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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Gewalt nicht, den Päbstlichen Hof dahin verbunden zu machen, daß er nicht über kurtz oder lang den Ordinem Hierarchicum gehalten haben wolle. So ist auch aus denen Actis bekannt, wie gefähr- und nachtheilig die Praelationes und Exaltationes eines Standes vor dem andern, und die daraus entsprossene Praecedenz-Streite im Römischen Reich ie und allezeit gewesen, wie dadurch die gute Harmonie ab- und hingegen das Mißtrauen leider! zugenommen; Und wäre in praesenti Casu kein besseres zu hoffen, weiln dergleichen, bevorab absque evidentissima urgentissimae necessitatis vel publicae utilitatis causa, vorhandene Mutationes, allen andern, und insonderheit denen vorsitzenden Reichs-Gliedern, nichts anders als tieff zu Gemüthe dringen, und dieselbe äusserst disconsoliren müssen, indeme die Nachwelt leichtlich auf die Gedancken fallen kan, als ob sie nicht soviel an Meriten hätten, da doch ein oder der ander deren Antecessorn schon vorlängst weit billich- und unbedencklicher zu der Ertz-Bischöfflichen Würde aspiriren mögen, wenn ihnen nicht die Liebe zur Harmonie und guten Verständniß von dergleichen Gedancken zurück gehalten. Welchen allem nach Euer Käyserlichen Majestät wir, Nahmens unserer Herren Principalen, allerunterthänigst belangen, daß sie allergnädigst geruhen wollen, dero hierunter etwa geschöpffte Intention vor den Herrn Bischoffen zu Passau, obvermeldter erheblichen Bedencken halber, zu ändern, und denselben, weil sich doch andere auch mit dem Stand ihrer Kirchen befriedigen, von seinem ietzigen Verlangen nachdrücklich abzumahnen, auch sonsten nichts hierunter verhengen zu lassen, wodurch die Ge-

Gewalt nicht, den Päbstlichen Hof dahin verbunden zu machen, daß er nicht über kurtz oder lang den Ordinem Hierarchicum gehalten haben wolle. So ist auch aus denen Actis bekañt, wie gefähr- und nachtheilig die Praelationes und Exaltationes eines Standes vor dem andern, und die daraus entsprossene Praecedenz-Streite im Römischen Reich ie und allezeit gewesen, wie dadurch die gute Harmonie ab- und hingegen das Mißtrauen leider! zugenommen; Und wäre in praesenti Casu kein besseres zu hoffen, weiln dergleichen, bevorab absque evidentissima urgentissimae necessitatis vel publicae utilitatis causa, vorhandene Mutationes, allen andern, und insonderheit denen vorsitzenden Reichs-Gliedern, nichts anders als tieff zu Gemüthe dringen, und dieselbe äusserst disconsoliren müssen, indeme die Nachwelt leichtlich auf die Gedancken fallen kan, als ob sie nicht soviel an Meriten hätten, da doch ein oder der ander deren Antecessorn schon vorlängst weit billich- und unbedencklicher zu der Ertz-Bischöfflichen Würde aspiriren mögen, wenn ihnen nicht die Liebe zur Harmonie und guten Verständniß von dergleichen Gedancken zurück gehalten. Welchen allem nach Euer Käyserlichen Majestät wir, Nahmens unserer Herren Principalen, allerunterthänigst belangen, daß sie allergnädigst geruhen wollen, dero hierunter etwa geschöpffte Intention vor den Herrn Bischoffen zu Passau, obvermeldter erheblichen Bedencken halber, zu ändern, und denselben, weil sich doch andere auch mit dem Stand ihrer Kirchen befriedigen, von seinem ietzigen Verlangen nachdrücklich abzumahnen, auch sonsten nichts hierunter verhengen zu lassen, wodurch die Ge-

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[481/0517] Gewalt nicht, den Päbstlichen Hof dahin verbunden zu machen, daß er nicht über kurtz oder lang den Ordinem Hierarchicum gehalten haben wolle. So ist auch aus denen Actis bekañt, wie gefähr- und nachtheilig die Praelationes und Exaltationes eines Standes vor dem andern, und die daraus entsprossene Praecedenz-Streite im Römischen Reich ie und allezeit gewesen, wie dadurch die gute Harmonie ab- und hingegen das Mißtrauen leider! zugenommen; Und wäre in praesenti Casu kein besseres zu hoffen, weiln dergleichen, bevorab absque evidentissima urgentissimae necessitatis vel publicae utilitatis causa, vorhandene Mutationes, allen andern, und insonderheit denen vorsitzenden Reichs-Gliedern, nichts anders als tieff zu Gemüthe dringen, und dieselbe äusserst disconsoliren müssen, indeme die Nachwelt leichtlich auf die Gedancken fallen kan, als ob sie nicht soviel an Meriten hätten, da doch ein oder der ander deren Antecessorn schon vorlängst weit billich- und unbedencklicher zu der Ertz-Bischöfflichen Würde aspiriren mögen, wenn ihnen nicht die Liebe zur Harmonie und guten Verständniß von dergleichen Gedancken zurück gehalten. Welchen allem nach Euer Käyserlichen Majestät wir, Nahmens unserer Herren Principalen, allerunterthänigst belangen, daß sie allergnädigst geruhen wollen, dero hierunter etwa geschöpffte Intention vor den Herrn Bischoffen zu Passau, obvermeldter erheblichen Bedencken halber, zu ändern, und denselben, weil sich doch andere auch mit dem Stand ihrer Kirchen befriedigen, von seinem ietzigen Verlangen nachdrücklich abzumahnen, auch sonsten nichts hierunter verhengen zu lassen, wodurch die Ge-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/517>, abgerufen am 28.04.2024.