Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

zu wissen machen lassen, wie sie in ebenmäßiger Behertzigung der in dem Reiche, und besonders in der Chur Pfaltz, vielfältig erwachsenen Religions-Beschwerden einen eigenen Ministrum, vornemlich dessenthalben an Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit abzuordnen im Werck begriffen, als hat man, ex parte Corporis Evangelici, zu eben solchem Zweck Seine Churfürstliche Durchläuchtigkeit zu Brandenburg geziemend ersuchet, iemand ihrer Ministrorum an Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit mit behörigem Creditiv ohnverlängt abzuschicken, welchem wir gegenwärtiges, ex Commissione unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, abgefastes Schreiben, in unterthänigstem Respect zu überreichen mitgegeben, in getrösteter Zuversicht, daß Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit, nach dero angebohrnen Justiz und Mildigkeit liebendem Gemüthe, dieses Chur-Brandenburgischen Ministri, nomine Corporis Evangelici, beschehenes Anbringen und Handlung also gnädigst annehmen, und darauf resolviren werden, wie gesammte Evangelische Stände, nach dem in Eurer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit gesetzten sonderbaren Vertrauen, sich unzweifentlich zu promittiren. Und wir verharren,

Eurer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit

Regenspurg, den 26. Jan. (5. Febr.) 1699.

unterthänigst-gehorsamste,

Der Augspurgischen Confession verwandten Churfürsten, Fürsten und Stände, zu gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschafften und Gesandten.

zu wissen machen lassen, wie sie in ebenmäßiger Behertzigung der in dem Reiche, und besonders in der Chur Pfaltz, vielfältig erwachsenen Religions-Beschwerden einen eigenen Ministrum, vornemlich dessenthalben an Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit abzuordnen im Werck begriffen, als hat man, ex parte Corporis Evangelici, zu eben solchem Zweck Seine Churfürstliche Durchläuchtigkeit zu Brandenburg geziemend ersuchet, iemand ihrer Ministrorum an Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit mit behörigem Creditiv ohnverlängt abzuschicken, welchem wir gegenwärtiges, ex Commissione unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, abgefastes Schreiben, in unterthänigstem Respect zu überreichen mitgegeben, in getrösteter Zuversicht, daß Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit, nach dero angebohrnen Justiz und Mildigkeit liebendem Gemüthe, dieses Chur-Brandenburgischen Ministri, nomine Corporis Evangelici, beschehenes Anbringen und Handlung also gnädigst annehmen, und darauf resolviren werden, wie gesammte Evangelische Stände, nach dem in Eurer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit gesetzten sonderbaren Vertrauen, sich unzweifentlich zu promittiren. Und wir verharren,

Eurer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit

Regenspurg, den 26. Jan. (5. Febr.) 1699.

unterthänigst-gehorsamste,

Der Augspurgischen Confession verwandten Churfürsten, Fürsten und Stände, zu gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschafften und Gesandten.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0559" n="523"/>
zu wissen machen lassen, wie sie
                     in ebenmäßiger Behertzigung der in dem Reiche, und besonders in der Chur Pfaltz,
                     vielfältig erwachsenen Religions-Beschwerden einen eigenen Ministrum, vornemlich
                     dessenthalben an Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit abzuordnen im Werck
                     begriffen, als hat man, ex parte Corporis Evangelici, zu eben solchem Zweck
                     Seine Churfürstliche Durchläuchtigkeit zu Brandenburg geziemend ersuchet, iemand
                     ihrer Ministrorum an Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit mit behörigem
                     Creditiv ohnverlängt abzuschicken, welchem wir gegenwärtiges, ex Commissione
                     unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten,
                     abgefastes Schreiben, in unterthänigstem Respect zu überreichen mitgegeben, in
                     getrösteter Zuversicht, daß Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit, nach dero
                     angebohrnen Justiz und Mildigkeit liebendem Gemüthe, dieses
                     Chur-Brandenburgischen Ministri, nomine Corporis Evangelici, beschehenes
                     Anbringen und Handlung also gnädigst annehmen, und darauf resolviren werden, wie
                     gesammte Evangelische Stände, nach dem in Eurer Churfürstlichen
                     Durchläuchtigkeit gesetzten sonderbaren Vertrauen, sich unzweifentlich zu
                     promittiren. Und wir verharren,</p>
        <p>Eurer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit</p>
        <p>Regenspurg, den 26. Jan. (5. Febr.) 1699.</p>
        <p>unterthänigst-gehorsamste,</p>
        <l>Der Augspurgischen Confession verwandten Churfürsten, Fürsten und Stände, zu
                     gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschafften und
                     Gesandten.</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[523/0559] zu wissen machen lassen, wie sie in ebenmäßiger Behertzigung der in dem Reiche, und besonders in der Chur Pfaltz, vielfältig erwachsenen Religions-Beschwerden einen eigenen Ministrum, vornemlich dessenthalben an Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit abzuordnen im Werck begriffen, als hat man, ex parte Corporis Evangelici, zu eben solchem Zweck Seine Churfürstliche Durchläuchtigkeit zu Brandenburg geziemend ersuchet, iemand ihrer Ministrorum an Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit mit behörigem Creditiv ohnverlängt abzuschicken, welchem wir gegenwärtiges, ex Commissione unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, abgefastes Schreiben, in unterthänigstem Respect zu überreichen mitgegeben, in getrösteter Zuversicht, daß Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit, nach dero angebohrnen Justiz und Mildigkeit liebendem Gemüthe, dieses Chur-Brandenburgischen Ministri, nomine Corporis Evangelici, beschehenes Anbringen und Handlung also gnädigst annehmen, und darauf resolviren werden, wie gesammte Evangelische Stände, nach dem in Eurer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit gesetzten sonderbaren Vertrauen, sich unzweifentlich zu promittiren. Und wir verharren, Eurer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit Regenspurg, den 26. Jan. (5. Febr.) 1699. unterthänigst-gehorsamste, Der Augspurgischen Confession verwandten Churfürsten, Fürsten und Stände, zu gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschafften und Gesandten.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/559
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 523. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/559>, abgerufen am 06.05.2024.