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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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len, gefallen, unsers weyland in GOtt ruhenden Herrn Bruders Liebden hinterlassene Princeßin, Fridericen Amalien, Hertzogin zu Sachsen, gestern Nachmittage gegen 3. Uhr, nachdem dieselbe von einer geschwinden und gählichen Unpäßlichkeit unvermuthet überfallen worden, durch einen sanfft- und seligen Tod aus dieser Zergänglichkeit abzufordern: Als haben wir Euer Liebden in dem gewissen Vertrauen, daß dieselben, der nahen Anverwandtniß, auch uns, und unserm Fürstlichen Hause, zutragenden besondern hohen Affection nach, diesen unserm Fürstlichen Hause zugestossenen Trauer-Fall ungerne vernehmen werden, davon freundvetterliche Eröffnung zu thun, nicht unterlassen wollen, von Grund unsers Hertzens wünschende, daß die Göttliche Allmacht Euer Liebden bey allen beständigen hohen Wohlergehen, und allen selbst wehlenden Prosperitäten erhalten, und sie nebst dero gantzen Hochfürstlichem Hause vor allen traurigen Begebenheiten gnädiglich bewahren wolle. Worbey Euer Liebden wir zu allen angenehmen freundvetterlichen Diensten stets willig und gefliessen verbleiben. Datum auf unserm Residenz-Schloß Neu-Augustusburg zu Weissenfels, den 13. Februarii, Anno 1714.

Von GOttes Gnaden Christian, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefürsteter Graf zu

len, gefallen, unsers weyland in GOtt ruhenden Herrn Bruders Liebden hinterlassene Princeßin, Fridericen Amalien, Hertzogin zu Sachsen, gestern Nachmittage gegen 3. Uhr, nachdem dieselbe von einer geschwinden und gählichen Unpäßlichkeit unvermuthet überfallen worden, durch einen sanfft- und seligen Tod aus dieser Zergänglichkeit abzufordern: Als haben wir Euer Liebden in dem gewissen Vertrauen, daß dieselben, der nahen Anverwandtniß, auch uns, und unserm Fürstlichen Hause, zutragenden besondern hohen Affection nach, diesen unserm Fürstlichen Hause zugestossenen Trauer-Fall ungerne vernehmen werden, davon freundvetterliche Eröffnung zu thun, nicht unterlassen wollen, von Grund unsers Hertzens wünschende, daß die Göttliche Allmacht Euer Liebden bey allen beständigen hohen Wohlergehen, und allen selbst wehlenden Prosperitäten erhalten, und sie nebst dero gantzen Hochfürstlichem Hause vor allen traurigen Begebenheiten gnädiglich bewahren wolle. Worbey Euer Liebden wir zu allen angenehmen freundvetterlichen Diensten stets willig und gefliessen verbleiben. Datum auf unserm Residenz-Schloß Neu-Augustusburg zu Weissenfels, den 13. Februarii, Anno 1714.

Von GOttes Gnaden Christian, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefürsteter Graf zu
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                     überfallen worden, durch einen sanfft- und seligen Tod aus dieser
                     Zergänglichkeit abzufordern: Als haben wir Euer Liebden in dem gewissen
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                     angenehmen freundvetterlichen Diensten stets willig und gefliessen verbleiben.
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[15/0051] len, gefallen, unsers weyland in GOtt ruhenden Herrn Bruders Liebden hinterlassene Princeßin, Fridericen Amalien, Hertzogin zu Sachsen, gestern Nachmittage gegen 3. Uhr, nachdem dieselbe von einer geschwinden und gählichen Unpäßlichkeit unvermuthet überfallen worden, durch einen sanfft- und seligen Tod aus dieser Zergänglichkeit abzufordern: Als haben wir Euer Liebden in dem gewissen Vertrauen, daß dieselben, der nahen Anverwandtniß, auch uns, und unserm Fürstlichen Hause, zutragenden besondern hohen Affection nach, diesen unserm Fürstlichen Hause zugestossenen Trauer-Fall ungerne vernehmen werden, davon freundvetterliche Eröffnung zu thun, nicht unterlassen wollen, von Grund unsers Hertzens wünschende, daß die Göttliche Allmacht Euer Liebden bey allen beständigen hohen Wohlergehen, und allen selbst wehlenden Prosperitäten erhalten, und sie nebst dero gantzen Hochfürstlichem Hause vor allen traurigen Begebenheiten gnädiglich bewahren wolle. Worbey Euer Liebden wir zu allen angenehmen freundvetterlichen Diensten stets willig und gefliessen verbleiben. Datum auf unserm Residenz-Schloß Neu-Augustusburg zu Weissenfels, den 13. Februarii, Anno 1714. Von GOttes Gnaden Christian, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefürsteter Graf zu

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/51>, abgerufen am 29.04.2024.