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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Unterthanen von thren löblichen Vorfahren bis anhero daselbsten geduldet, und ihnen ihr Religions-Exercitium auf gewisse Maaß verstattet worden, gleichwohl, solchem Herkommen zuwider von Euer Liebden, Bedienten ein und andere Veränderungen darunter vorgenommen, und obgedachten Evangelischen Glaubens-Genossen dergestalt hart zugesetzt werden wollen, daß sie in starcker Anzahl, mit ihren Weib und Kindern, das Ihrige verlassen, und ins Elend gehen müssen. Allermassen denn eine grosse Menge dieser armen Leute zu Augspurg, Nürnberg, Ulm und andern der Endes belegenen Orten würcklich angekommen seyn, zum Theil aber auch ihre Kinder aufgefangen, auf Euer Liebden Kosten in Römisch-Catholischen Orten vertheilet, und daselbst in solcher Religion, dem Berichte nach, auferzogen werden sollen. Nun ist uns zwar nicht wissend, ob und wie weit ermeldte dero Bedienten zu dergleichen Proceduren etwa Befehl erhalten haben mögen: Wir zweifeln aber nicht, es werden dieselbe, ihrem hocherleuchteten Verstande nach, von selbsten genugsam ermessen, daß nicht allein der dabey etwan abgezielte Zweck, obermeldt Euer Liebden Unterthanen zu dem Römischen Catholischen Glauben zu bringen, durch dergleichen harte und scharffe Mittel schwerlich dürffte erreichet werden, sondern daß auch dieselbige mit demjenigen, was die Verfassung und Fundamental-Gesetze des Reichs, und absonderlich des letztern Westphälischen Friedens-Schlusses, wegen mutueller Toleranz beyderseits Religionen mit sich bringen, sich schwerlich conciliiren lassen; Zu geschweigen, daß es auch Euer Liebden selbst eigenen Religions-Verwandten schlech-

Unterthanen von thren löblichen Vorfahren bis anhero daselbsten geduldet, und ihnen ihr Religions-Exercitium auf gewisse Maaß verstattet worden, gleichwohl, solchem Herkommen zuwider von Euer Liebden, Bedienten ein und andere Veränderungen darunter vorgenommen, und obgedachten Evangelischen Glaubens-Genossen dergestalt hart zugesetzt werden wollen, daß sie in starcker Anzahl, mit ihren Weib und Kindern, das Ihrige verlassen, und ins Elend gehen müssen. Allermassen denn eine grosse Menge dieser armen Leute zu Augspurg, Nürnberg, Ulm und andern der Endes belegenen Orten würcklich angekommen seyn, zum Theil aber auch ihre Kinder aufgefangen, auf Euer Liebden Kosten in Römisch-Catholischen Orten vertheilet, und daselbst in solcher Religion, dem Berichte nach, auferzogen werden sollen. Nun ist uns zwar nicht wissend, ob und wie weit ermeldte dero Bedienten zu dergleichen Proceduren etwa Befehl erhalten haben mögen: Wir zweifeln aber nicht, es werden dieselbe, ihrem hocherleuchteten Verstande nach, von selbsten genugsam ermessen, daß nicht allein der dabey etwan abgezielte Zweck, obermeldt Euer Liebden Unterthanen zu dem Römischen Catholischen Glauben zu bringen, durch dergleichen harte und scharffe Mittel schwerlich dürffte erreichet werden, sondern daß auch dieselbige mit demjenigen, was die Verfassung und Fundamental-Gesetze des Reichs, und absonderlich des letztern Westphälischen Friedens-Schlusses, wegen mutueller Toleranz beyderseits Religionen mit sich bringen, sich schwerlich conciliiren lassen; Zu geschweigen, daß es auch Euer Liebden selbst eigenen Religions-Verwandten schlech-

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                     belegenen Orten würcklich angekommen seyn, zum Theil aber auch ihre Kinder
                     aufgefangen, auf Euer Liebden Kosten in Römisch-Catholischen Orten vertheilet,
                     und daselbst in solcher Religion, dem Berichte nach, auferzogen werden sollen.
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[186/0222] Unterthanen von thren löblichen Vorfahren bis anhero daselbsten geduldet, und ihnen ihr Religions-Exercitium auf gewisse Maaß verstattet worden, gleichwohl, solchem Herkommen zuwider von Euer Liebden, Bedienten ein und andere Veränderungen darunter vorgenommen, und obgedachten Evangelischen Glaubens-Genossen dergestalt hart zugesetzt werden wollen, daß sie in starcker Anzahl, mit ihren Weib und Kindern, das Ihrige verlassen, und ins Elend gehen müssen. Allermassen denn eine grosse Menge dieser armen Leute zu Augspurg, Nürnberg, Ulm und andern der Endes belegenen Orten würcklich angekommen seyn, zum Theil aber auch ihre Kinder aufgefangen, auf Euer Liebden Kosten in Römisch-Catholischen Orten vertheilet, und daselbst in solcher Religion, dem Berichte nach, auferzogen werden sollen. Nun ist uns zwar nicht wissend, ob und wie weit ermeldte dero Bedienten zu dergleichen Proceduren etwa Befehl erhalten haben mögen: Wir zweifeln aber nicht, es werden dieselbe, ihrem hocherleuchteten Verstande nach, von selbsten genugsam ermessen, daß nicht allein der dabey etwan abgezielte Zweck, obermeldt Euer Liebden Unterthanen zu dem Römischen Catholischen Glauben zu bringen, durch dergleichen harte und scharffe Mittel schwerlich dürffte erreichet werden, sondern daß auch dieselbige mit demjenigen, was die Verfassung und Fundamental-Gesetze des Reichs, und absonderlich des letztern Westphälischen Friedens-Schlusses, wegen mutueller Toleranz beyderseits Religionen mit sich bringen, sich schwerlich conciliiren lassen; Zu geschweigen, daß es auch Euer Liebden selbst eigenen Religions-Verwandten schlech-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/222>, abgerufen am 27.04.2024.