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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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möge gehandelt werden. Wenn denn nun Ihrer Gnaden der Churfürst zu Brandenburg uns versichern lassen, dero Ministro, Herrn geheimen Rath von Caniz, Ordre ertheilt zu haben, alle mögliche Officia anzuwenden, und daß Seine Gnaden uns unsere Restitution von Hertzen gönneten, und hiezu nicht geringe Hoffnung hätte, wenn noch mehrere von denen hohen Mediateurs sich zugleich interponirten, so lässet mich die allemahl von Euer Liebden gefassete Zuversicht und erwiesene Affection nicht zweifeln, Euer Liebden werden auf unser freund- und dienstvetterliches Ersuchen und Bitten, welches hiedurch geschiehet, uns die hohe Gunst bezeigen, und auch dero bey der zwischen der Cron Dänemarck, und dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff bevorstehenden Commission abgeordnetem Ministro solche nachdrückliche Verordnung zu geben, daß derselbe unsere Restitution und Aenderung unsers Trübsals fleißig urgire, und, der Sachen Nothdurfft nach, hierüber mit uns communiciren solle. Solches wird Euer Liebden zum unsterblichen Ruhm gereichen, und wir sind, neben unserm gantzen Hause, wiederum gegen Euer Lbd. es zu verdienen verbunden. Euer Lbd. im übrigen der Göttlichen Beschirmung, zu langem Leben und Fürstl. hohen Ergehen getreulichst empfehlende. Geben Frantzhagen, den 28. Augusti, 1696.

Von GOttes Gnaden Christian Adolph, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu Schleßwig-Hollstein, Stormarn und der Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst etc.

Euer Liebden

Dienst-willigster Vetter, Gevatter und Diener, Christian Adolph, H. z. H.

möge gehandelt werden. Wenn denn nun Ihrer Gnaden der Churfürst zu Brandenburg uns versichern lassen, dero Ministro, Herrn geheimen Rath von Caniz, Ordre ertheilt zu haben, alle mögliche Officia anzuwenden, und daß Seine Gnaden uns unsere Restitution von Hertzen gönneten, und hiezu nicht geringe Hoffnung hätte, wenn noch mehrere von denen hohen Mediateurs sich zugleich interponirten, so lässet mich die allemahl von Euer Liebden gefassete Zuversicht und erwiesene Affection nicht zweifeln, Euer Liebden werden auf unser freund- und dienstvetterliches Ersuchen und Bitten, welches hiedurch geschiehet, uns die hohe Gunst bezeigen, und auch dero bey der zwischen der Cron Dänemarck, und dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff bevorstehenden Commission abgeordnetem Ministro solche nachdrückliche Verordnung zu geben, daß derselbe unsere Restitution und Aenderung unsers Trübsals fleißig urgire, und, der Sachen Nothdurfft nach, hierüber mit uns communiciren solle. Solches wird Euer Liebden zum unsterblichen Ruhm gereichen, und wir sind, neben unserm gantzen Hause, wiederum gegen Euer Lbd. es zu verdienen verbunden. Euer Lbd. im übrigen der Göttlichen Beschirmung, zu langem Leben und Fürstl. hohen Ergehen getreulichst empfehlende. Geben Frantzhagen, den 28. Augusti, 1696.

Von GOttes Gnaden Christian Adolph, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu Schleßwig-Hollstein, Stormarn und der Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst etc.

Euer Liebden

Dienst-willigster Vetter, Gevatter und Diener, Christian Adolph, H. z. H.

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                     Liebden werden auf unser freund- und dienstvetterliches Ersuchen und Bitten,
                     welches hiedurch geschiehet, uns die hohe Gunst bezeigen, und auch dero bey der
                     zwischen der Cron Dänemarck, und dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff
                     bevorstehenden Commission abgeordnetem Ministro solche nachdrückliche Verordnung
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                     unserm gantzen Hause, wiederum gegen Euer Lbd. es zu verdienen verbunden. Euer
                     Lbd. im übrigen der Göttlichen Beschirmung, zu langem Leben und Fürstl. hohen
                     Ergehen getreulichst empfehlende. Geben Frantzhagen, den 28. Augusti, 1696.</p>
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[514/0550] möge gehandelt werden. Wenn denn nun Ihrer Gnaden der Churfürst zu Brandenburg uns versichern lassen, dero Ministro, Herrn geheimen Rath von Caniz, Ordre ertheilt zu haben, alle mögliche Officia anzuwenden, und daß Seine Gnaden uns unsere Restitution von Hertzen gönneten, und hiezu nicht geringe Hoffnung hätte, wenn noch mehrere von denen hohen Mediateurs sich zugleich interponirten, so lässet mich die allemahl von Euer Liebden gefassete Zuversicht und erwiesene Affection nicht zweifeln, Euer Liebden werden auf unser freund- und dienstvetterliches Ersuchen und Bitten, welches hiedurch geschiehet, uns die hohe Gunst bezeigen, und auch dero bey der zwischen der Cron Dänemarck, und dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff bevorstehenden Commission abgeordnetem Ministro solche nachdrückliche Verordnung zu geben, daß derselbe unsere Restitution und Aenderung unsers Trübsals fleißig urgire, und, der Sachen Nothdurfft nach, hierüber mit uns communiciren solle. Solches wird Euer Liebden zum unsterblichen Ruhm gereichen, und wir sind, neben unserm gantzen Hause, wiederum gegen Euer Lbd. es zu verdienen verbunden. Euer Lbd. im übrigen der Göttlichen Beschirmung, zu langem Leben und Fürstl. hohen Ergehen getreulichst empfehlende. Geben Frantzhagen, den 28. Augusti, 1696. Von GOttes Gnaden Christian Adolph, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu Schleßwig-Hollstein, Stormarn und der Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst etc. Euer Liebden Dienst-willigster Vetter, Gevatter und Diener, Christian Adolph, H. z. H.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 514. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/550>, abgerufen am 27.04.2024.