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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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§. 2. & sequ. dasselbe tanquam perpetua lex & pragmatica Imperii sanctio, aeque ac aliae leges & constitutiones fundamentales Imperii, ipsi capitulationi Caesareae inserta, & ecclesiasticos aeque ac politicos, sive status Imperii sint, sive non, obligans, eaquo tam Caesareis procerumque Consiliariis & officialibus, quam tribunalium omnium Judicibus & Assessoribus, tanquam regula, quam perpetuo sequantur, praescripta &c. in all und ieden Puncten genauest observiret werden solle; So gelanget an Euer Excell. Hochwürden, Gnaden und unsere hochgeneigt-auch großgünstig hochgeehrte Herren unsere höchstvermüßigte inständige Bitte, allen Falls iedennoch, wider bessere Zuversicht, deshalben einige weitere Reflexion anhero solte gemacht werden, sie geruhen, die hierunter angeführte Reichs-Constitutions-mäßige vortrifftige Motiven (darwider alle vermeyntliche Cautelae und vorbehaltliche Reichs-Schlüsse, wo das Instrumentum Pacis und bereits vorhandene Reichs-Fundamental-Gesetze in so notorischer unserer Gerechtsame, uns wiewohl gantz unverhoffter nicht zustatten kommen solten, sodenn lediglich nichts würden verfangen mögen) und entgegen stehende ohnvermeidliche schwere Difficultäten, auch daraus ohnumgänglich erwachsende kostbare Weitläufftigkeiten, ja gar ohnzweifentlich erfolgende gäntzliche Dissolution unsers unter dem obliegenden grossen Contributions-Last, ohne das agonisirenden gemeinen Stadt-Wesens in dergestaltig gnädig, hochgeneigt und großgünstige Consideration zu ziehen, damit wir mit Eingangs berührter Reception allerdings verschonet bleiben, und weitere Gedancken auf die sehr elende,

§. 2. & sequ. dasselbe tanquam perpetua lex & pragmatica Imperii sanctio, aeque ac aliae leges & constitutiones fundamentales Imperii, ipsi capitulationi Caesareae inserta, & ecclesiasticos aeque ac politicos, sive status Imperii sint, sive non, obligans, eaquo tam Caesareis procerumque Consiliariis & officialibus, quam tribunalium omnium Judicibus & Assessoribus, tanquam regula, quam perpetuo sequantur, praescripta &c. in all und ieden Puncten genauest observiret werden solle; So gelanget an Euer Excell. Hochwürden, Gnaden und unsere hochgeneigt-auch großgünstig hochgeehrte Herren unsere höchstvermüßigte inständige Bitte, allen Falls iedennoch, wider bessere Zuversicht, deshalben einige weitere Reflexion anhero solte gemacht werden, sie geruhen, die hierunter angeführte Reichs-Constitutions-mäßige vortrifftige Motiven (darwider alle vermeyntliche Cautelae und vorbehaltliche Reichs-Schlüsse, wo das Instrumentum Pacis und bereits vorhandene Reichs-Fundamental-Gesetze in so notorischer unserer Gerechtsame, uns wiewohl gantz unverhoffter nicht zustatten kommen solten, sodenn lediglich nichts würden verfangen mögen) und entgegen stehende ohnvermeidliche schwere Difficultäten, auch daraus ohnumgänglich erwachsende kostbare Weitläufftigkeiten, ja gar ohnzweifentlich erfolgende gäntzliche Dissolution unsers unter dem obliegenden grossen Contributions-Last, ohne das agonisirenden gemeinen Stadt-Wesens in dergestaltig gnädig, hochgeneigt und großgünstige Consideration zu ziehen, damit wir mit Eingangs berührter Reception allerdings verschonet bleiben, und weitere Gedancken auf die sehr elende,

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[388/0424] §. 2. & sequ. dasselbe tanquam perpetua lex & pragmatica Imperii sanctio, aeque ac aliae leges & constitutiones fundamentales Imperii, ipsi capitulationi Caesareae inserta, & ecclesiasticos aeque ac politicos, sive status Imperii sint, sive non, obligans, eaquo tam Caesareis procerumque Consiliariis & officialibus, quam tribunalium omnium Judicibus & Assessoribus, tanquam regula, quam perpetuo sequantur, praescripta &c. in all und ieden Puncten genauest observiret werden solle; So gelanget an Euer Excell. Hochwürden, Gnaden und unsere hochgeneigt-auch großgünstig hochgeehrte Herren unsere höchstvermüßigte inständige Bitte, allen Falls iedennoch, wider bessere Zuversicht, deshalben einige weitere Reflexion anhero solte gemacht werden, sie geruhen, die hierunter angeführte Reichs-Constitutions-mäßige vortrifftige Motiven (darwider alle vermeyntliche Cautelae und vorbehaltliche Reichs-Schlüsse, wo das Instrumentum Pacis und bereits vorhandene Reichs-Fundamental-Gesetze in so notorischer unserer Gerechtsame, uns wiewohl gantz unverhoffter nicht zustatten kommen solten, sodenn lediglich nichts würden verfangen mögen) und entgegen stehende ohnvermeidliche schwere Difficultäten, auch daraus ohnumgänglich erwachsende kostbare Weitläufftigkeiten, ja gar ohnzweifentlich erfolgende gäntzliche Dissolution unsers unter dem obliegenden grossen Contributions-Last, ohne das agonisirenden gemeinen Stadt-Wesens in dergestaltig gnädig, hochgeneigt und großgünstige Consideration zu ziehen, damit wir mit Eingangs berührter Reception allerdings verschonet bleiben, und weitere Gedancken auf die sehr elende,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/424>, abgerufen am 07.05.2024.