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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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holtz, und dem Doctor Schaffshausen aus Hamburg, alldorten passiret, mir vorzutragen, allergnädigst aufgegeben, solches habe ich von demselben mit mehrerm verstanden. Nun ist mir zwar, daß dergleichen Dinge, so Euer Käyserliche Majestät Indignation nach sich ziehen, und deroselben einig Mißfallen erwecken können, vorgegangen, unlieb zu vernehmen gewesen; Alldieweiln aber, wie Euer Käyserliche Majestät selbsten allergnädigst consideriren werden, daß ich hierunter, ehe und bevor ich gedachten Baron von Marenholtz darüber gehöret, nicht wohl etwas werde statuiren können; So habe ich denselben, sowohl zu solchem Ende, als Euer Käyserlichen Majestät disfalls beschehenem gnädigsten Begehren ein Genügen zu thun, avociret, und, daß er sich ohngesäumt anhero begeben solle, anbefohlen, und werde ich hiernechst, wenn ich von selbigen die eigentliche Bewandtniß und Umstände der Sachen vernommen, was sich gebühren wird, verfügen, und gegen Euer Käyserliche Majestät mich darüber ferner, und zu dero verhoffenden allergnädigsten Vergnügen, zu erklären nicht ermangeln; Entzwischen aber, und wie Euer Käyserlichen Majestät höchsten AEquanimität selbsten zu judiciren anheim stelle, ob nicht die Stadt Hamburg dadurch, daß sie nicht allein die von gedachtem Baron von Marenholtz in einem Memorial angezogenen Brieffe öffentlich durch den Scharffrichter verbrennen lassen, sondern auch solches so gar Euer Käyserlichen Majestät selbsten, quasi re bene gesta, in einem insolenten, und mit vielen groben Injurien angefüllten Schreiben, zu berichten sich unterstanden, sowohl den von Marenholtz, von welchem sie iedoch wohl

holtz, und dem Doctor Schaffshausen aus Hamburg, alldorten passiret, mir vorzutragen, allergnädigst aufgegeben, solches habe ich von demselben mit mehrerm verstanden. Nun ist mir zwar, daß dergleichen Dinge, so Euer Käyserliche Majestät Indignation nach sich ziehen, und deroselben einig Mißfallen erwecken können, vorgegangen, unlieb zu vernehmen gewesen; Alldieweiln aber, wie Euer Käyserliche Majestät selbsten allergnädigst consideriren werden, daß ich hierunter, ehe und bevor ich gedachten Baron von Marenholtz darüber gehöret, nicht wohl etwas werde statuiren können; So habe ich denselben, sowohl zu solchem Ende, als Euer Käyserlichen Majestät disfalls beschehenem gnädigsten Begehren ein Genügen zu thun, avociret, und, daß er sich ohngesäumt anhero begeben solle, anbefohlen, und werde ich hiernechst, wenn ich von selbigen die eigentliche Bewandtniß und Umstände der Sachen vernommen, was sich gebühren wird, verfügen, und gegen Euer Käyserliche Majestät mich darüber ferner, und zu dero verhoffenden allergnädigsten Vergnügen, zu erklären nicht ermangeln; Entzwischen aber, und wie Euer Käyserlichen Majestät höchsten AEquanimität selbsten zu judiciren anheim stelle, ob nicht die Stadt Hamburg dadurch, daß sie nicht allein die von gedachtem Baron von Marenholtz in einem Memorial angezogenen Brieffe öffentlich durch den Scharffrichter verbrennen lassen, sondern auch solches so gar Euer Käyserlichen Majestät selbsten, quasi re bene gesta, in einem insolenten, und mit vielen groben Injurien angefüllten Schreiben, zu berichten sich unterstanden, sowohl den von Marenholtz, von welchem sie iedoch wohl

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                     vorgegangen, unlieb zu vernehmen gewesen; Alldieweiln aber, wie Euer Käyserliche
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                     bevor ich gedachten Baron von Marenholtz darüber gehöret, nicht wohl etwas werde
                     statuiren können; So habe ich denselben, sowohl zu solchem Ende, als Euer
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                     allergnädigsten Vergnügen, zu erklären nicht ermangeln; Entzwischen aber, und
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[227/0263] holtz, und dem Doctor Schaffshausen aus Hamburg, alldorten passiret, mir vorzutragen, allergnädigst aufgegeben, solches habe ich von demselben mit mehrerm verstanden. Nun ist mir zwar, daß dergleichen Dinge, so Euer Käyserliche Majestät Indignation nach sich ziehen, und deroselben einig Mißfallen erwecken können, vorgegangen, unlieb zu vernehmen gewesen; Alldieweiln aber, wie Euer Käyserliche Majestät selbsten allergnädigst consideriren werden, daß ich hierunter, ehe und bevor ich gedachten Baron von Marenholtz darüber gehöret, nicht wohl etwas werde statuiren können; So habe ich denselben, sowohl zu solchem Ende, als Euer Käyserlichen Majestät disfalls beschehenem gnädigsten Begehren ein Genügen zu thun, avociret, und, daß er sich ohngesäumt anhero begeben solle, anbefohlen, und werde ich hiernechst, wenn ich von selbigen die eigentliche Bewandtniß und Umstände der Sachen vernommen, was sich gebühren wird, verfügen, und gegen Euer Käyserliche Majestät mich darüber ferner, und zu dero verhoffenden allergnädigsten Vergnügen, zu erklären nicht ermangeln; Entzwischen aber, und wie Euer Käyserlichen Majestät höchsten AEquanimität selbsten zu judiciren anheim stelle, ob nicht die Stadt Hamburg dadurch, daß sie nicht allein die von gedachtem Baron von Marenholtz in einem Memorial angezogenen Brieffe öffentlich durch den Scharffrichter verbrennen lassen, sondern auch solches so gar Euer Käyserlichen Majestät selbsten, quasi re bene gesta, in einem insolenten, und mit vielen groben Injurien angefüllten Schreiben, zu berichten sich unterstanden, sowohl den von Marenholtz, von welchem sie iedoch wohl

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/263>, abgerufen am 06.05.2024.