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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Affront zulänglich zu ressentiren, auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß gnädigst zu redintegriren, de Anno 1686.

P. P.

OBzwar an Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gewöhnlicher unterthänigster Confidenz zu schreiben, wir wegen eingefallener uns gantz unlieber Widerwärtigkeiten eine Zeithero Bedencken getragen; So haben doch dabey die Hoffnung nicht verlohren, daß, wie auch sonst die schwereste Affaires der Welt mit der Zeit Aenderung gewinnen, also auch hierinnen ein Auskommen werde zu erfinden seyn; hätten anbey wohl von Hertzen gewünschet, daß über andere zwischen Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit und dieser Stadt fürgewesene Mißverständnisse, wenigst doch nicht der bekannte grosse Excess des Barons von Marenholtz wider hiesiger Stadt Deputirte am Käyserlichen Hofe noch so neulich hinzu gekommen wäre, massen ausser dem glaublich einem Accommodement schon näher beyzukommen gewesen seyn möchte. Wie aber wir doch nicht zweifeln wollen, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit werden den durch den von Marenholtz dieser Stadt in denen Personen ihrer Deputirten zu Wien, und gleichsam in Conspectu des gantzen Römischen Reichs, empfangenen unerträglichen Affront zulänglich ressentiren, zumahln solche empfindliche Sache und Injurie für die gantze Stadt eine sehr gefährliche Consequenz nach sich ziehen, und auf dergleichen Weise derselben Deputirte an keinem Orte der nöthigen Freyheit ihre Angelegenheiten ins künfftige zu negotiiren versichert, sondern immer dergleichen beschwerlichen Un-

Affront zulänglich zu ressentiren, auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß gnädigst zu redintegriren, de Anno 1686.

P. P.

OBzwar an Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gewöhnlicher unterthänigster Confidenz zu schreiben, wir wegen eingefallener uns gantz unlieber Widerwärtigkeiten eine Zeithero Bedencken getragen; So haben doch dabey die Hoffnung nicht verlohren, daß, wie auch sonst die schwereste Affaires der Welt mit der Zeit Aenderung gewinnen, also auch hierinnen ein Auskommen werde zu erfinden seyn; hätten anbey wohl von Hertzen gewünschet, daß über andere zwischen Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit und dieser Stadt fürgewesene Mißverständnisse, wenigst doch nicht der bekannte grosse Excess des Barons von Marenholtz wider hiesiger Stadt Deputirte am Käyserlichen Hofe noch so neulich hinzu gekommen wäre, massen ausser dem glaublich einem Accommodement schon näher beyzukommen gewesen seyn möchte. Wie aber wir doch nicht zweifeln wollen, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit werden den durch den von Marenholtz dieser Stadt in denen Personen ihrer Deputirten zu Wien, und gleichsam in Conspectu des gantzen Römischen Reichs, empfangenen unerträglichen Affront zulänglich ressentiren, zumahln solche empfindliche Sache und Injurie für die gantze Stadt eine sehr gefährliche Consequenz nach sich ziehen, und auf dergleichen Weise derselben Deputirte an keinem Orte der nöthigen Freyheit ihre Angelegenheiten ins künfftige zu negotiiren versichert, sondern immer dergleichen beschwerlichen Un-

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                     mit der Zeit Aenderung gewinnen, also auch hierinnen ein Auskommen werde zu
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                     zwischen Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit und dieser Stadt fürgewesene
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                     Marenholtz wider hiesiger Stadt Deputirte am Käyserlichen Hofe noch so neulich
                     hinzu gekommen wäre, massen ausser dem glaublich einem Accommodement schon näher
                     beyzukommen gewesen seyn möchte. Wie aber wir doch nicht zweifeln wollen, Euer
                     Fürstliche Durchläuchtigkeit werden den durch den von Marenholtz dieser Stadt in
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[230/0266] Affront zulänglich zu ressentiren, auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß gnädigst zu redintegriren, de Anno 1686. P. P. OBzwar an Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gewöhnlicher unterthänigster Confidenz zu schreiben, wir wegen eingefallener uns gantz unlieber Widerwärtigkeiten eine Zeithero Bedencken getragen; So haben doch dabey die Hoffnung nicht verlohren, daß, wie auch sonst die schwereste Affaires der Welt mit der Zeit Aenderung gewinnen, also auch hierinnen ein Auskommen werde zu erfinden seyn; hätten anbey wohl von Hertzen gewünschet, daß über andere zwischen Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit und dieser Stadt fürgewesene Mißverständnisse, wenigst doch nicht der bekannte grosse Excess des Barons von Marenholtz wider hiesiger Stadt Deputirte am Käyserlichen Hofe noch so neulich hinzu gekommen wäre, massen ausser dem glaublich einem Accommodement schon näher beyzukommen gewesen seyn möchte. Wie aber wir doch nicht zweifeln wollen, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit werden den durch den von Marenholtz dieser Stadt in denen Personen ihrer Deputirten zu Wien, und gleichsam in Conspectu des gantzen Römischen Reichs, empfangenen unerträglichen Affront zulänglich ressentiren, zumahln solche empfindliche Sache und Injurie für die gantze Stadt eine sehr gefährliche Consequenz nach sich ziehen, und auf dergleichen Weise derselben Deputirte an keinem Orte der nöthigen Freyheit ihre Angelegenheiten ins künfftige zu negotiiren versichert, sondern immer dergleichen beschwerlichen Un-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/266>, abgerufen am 02.05.2024.