligen Genuß empfinden mögen. Wobey wir denn nicht minder des Erbietens seyn, daß, wie wir schon vorhin gethan, als auch noch ferner unsern Abgesandten zu Regenspurg dahin instruiren werden, daß er, was zu oberwehntem Ende an dem Ort ersprießlich geachtet werden möchte, seines Orts mit zu befördern nicht ermangeln solle. Gestalt denn Euer Liebden wir auch sonsten zu allen angenehmen etc. etc. geben auf unserer Residenz Zelle, den 20. Julii, Anno 1680.

mögliche Weise zu dienen, zu erkennen zu geben, nicht ermangelt, dem Königlichen Frantzösischen an unserm Hofe sich ietzo befindenden Envoyé, dem Marquis ď Arsy, mehrangeregter Gravaminum halber, mittelst Anführung der von Euer Liebden uns an Hand gegebenen und anderer trifftiger Motiven, im Nahmen unsers Fürstlichen Gesamt-Hauses, alle diensame Remonstrationes thun zu lassen, und denselben zu ersuchen, daß Ihro Königlichen Majestät, und dero hohen Ministris, er solches bester Massen hinwieder vorstellen, und das Werck in unserm Nahmen dahin recommandiren wolle, damit wenigstens alle Gewaltthätigkeiten eingestellet werden mögen. Und wie nun bemeldter Envoyé das Versprechen gethan, daß er seinem Könige und dessen Ministris dieses alles fideliter referiren wolte: Also wird uns versichert nichts angenehmers seyn, als wenn hiedurch der abgezielte Zweck erhalten, offtberegte Beschwerden eingestellet, und Euer Liebden, samt dero Unterthanen und Landen, des wieder erlangten Friedens dermahleinst würcklichen und völligen Genuß empfinden mögen. Wobey wir denn nicht minder des Erbietens seyn, daß, wie wir schon vorhin gethan, als auch noch ferner unsern Abgesandten zu Regenspurg dahin instruiren werden, daß er, was zu oberwehntem Ende an dem Ort ersprießlich geachtet werden möchte, seines Orts mit zu befördern nicht ermangeln solle. Gestalt denn Euer Liebden wir auch sonsten zu allen angenehmen etc. etc. geben auf unserer Residenz Zelle, den 20. Julii, Anno 1680.

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[150/0186] mögliche Weise zu dienen, zu erkennen zu geben, nicht ermangelt, dem Königlichen Frantzösischen an unserm Hofe sich ietzo befindenden Envoyé, dem Marquis ď Arsy, mehrangeregter Gravaminum halber, mittelst Anführung der von Euer Liebden uns an Hand gegebenen und anderer trifftiger Motiven, im Nahmen unsers Fürstlichen Gesamt-Hauses, alle diensame Remonstrationes thun zu lassen, und denselben zu ersuchen, daß Ihro Königlichen Majestät, und dero hohen Ministris, er solches bester Massen hinwieder vorstellen, und das Werck in unserm Nahmen dahin recommandiren wolle, damit wenigstens alle Gewaltthätigkeiten eingestellet werden mögen. Und wie nun bemeldter Envoyé das Versprechen gethan, daß er seinem Könige und dessen Ministris dieses alles fideliter referiren wolte: Also wird uns versichert nichts angenehmers seyn, als wenn hiedurch der abgezielte Zweck erhalten, offtberegte Beschwerden eingestellet, und Euer Liebden, samt dero Unterthanen und Landen, des wieder erlangten Friedens dermahleinst würcklichen und völligen Genuß empfinden mögen. Wobey wir denn nicht minder des Erbietens seyn, daß, wie wir schon vorhin gethan, als auch noch ferner unsern Abgesandten zu Regenspurg dahin instruiren werden, daß er, was zu oberwehntem Ende an dem Ort ersprießlich geachtet werden möchte, seines Orts mit zu befördern nicht ermangeln solle. Gestalt denn Euer Liebden wir auch sonsten zu allen angenehmen etc. etc. geben auf unserer Residenz Zelle, den 20. Julii, Anno 1680.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/186>, abgerufen am 29.04.2024.