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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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unsere hoch- und löblichen Mit-Stände werden bey solchem betrübten Zustand uns alles dasjenige, was zu Consolation und Ergötzlichkeit vor so viel erlittene Drangsalen gereichen kan, gerne gönnen, und nach Vermögen zu verschaffen geneigt seyn; also haben wir auch der Nothdurfft zu seyn befunden, die Herren und euch hiemit freundlich und gnädig zu ersuchen, sie wolten, von obhabender Vollmacht und Commission wegen, einen gemeinsamen Reichs-Schluß zu unserer so höchst benöthigter sonderbaren Consolation abfassen, und damit uns die versichrende Hoffnung geben, daß wir und unser Fürstliches Haus bey denen künfftigen Friedens-Tractaten, in alle unserer Befugniß vollkommentlichen restituiret, und der zugefügte vorsetzliche Schaden und Ruin, mit billichmäßiger Satisfaction ersetzet, und ehe solches geschehen, kein Fried gegeben werden, immittelst aber unsere so sehr ruinirte Lande, welche, ihrer unglücklichen Situation nach, bis daher Sedes Belli gewesen, und noch zur Zeit dem Vermuthen nach, bleiben müssen, mit denen Einqvartierungs- und andern Reichs- oder Cräyß-Beschwerden allerdings verschonet, herentgegen, so viel immer möglich, vor fernern feindlichen Bedrängnissen beschützet und befreyet, zumahlen aber bey fürfallenden Kriegs-Operationen oder Still-Lagern, mit Unterlassung guter Kriegs-Disciplin nicht noch mehreres zu Grund gerichtet, und vollends öde gemachet, zu dessen allen desto gewisseren Effect aber die Sache Ihrer Käyserlichen Majestät zu dero allergnädigsten Reichs-väterlichen Sorgfalt, von Reichs-Convents wegen, specialiter angelegentlichst recommendiret werden solle. Unser altes Fürstl. Haus

unsere hoch- und löblichen Mit-Stände werden bey solchem betrübten Zustand uns alles dasjenige, was zu Consolation und Ergötzlichkeit vor so viel erlittene Drangsalen gereichen kan, gerne gönnen, und nach Vermögen zu verschaffen geneigt seyn; also haben wir auch der Nothdurfft zu seyn befunden, die Herren und euch hiemit freundlich und gnädig zu ersuchen, sie wolten, von obhabender Vollmacht und Commission wegen, einen gemeinsamen Reichs-Schluß zu unserer so höchst benöthigter sonderbaren Consolation abfassen, und damit uns die versichrende Hoffnung geben, daß wir und unser Fürstliches Haus bey denen künfftigen Friedens-Tractaten, in alle unserer Befugniß vollkommentlichen restituiret, und der zugefügte vorsetzliche Schaden und Ruin, mit billichmäßiger Satisfaction ersetzet, und ehe solches geschehen, kein Fried gegeben werden, immittelst aber unsere so sehr ruinirte Lande, welche, ihrer unglücklichen Situation nach, bis daher Sedes Belli gewesen, und noch zur Zeit dem Vermuthen nach, bleiben müssen, mit denen Einqvartierungs- und andern Reichs- oder Cräyß-Beschwerden allerdings verschonet, herentgegen, so viel immer möglich, vor fernern feindlichen Bedrängnissen beschützet und befreyet, zumahlen aber bey fürfallenden Kriegs-Operationen oder Still-Lagern, mit Unterlassung guter Kriegs-Disciplin nicht noch mehreres zu Grund gerichtet, und vollends öde gemachet, zu dessen allen desto gewisseren Effect aber die Sache Ihrer Käyserlichen Majestät zu dero allergnädigsten Reichs-väterlichen Sorgfalt, von Reichs-Convents wegen, specialiter angelegentlichst recommendiret werden solle. Unser altes Fürstl. Haus

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[335/0371] unsere hoch- und löblichen Mit-Stände werden bey solchem betrübten Zustand uns alles dasjenige, was zu Consolation und Ergötzlichkeit vor so viel erlittene Drangsalen gereichen kan, gerne gönnen, und nach Vermögen zu verschaffen geneigt seyn; also haben wir auch der Nothdurfft zu seyn befunden, die Herren und euch hiemit freundlich und gnädig zu ersuchen, sie wolten, von obhabender Vollmacht und Commission wegen, einen gemeinsamen Reichs-Schluß zu unserer so höchst benöthigter sonderbaren Consolation abfassen, und damit uns die versichrende Hoffnung geben, daß wir und unser Fürstliches Haus bey denen künfftigen Friedens-Tractaten, in alle unserer Befugniß vollkommentlichen restituiret, und der zugefügte vorsetzliche Schaden und Ruin, mit billichmäßiger Satisfaction ersetzet, und ehe solches geschehen, kein Fried gegeben werden, immittelst aber unsere so sehr ruinirte Lande, welche, ihrer unglücklichen Situation nach, bis daher Sedes Belli gewesen, und noch zur Zeit dem Vermuthen nach, bleiben müssen, mit denen Einqvartierungs- und andern Reichs- oder Cräyß-Beschwerden allerdings verschonet, herentgegen, so viel immer möglich, vor fernern feindlichen Bedrängnissen beschützet und befreyet, zumahlen aber bey fürfallenden Kriegs-Operationen oder Still-Lagern, mit Unterlassung guter Kriegs-Disciplin nicht noch mehreres zu Grund gerichtet, und vollends öde gemachet, zu dessen allen desto gewisseren Effect aber die Sache Ihrer Käyserlichen Majestät zu dero allergnädigsten Reichs-väterlichen Sorgfalt, von Reichs-Convents wegen, specialiter angelegentlichst recommendiret werden solle. Unser altes Fürstl. Haus

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/371>, abgerufen am 27.04.2024.