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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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CIIX.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an Ertz-Bischoff Johann Ernsten zu Saltzburg, worinn es abermahls vor die aus dem Tefferecker-Thal emigrirten Evangelischen intercediret, und ihnen eine freye Emigration mit ihren Kindern und Gütern zu verstatten bittet, de A. 1688.
Hochwürdigster Fürst, gnädigster Herr,

SO dancknehmig von denen gesammten Evangelischen Herren Churfürsten, Fürsten und Ständen, unsern gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, Euer Hochfürstlichen Gnaden, vom 30. Octobris Styli novi, abgewichenen Jahrs, dero aus ihrem Ertz-Stifft, des Glaubens halber, emigrirte Unterthanen betreffend, von sich gegebene Christliche, Fürst- und billichste, auch dem Oßnabrückischen Friedens-Schluß gemäße Erklärung aufgenommen worden; So unvermuthlich und nachdencklich ist ihnen zu vernehmen gewesen, daß ohnlängsthin an statt der verhofften würcklichen Vollziehung derselben, und zugesagten Verabfolgung der ehemahls zurück behaltenen Kinder und Vermögens, diejenige Exulanten sowohl, so verschriebener Massen, ehe und bevor sie sich zu ihren Kindern begeben, die verlangten Attestata zu dero Hof-Gericht eingeliefert, als auch der zu Facilitirung des Wercks und Conferirung mit dero Officianten über dem Modo, absonderlich aber Eurer Hochfürstlichen Gnaden zu Ehren, von seiner Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit, dem Herrn Administrator und Hertzogen zu Würtenberg etc. an dieselbe mit abgeschickt gewesene Beamte, ohne Frucht und Erhaltung des ge-

CIIX.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an Ertz-Bischoff Johann Ernsten zu Saltzburg, worinn es abermahls vor die aus dem Tefferecker-Thal emigrirten Evangelischen intercediret, und ihnen eine freye Emigration mit ihren Kindern und Gütern zu verstatten bittet, de A. 1688.
Hochwürdigster Fürst, gnädigster Herr,

SO dancknehmig von denen gesammten Evangelischen Herren Churfürsten, Fürsten und Ständen, unsern gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, Euer Hochfürstlichen Gnaden, vom 30. Octobris Styli novi, abgewichenen Jahrs, dero aus ihrem Ertz-Stifft, des Glaubens halber, emigrirte Unterthanen betreffend, von sich gegebene Christliche, Fürst- und billichste, auch dem Oßnabrückischen Friedens-Schluß gemäße Erklärung aufgenommen worden; So unvermuthlich und nachdencklich ist ihnen zu vernehmen gewesen, daß ohnlängsthin an statt der verhofften würcklichen Vollziehung derselben, und zugesagten Verabfolgung der ehemahls zurück behaltenen Kinder und Vermögens, diejenige Exulanten sowohl, so verschriebener Massen, ehe und bevor sie sich zu ihren Kindern begeben, die verlangten Attestata zu dero Hof-Gericht eingeliefert, als auch der zu Facilitirung des Wercks und Conferirung mit dero Officianten über dem Modo, absonderlich aber Eurer Hochfürstlichen Gnaden zu Ehren, von seiner Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit, dem Herrn Administrator und Hertzogen zu Würtenberg etc. an dieselbe mit abgeschickt gewesene Beamte, ohne Frucht und Erhaltung des ge-

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                     abgewichenen Jahrs, dero aus ihrem Ertz-Stifft, des Glaubens halber, emigrirte
                     Unterthanen betreffend, von sich gegebene Christliche, Fürst- und billichste,
                     auch dem Oßnabrückischen Friedens-Schluß gemäße Erklärung aufgenommen worden; So
                     unvermuthlich und nachdencklich ist ihnen zu vernehmen gewesen, daß ohnlängsthin
                     an statt der verhofften würcklichen Vollziehung derselben, und zugesagten
                     Verabfolgung der ehemahls zurück behaltenen Kinder und Vermögens, diejenige
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[292/0328] CIIX. Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an Ertz-Bischoff Johann Ernsten zu Saltzburg, worinn es abermahls vor die aus dem Tefferecker-Thal emigrirten Evangelischen intercediret, und ihnen eine freye Emigration mit ihren Kindern und Gütern zu verstatten bittet, de A. 1688. Hochwürdigster Fürst, gnädigster Herr, SO dancknehmig von denen gesammten Evangelischen Herren Churfürsten, Fürsten und Ständen, unsern gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, Euer Hochfürstlichen Gnaden, vom 30. Octobris Styli novi, abgewichenen Jahrs, dero aus ihrem Ertz-Stifft, des Glaubens halber, emigrirte Unterthanen betreffend, von sich gegebene Christliche, Fürst- und billichste, auch dem Oßnabrückischen Friedens-Schluß gemäße Erklärung aufgenommen worden; So unvermuthlich und nachdencklich ist ihnen zu vernehmen gewesen, daß ohnlängsthin an statt der verhofften würcklichen Vollziehung derselben, und zugesagten Verabfolgung der ehemahls zurück behaltenen Kinder und Vermögens, diejenige Exulanten sowohl, so verschriebener Massen, ehe und bevor sie sich zu ihren Kindern begeben, die verlangten Attestata zu dero Hof-Gericht eingeliefert, als auch der zu Facilitirung des Wercks und Conferirung mit dero Officianten über dem Modo, absonderlich aber Eurer Hochfürstlichen Gnaden zu Ehren, von seiner Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit, dem Herrn Administrator und Hertzogen zu Würtenberg etc. an dieselbe mit abgeschickt gewesene Beamte, ohne Frucht und Erhaltung des ge-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/328>, abgerufen am 08.05.2024.